LEONET hat die Qualitätsprüfung für das Siegel Haustürkodex Telekommunikation erfolgreich absolviert und führt ab sofort das dazugehörige Siegel. Die unabhängige Überwachungsstelle SCOPE Europe Monitoring vergibt das Prüfsiegel an Unternehmen der Telekommunikationsbranche, die sich zu klaren Qualitätsstandards im Haustürvertrieb bekennen und dies durch eine Prüfung belegen. Das Unternehmen hat die Auszeichnung nach einem umfassenden Prüfprozess erhalten. Abgefragt wurden zum Beispiel die Schulung für konkrete Beratungsgespräche mit Verbrauchern, das Beschwerdemanagement und die Prozesse im Kundenservice. Das Siegel wurde durch den VATM mit initiiert. Ziel der Initiative ist es, das Verbrauchervertrauen durch eine transparente Beratungsleistung zu stärken. So gehört zu den Anforderungen, dass ein Vertriebsmitarbeiter sich beim Kunden mit einem Dokument legitimieren kann. Informationen zum Widerrufsrecht und zu den Widerrufsoptionen sind Pflichtbestandteil des Beratungsgesprächs. Darüber hinaus hat der Berater Rücksicht zu nehmen, wenn der Kunde zum Beispiel erkennbar nicht konzentriert ist. Diese und weitere Elemente der Beratung werden in die internen Prozesse integriert und entsprechend geschult. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird regelmäßig überprüft. Sascha Sölter von LEONET erläutert die Gründe für die Zertifizierung: „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in unseren Ausbaugebieten überzeugen, nicht überreden. Der Haustürvertrieb ist dafür unverzichtbar, denn der Glasfaseranschluss ist ein erklärungsbedürftiges Angebot. Im direkten Gespräch sind die Vorteile der neuen Technologie am besten nachvollziehbar.“ Lob kam von VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer: "Wir gratulieren LEONET zum Erhalt des Prüfsiegels. Damit spielt LEONET nun mit der Telekom und Vodafone in der ersten Liga! Der Glasfaserausbau ist eine großartige Erfolgsgeschichte und wir wollen ihn schon beim ersten Kundenkontakt zu einem Kundenerlebnis machen, das Vertrauen schenkt und Zukunftssicherheit vermittelt. Für schwarze Schafe soll da kein Platz sein. Der Haustürkodex unterstützt auch die politischen Entscheidungsträger bei der Auswahl von Unternehmen mit erstklassigen Beratungsstandards und trägt damit zum erfolgreichen Glasfaserausbau in den Kommunen bei." Ein Dank an alle, die zum Erfolgreichen bestehen der Zertifizierung beigetragen haben. Für uns ist der Erhalt dieses Prüfsiegels ein Ansporn, die Themen Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit weiter zu optimieren. „Und wir hoffen, natürlich, dass sich weitere Marktteilnehmer dieser Initiative anschließen, um die neuen Angebote transparent und vertrauenswürdig zu machen“, so Sascha Sölter. #ftth #glasfaser
Beitrag von LEONET
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Ihre Meinung zählt: Wer ist der beste Managed Service Provider 2025? Computerwoche und ChannelPartner wollen es wissen! Wir freuen uns, wenn Sie sich 10 bis 15 Minuten Zeit für eine ehrliche, realistische Bewertung nehmen. Bitte keine Gefälligkeitsbewertungen, da die Umfrage mehr Transparenz im Markt schaffen soll. Selbstverständlich werden Computerwoche und ChannelPartner bei dieser Umfrage Ihre Angaben streng vertraulich behandeln und anonym im Sinne des Datenschutzgesetzes auswerten. Die Umfrage läuft bis zum 31. Januar 2025. Wir danken Ihnen für Ihre Bewertung der dualutions, die uns hilft: ✅ unsere Sichtbarkeit zu erhöhen, ✅ Vertrauen in unsere Services zu stärken und ✅ unsere aktuelle Kundenzufriedenheit schwarz auf weiß zu sehen. Den Link zur Umfrage finden Sie in den Kommentaren!
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🔍 Rechtssicherheit im Konsumentenschutz: Ein zentraler Erfolgsfaktor für den Standort ⚖️ Ohne verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen geraten Innovationen und Investitionen ins Stocken. Besonders im Bereich der digitalen Infrastruktur stellt die derzeitige Rechtsunsicherheit im Konsumentenschutz ein erhebliches Hindernis für den Ausbau digitaler Netze dar, der jedoch für den gesamten Standort unerlässlich ist. ☎️ Um hier entgegenzuwirken, hat der Infrastruktur-Bereich der DIGITALOFFENSIVE mit den Telekommunikationsbetreibern eine Initiative zur Stärkung der Rechtssicherheit in Österreich ins Leben gerufen. Dazu fand vergangenen Donnerstag ein Pressegespräch der Telekom-CEOs statt. 🤝Es ist klar: eine stabile digitale Zukunft für Österreich erfordert klare und sichere Rahmenbedingungen – wir setzen uns dafür ein. Details dazu Sie unter anderem in folgenden Medienberichten👇🏻 https://lnkd.in/du3tw74a https://lnkd.in/dt5YgrX5 https://lnkd.in/d8H8m7Gv #Digitalisierung #Rechtssicherheit #Infrastruktur #Innovation #Standortstärkung #Telekommunikation
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Die Verbraucherzentrale NRW wurde als Sachverständige im Ausschuss für Digitales des Deutscher Bundestag zum TK-NABEG angehört. Das Gesetz soll den Netzausbau beschleunigen, um die Gigabit-Ziele der Bundesregierung bis 2030 erreichen zu können. Erfreulich ist, dass es nicht nur Erleichterungen für die ausbauenden Unternehmen geben soll, sondern hoffentlich auch die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Nachbesserungsbedarf sehen wir unter anderem bei den Sonderkündigungsmöglichkeiten bei Umzug und bei der Vertragszusammenfassung. Unabdingbar für Verbraucher:innen ist zudem die Sicherstellung eines ausreichenden Internetanschlusses, um am digitalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Hier müssen das Minderungsrecht und auch das "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" (RaVT) vom Gesetzgeber zusammen gedacht werden und die digitale Teilhabe aller ermöglichen. Es kann nicht sein, dass das Minderungsrecht im Mobilfunk, wie im Konsultationsentwurf der BNetzA vorgesehen, teilweise erst weit unterhalb der durch das RaVT zugesicherten Mindestgeschwindigkeit greift. Unverständlich fand ich (persönlich), dass Verbandsvertreter die Stärkung der Verbraucherrechte als nicht sachgerecht im Hinblick auf das konkrete Gesetzgebungsvorhaben ablehnten. Diese Einschätzung verkennt aus meiner Sicht die Bedeutung starker Verbraucherrechte auch beim Glasfaserausbau. Zudem dürfte es auch nicht im Interesse der vertretenen Anbieter sein, dass eine Quasi-Verweigerung des Kundenschutzes in der Konsequenz zu unzufriedenen Kunden führt, die den Ausbau weit mehr behindern als vielleicht beabsichtigt. Denn es wurde auch deutlich gemacht, dass die Branche "Homes connected" braucht und wenn der Anbieter dann vor der Tür steht, werden sich die Verbraucher:innen hoffentlich daran erinnern, wer sich bei Problemen offen und lösungsorientiert gezeigt hat und wer das Problem nur schnell abwimmeln wollte. Die Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsrecht ist daher alles andere als sachfremd und auf dem Weg zur Erreichung der Gigabit-Ziele mindestens ebenso wichtig wie die Anpassung der bürokratischen Ausbaubedingungen. Nun gilt es, die notwendigen Anpassungen im Gesetzesentwurf vorzunehmen, Anke Domscheit-Berg Tabea Rößner Klaus Müller Susanne Blohm Bernd Holznagel Thomas Fetzer Susanne Dehmel Sven Knapp Gerrit Wernke
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Digitale Prozesse sollen sicher🔐 und trotzdem benutzerfreundlich👩🏽💻 sein. Welchen Beitrag leistet SwissSign dazu? Die Antwort erfahren Sie hier im Interview.📰 #CyberSecurity #DataSecurity #DigitalStrategy #DigitalBusiness
Die neueste Ausgabe des Geschäftskundenmagazins #YELLOW berichtet über BELDONA AG, SwissSign AG und die Küchenbaufirma Suter Inox AG. Anantha P. Ayer, CEO unserer Digitalisierungsspezialistin #SwissSign, spricht im Interview unter anderem über die Rolle des Unternehmens für die Entwicklung der Schweiz. 🚀 Hier geht es zur Onlineausgabe: 👉 https://lnkd.in/exUG9MuD Viel Freude bei der Lektüre! 💛 #SwissPost #DigitalBusiness #datensicherheit Digital Business | Die Schweizerische Post
Digitale Sicherheit
yellow.post.ch
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⚠️ Wie unabhängig ist die Bundesnetzagentur? Einflussnahme des BMDV wirft Fragen auf. 🚨 Es war still geworden um den strategischen Glasfaserüberbau der Telekom. Recherchen der Journalistin Katharina Schneider erklären den Grund. Interne Dokumente zeigen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu gebracht hat, einen kritischen Bericht zum „strategischen Überbau“ der Telekom abzuschwächen. Im Juli 2023 richteten die BNetzA und das BMDV eine Monitoringstelle ein, um Beschwerden zum Glasfaserüberbau zu prüfen. Staatssekretär Stefan Schnorr soll gezielt in die Untersuchung der BNetzA zum Glasfaserausbau der Telekom eingegriffen haben. Er soll einen kritischen Zwischenbericht der BNetzA über den Glasfaser-Doppelausbau gestoppt haben. Der Bericht kritisierte das Vorgehen der Telekom beim strategischen Überbau, doch das BMDV ließ Begriffe wie „aggressiv“ und „wettbewerbsschädigend“ aus dem Entwurf streichen. Laut eines Gesprächsvermerks soll Schnorr befürchtet haben, dass die Telekom durch den Bericht „an den Pranger gestellt“ werde. Ebenso schritt er ein, als die BNetzA zusätzliche Daten von der Telekom anforderte, um den eventuellen Missbrauch ihrer Marktmacht zu überprüfen. ❌ Ein solches Vorgehen empfinde ich als äußerst bedenklich. Der Europäische Kodex über elektronische Kommunikation (Richtlinie 2018/1972) schreibt in Art. 8 die politische Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden, wie der BNetzA, vor. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen sie weder Weisungen einer anderen Stelle einholen noch entgegennehmen. Eine Aufsicht im verfassungsrechtlichen Rahmen ist jedoch möglich. Im deutschen TKG sind Weisungen des BMDV an die BNetzA grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen sie gemäß § 193 TKG im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Diese Transparenzanforderung wurde hier ganz offensichtlich umgangen. Durch dieses Vorgehen haben das BMDV und die BNetzA nicht nur ihre Aufgabe, für fairen Wettbewerb zu sorgen, vernachlässigt, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz verletzt. 👉🏼 Was denkt ihr darüber? #Glasfaserausbau #BMDV #Bundesnetzagentur
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Grünes Licht von den Kontrollbehörden: Unsere Grüne Glasfaser (UGG) übernimmt Infrafibre Germany (IFG) mit ihren Konzerngesellschaften LEONET und Breitbandversorgung Deutschland (BBV) sowie Infrafibre Networks. UGG, das Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica Gruppe, steigt damit zu einem der größten Glasfaserinfrastrukturanbieter Deutschlands auf. Gemeinsam mit den Gesellschaften der IFG sollen in den nächsten Jahren 2,2 Millionen Haushalte in meist ländlichen Regionen Deutschlands mit leistungsfähiger Glasfaser versorgt werden. „Wir blicken voller Optimismus in die gemeinsame Zukunft“, erklärt Juergen Hansjosten, CEO der Infrafibre Germany. „Unsere Unternehmen ergänzen sich hervorragend. So können wir einerseits die Schlagkraft bei der Realisierung neuer Glasfaserausbau-Projekte gemeinsam deutlich erhöhen, andererseits bringen wir mit LEONET und BBV/toni zwei erfahrene Internet Service Provider mit einem attraktiven Produktportfolio mit ein, mittels derer die Angebotsvielfalt für Verbraucher:innen gesteigert wird.“ UGG und Infrafibre Germany sind in acht Bundesländern aktiv. Im Zusammenhang mit der Übernahme sind keine Änderungen an den Ausbauplänen für Gemeinden, Ausbaupartner und Kund:innen geplant. Alle Absichtserklärungen bleiben bestehen, alle geplanten Projekte werden wie beabsichtigt ausgeführt. Verträge mit UGG und IFG (BBV/LEONET) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Das Unternehmen setzt weiterhin auf ein offenes Zugangsmodell für alle Internetdienstanbieter, so dass die Endkund:innen im Sinne von Open Access eine breite Auswahl haben.
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Die Empfehlung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur deutlichen Kürzung der Entgelte für die Leerrohre der Telekom hat berechtigterweise Diskussionen hervorgerufen, insbesondere im Hinblick auf das erklärte Ziel, Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen durch angemessene Entgelte zu fördern. Die von der BNetzA vorgeschlagenen Preise für die Mitnutzung der Leerrohre liegen laut Angaben eines Sprechers zwischen 30 und 89 Prozent unter den von der Telekom beantragten Entgelten. Die Bedenken richten sich darauf, dass niedrigere Entgelte potenziell die Investitionen in den Ausbau der Glasfaserausbausinfrastruktur beeinträchtigen könnten, was wiederum weitreichende Auswirkungen auf den Breitbandmarkt haben könnte. Angesichts dessen ist eine sorgfältige Analyse aller beteiligten Interessen unerlässlich. Besonders betroffen sind die neuen Infrastrukturen für Glasfaserkabel, die seit 2006 bundesweit verlegt werden und mittlerweile 750.000 Kilometer umfassen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der veröffentlichte Beschlussentwurf der BNetzA lediglich einen Zwischenschritt bei der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu Leerrohren darstellt. Die Branche sowie die EU-Kommission werden nun dazu Stellung nehmen. Daher bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltigen Breitbandausbaus letztendlich ergriffen werden.
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Der erste BNetzA-Beschluss zu Entgelten in geförderten Gebieten ist nach einem Beschluss des VG Köln 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘄𝗶𝗱𝗿𝗶𝗴. Das VG Köln hat am 18. März in einem Eilverfahren entschieden, dass der Beschluss im Verfahren M-Net gegen Vodafone vom 31. Okt. 2023 (BK11-23-003) rechtswidrig ist: 📞Die BNetzA habe sich nicht allein auf die Ermittlung und Festsetzung monatlicher Überlassungsentgelte beschränken dürfen. 📞 Sie hätte auch Fragen der Mindestabahmemengen und Einmalentgelte regeln müssen, da diese Parameter Einfluss auf die wirtschaftliche Kalkulation haben. 📞Das VG Köln rügt zudem, dass die Durchschnittspreisbildung fehlerhaft sei, da u.a. Preise aus unterschiedlichen Geschäftsmodellen mit variierender Risikoverteilung miteinander vermengt worden seien. 📞Der Beschluss ist auch formell rechtswidrig, weil den Beteiligten kein ausreichendes rechtliches Gehör nach Durchführung der Marktabfrage zur Ermittlung der Durchschnittspreise gewährt wurde. Die Entscheidung der BNetzA hatte für viel Wirbel gesorgt, da die Durchschnittspreise ziemlich niedrig waren. Nun wird die Behörde nochmal ran müssen. Interessant wird zu sehen sein, wie kleinteilig die BNetzA Geschäftsmodelle (und ggf. regionale Unterschiede bzgl. Netztopographien) im Rahmen der Ermittlung der Durchschnittspreise unterscheiden wird. In dem Beschluss erfolgte die Ermittlung losgelöst von jeglichen tatsächlichen Kosten und Pachtzinsen des gefördert ausbauenden Unternehmens. #tkrecht #breitbandausbau #telekommunikation Pressemeldung des VG hier: https://lnkd.in/eZK-TM4U
VG Köln: Erste Entscheidung der BNetzA über Entgelte für den Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz rechtswidrig
vg-koeln.nrw.de
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#Digitalisierung bis zum Abwinken – #BigBrotherAwards 2024 Der Verein Digitalcourage e.V. vergibt jedes Jahr Preise an Unternehmen, die sich in der Digitalen Transformation besonders negativ hervorgetan haben z.B. weil sie uns unsicheren Lösungen aussetzen oder einen zunehmenden „Digitalzwang“ ausüben. Und das sind die Preisträger der BigBrotherAwards 2024 mit den Kurzbegründungen von Digitalcourage e.V.: · Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nach unklaren Verfahren und ohne geeignete Schutzvorkehrungen unsere sensiblen Gesundheitsdaten verfügbar macht. · Die sächsische Polizei und der sächsische Innenminister Armin Schuster für das „videogestützte Personen-Identifikations-System“, das einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei gibt. · Die Handelsplattformen Temu und Shein, deren Datenschutzregeln und AGB von ähnlich schlechter Qualität sind, wie die angebotenen Produkte. · Die Deutsche Bahn, weil sie mit ihrem zunehmenden Digitalzwang nicht nur Menschen ausschließt, sondern auch anonymes Reisen zunehmend unmöglich macht. · Der Trend Technikpaternalismus: Immer mehr Technik nervt uns mit Besserwisserei, gängelt und bevormundet uns – so werden unsere Geräte nach und nach vom Butler zum Chef. Mehr Details unter https://lnkd.in/eKbMyCRC Mit digital-kritischen Grüßen Carl-Dietrich Sander
BigBrotherAwards 2024
bigbrotherawards.de
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Das neue TKG hat viele Haushalte in die Kostenfalle getrieben. Gesponserte Monatsentgelte, Kostenlos-Monate und falsche Werbeversprechen haben wertvolles Kundenvertrauen zerstört. Ganz vorne dabei - Magenta. Mit dem Angstgespenst "Schwarzer Bildschirm" und "SD-Abschaltung" machen die Drückerkolonnen Kasse! Speziell ältere Menschen sind überfordert und unterschreiben - das "ganz neue TV-Erlebnis". Viele Menschen müssen jetzt noch früher im Monat den Gürtel enger schnallen - da tun die zusätzlichen Euros fürs Fernsehen weh. Parallel hierzu ist niemand mehr wirklich für die Gebäudenetze zuständig, niemand investiert in sie und bisher kostenfreie Serviceeinsätze schlagen fortan teuer zu Buche. War das die Intention des neuen TKG? Gut gedacht, schlecht gemacht - wie so oft. Der einzige Profiteur der kompletten Unruhe ist die Telekom. Sobald irgendwo eine Abschaltungsankündigung raus ist, muss man nicht lange auf die "Door 2 Door - "Berater" der Telekom warten. Die Menschen werden bei "Treppenhauskonferenzen" mit scheinbar sehr günstigen Tarifen überrumpelt. Wenn dann im 10. Monat die Abbuchung ohne Subvention ansteht, ist niemand mehr da und es folgen 15 Monate jenseits von 70€ und mehr pro Monat... Der beste Schutz vor überteuerten Multimediagebühren sind eigene SAT-ZF Versorgungsanlagen und eigenen FTTH-Netze für eigene Bestände. Nur so wird man Herr im eigenen Haus!
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LEONET
7 MonateHerzlichen Glückwunsch!