Mit 1.5. ist die neue Baumhaftungsregelung in Kraft getreten ❗ Der Artikel "Haftung für Waldbäume" der 📰 Zak - Zivilrecht aktuell ist frei abrufbar: https://lnkd.in/ePvFrQ7N 👉 den Artikel "Gesetzliche Neuregelung der Haftung für Bäume" https://lnkd.in/eXq3C9BP können Sie übrigens auch lesen, wenn Sie für die Zak einen Testaccount machen - der Zugang endet nach 30 Tagen automatisch: https://lnkd.in/e_wKh_Ze
Baumhaftung in Wäldern Am 1. 5. 2024 ist die neue Baumhaftungsregelung des § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft getreten. Die Sonderregeln, die § 176 ForstG für Bäume in Wäldern vorsieht, blieben davon unberührt. Mein Beitrag im gerade erschienenen Heft 7/2024 der Zak bietet auf Basis der aktuellen Judikatur einen Überblick über diese Sonderregeln. Selbstverständlich wird in diesem Schwerpunktheft auch die Baumhaftung nach § 1319b ABGB in einem Artikel von Stabentheiner/Wieser eingehend behandelt. https://lnkd.in/djFvMxqF