Tag 18 rund ums #EUNRL: 🚫 "Wir achten bereits auf das große Ganze". Die Aussage stammt aus #Tirol zum Thema EU Renaturierungsgesetz. FALSCH, dann würden die Verantwortlichen dieses Gesetz unterstützen, denn die Klima- und Biodiversitätskrise sind DIE Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Das Renaturierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein und Herzstück des Europäischen Green Deals.
Das EU-Naturschutz-Restaurationsgesetz ist ein bedeutendes Instrument zur Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union. Es stellt einen gemeinsamen Rahmen dar, der darauf abzielt, geschädigte Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen, um die natürliche Umwelt zu erhalten und zu verbessern.
Die EU-Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Sie sind verpflichtet, nationale Maßnahmenpläne zu entwickeln und umzusetzen, die den spezifischen Bedürfnissen ihrer jeweiligen Ökosysteme gerecht werden. Diese Pläne müssen die Identifizierung und Bewertung geschädigter Lebensräume und Arten, die Festlegung von Restaurationszielen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umfassen.
👉 Schön, wenn Tirol in Sachen Umweltschutz angeblich vorangeht, aber bei dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen von 450 Millionen Europäer:innen gestellt, damit sie auch in Zukunft resiliente Lebensräume habe, die u.a. vor Naturgefahren, Wassermangel und Lebensmittelkrisen schützen.
Die österreichische Ministerin Leonore Gewessler kann im EU-Rat nicht zustimmen, denn Naturschutz ist Ländersache. Ohne Österreich wird die notwendige Mehrheit im Rat nicht erreicht. Ergo, von den österreichischen Bundesländern hängt es ab, ob das Gesetz umgesetzt wird. Die Landeshauptleute und Naturschutzlandesräte, wie Anton Mattle und René Zumtobel, können einen Meilenstein für Biodiversität und notwendige Anpassungsmaßnahmen an die Klimakrise setzen.
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#NatureRestaurationLaw #Österreich #Klimakrise #Zukunft
Biodiversität, Wald, Naturschutz
6 MonateEs tut mir Leid, aber sehr vieles in diesem Kommentar entspricht nicht der Wahrheit. Zwei, drei Punkte als Beispiel: Behauptung: Die Verordnung behindert mit ihren Vorgaben sogar sinnvolle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, etwa die Erweiterung der Wälder mit klimafitten Gastbaumarten. Fakt: Assisted migration und das Einbringen von Gastbaumarten ist explizit als mögliche Wiederherstellungsmaßnahme gelistet. Behauptung: Werden zehn Prozent der Waldfläche nicht mehr genutzt, bedeutet das den Verlust von 27.000 Arbeitsplätzen und 2,36 Milliarden Euro Wirtschaftsleistung. Fakt: Nirgendwo, nirgendwo in der Verordnung wird davon gesprochen, dass 10% des Waldes Außernutzung zu stellen sind. Hier wird (bewusst?) ein Ziel der (nicht recht verbindlichen!) EU-Biodivstrategie genannt. Keines der RenaturierungsVO. Behauptung: Die Existenz dieser Betriebe und der folgenden Generationen, und damit auch die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Rohstoffen, ist durch die Forderung nach nicht bewirtschafteten Landflächen massiv gefährdet. Fakt: Nirgendwo in der Verordnung werden verpflichtende Stillegungen, Außernutzungstellungen, festgeschrieben. Es ist schlicht unwahr.