Am Montag haben wir uns für ein Austauschgespräch mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf getroffen, um Standpunkte im Bezug auf die juristische Ausbildung auszutauschen und dahingehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu evaluieren. Es freut uns, dass die RAK Düsseldorf insbesondere bezüglich der geplanten Kürzungen im Referendariat denselben Standpunkt vertritt wie wir und diesen auch gegenüber Entscheidungsträger:innen klargemacht hat. Wir freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung!
Beitrag von Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V.
Relevantere Beiträge
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Das neue JUVE Magazin ist da: Erfahren Sie, was Nachwuchsjuristen von ihren Arbeitgebern erwarten und welchen Kanzleien es gut gelingt, ihre Talente zu halten. Denn nur so schafft man es unter die JUVE Top 20 Arbeitgeber, die wir Ihnen in ausführlichen Porträts vorstellen. Außerdem: - Kinstellar Senior-Partner Jason Mogg und Managing-Partner Ferenczi Kristóf erläutern die Expansionsstrategie ihrer Kanzlei in CEE. - Aktuelles Ranking zum Kartellrecht Jetzt lesen unter https://lnkd.in/eDUVCAJq
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VK Südbayern zu der Frage, ob sich aus der Summe vorgelegter Teilreferenzen die Eignung für den Gesamtauftrag ergeben kann vorgestellt von Thomas Ax Wird ein präqualifizierter Bieter von einem bei den Eignungskriterien verlinkten Formblatt weder explizit angesprochen, weil sich dieses nur an nicht-präqualifizierte Bieter richtet, noch weist die Gestaltung des Formblatts darauf hin, dass hier eine Mindestanforderung hinsichtlich der Nachweise an die Eignung aufgestellt wird, die auch für präqualifizierte Bieter einschlägig sein soll, darf ein präqualifizierter Bieter bereits aufgrund der Überschrift davon ausgehen, dass dieses Formblatt keine für ihn relevanten Informationen enthält. Er ist insbesondere nicht gehalten es nach versteckten Hinweisen auf Mindestanforderungen, die auch für ihn gelten könnten, zu durchsuchen. Fehlen für präqualifizierte Bieter aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits wirksam aufgestellte Eignungsanforderungen oder Nachweise, muss das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt werden, wenn der Zuschlag auf das Angebot eines ungeeigneten Bieters droht. Ein präqualifizierter Bieter wäre dann als ungeeignet anzusehen, wenn er die für nicht-präqualifizierte Bieter aufgestellten Eignungsanforderungen nicht mit den von ihm im PQ-Verzeichnis hinterlegten Angaben und Nachweisen erfüllen kann. Die von einer Vergabestelle geforderten vergleichbaren Referenzen müssen nicht zwingend Referenzen für die Komplettleistung sein, sondern eine Vergabestelle kann die technische Leistungsfähigkeit eines Bieter auch anhand von Referenzen für einzelne Leistungsbereiche bejahen, wenn die Einzelreferenzen über Leistungen erteilt wurden, welche mit den ausgeschriebenen Teilleistungen vergleichbar sind und die Vergabestelle in einer fehlerfreien Prognoseentscheidung festgestellt hat, dass die Summe der Einzelreferenzen die ordnungsgemäße Erfüllung der Gesamtmaßnahme erwarten lässt. Da zur Vergleichbarkeit einer Leistung jedoch auch der Umfang der erbrachten Leistung gehört, erscheint es im Regelfall jedoch ausgeschlossen, dass mehrere Teilleistungen hinsichtlich des Umfangs einer der Art vergleichbaren Leistung vom selben Bieter zusammengenommen werden können, um eine nach Art und Umfang vergleichbare (Teil-)Leistung nachzuweisen. VK Südbayern, Beschluss vom 08.05.2024 – 3194.Z3-3_01-24-10 #ThomasAx #Anwalt #Rechtswissen #Vergaberecht #Recht #Vergabe #Vertragsrecht
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Beamtenrecht – bist du up to date? Das Beamtenrecht ist kein starres Regelwerk – es unterliegt einem ständigen Wandel. Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung und politische Entscheidungen gestalten dieses komplexe Rechtsgebiet kontinuierlich neu. Gerade im öffentlichen Dienst, wo das Beamtenrecht zentrale Weichen stellt, ist es entscheidend, aktuelle Entwicklungen im Blick zu behalten.
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In seinem aktuellen Gastbeitrag auf Haufe hat sich unser Arbeitsrechtsexperte Volker Serth zum aktuellen "Streit um dual Studierende in der Automobilproduktion bei Volkswagen" geäußert und die Situation rechtlich eingeordnet. Nach den aktuellen Sparmaßnahmen des Unternehmens sollen dual Studierende nach ihrem Abschluss nicht mehr in der Verwaltung, sondern in der Montage und Produktion eingesetzt werden. Das sorgt erwartungsgemäß für Empörung. Wie die rechtliche Situation diesbezüglich einzuschätzen ist und welche Fragen aufgeworfen werden, können Sie nun unter dem Link in den Kommentaren nachlesen! #FPSlaw #Wirtschaftskanzlei #Arbeitsrecht #Betriebsrat #Sparmaßnahmen #VW
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🏛️In ihrem Artikel für die aktuelle Ausgabe von #fourword beleuchtet Scarlett Matheja die komplexen Konflikte innerhalb von Anwaltskanzleien, die durch den Ein- und Austritt von Partnern, die Integration von KI und den Mangel an qualifiziertem Nachwuchs entstehen: 💼Der Ausstieg eines langjährigen Partners kann zu erheblichen Spannungen führen, insbesondere bei der Berechnung von Abfindungen und der Suche nach geeigneten Nachfolgern. Eine klare Regelung im Partnerschaftsvertrag ist daher unerlässlich. 🤖Der Einsatz von KI-Tools wird kontrovers diskutiert. Während jüngere Anwälte die Notwendigkeit betonen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, zeigen sich ältere Partner oft skeptisch. Der erfolgreiche Einsatz erfordert ein Umdenken und gemeinsame Strategien. 🔖Lesen Sie den vollständigen Beitrag und erfahren Sie, wie diese Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden: https://lnkd.in/eE5_tTe7
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Neues aus #Saarheim: Zum Kommunalrecht (mit Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht) empfehlen wir diese Woche die Bearbeitung dieses (schweren) Falles zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Sauna https://lnkd.in/eChE7Y6g Der Fall entspricht wegen der nicht so häufigen prozessualen Konstellation mit auf den Grenzen des öffentlichen Rechts zum privaten Wettbewerbsrecht liegenden Problemen einer eher schweren Klausur auf Examensniveau. Die Bewältigung der angesprochenen wettbewerbsrechtlichen Probleme gehört jedoch wohl noch zu den Kenntnissen, die im Pflichtfach Staats- und Verwaltungsrecht verlangt werden können, obwohl man darüber streiten könnte. Eine wirkliche Aktualisierungsnotwendigkeit bestand - abgesehen von den Notwendigkeit, einige Links zu reparieren – nicht. German University of Administrative Sciences Speyer
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KI wird unsere Arbeit revolutionieren – Routineaufgaben werden effizient automatisiert, wodurch Raum für Kreativität, strategisches Denken und Empathie entsteht. Die Ausbildung wird hoffentlich moderner, mit Fokus auf digitale Recherche und innovatives Problemlösen. Das ist keine Bedrohung, sondern eine einmalige Chance, die Juristerei neu zu definieren und auf ein höheres Niveau zu heben. Die Zukunft ist spannend – wir sollten sie aktiv gestalten!
Die Grüneberg-KI im deutschen Recht ist schon soweit: “Insoweit entspricht das System einem fleißigen Referendar, dessen Quellen sich auf einen Kurzkommentar und Allgemeinwissen beschränkt und der nur eingeschränkt kreativ und argumentativ arbeiten will.” Was bedeutet das für die juristische Ausbildung und das zweite Staatsexamen, wenn eine KI im deutschen Recht bereits jetzt so gut ist? Vor allen Dingen, wenn man sich klarmacht, dass das ein Pilotprojekt ist und im Jahr 2025 die Fortschritte so gewaltig sein werden, dass wir alle die digitale (!) juristische Recherche und das juristische Schreiben nicht mehr wiedererkennen werden, davon wird wenig so bleiben, wie wir es bisher alle in Jura praktiziert haben.
'Frag den Grüneberg': KI-BGB-Kommentar im Praxischeck
lto.de
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Verwaltungsgerichtsbarkeit – eine trockene Angelegenheit? Verwaltungsrecht klingt wirklich etwas trocken und verstaubt!? Das dachte ich während meines Studiums auch. Doch die Praxis hat mir das Gegenteil bewiesen! So hat mich mein Weg beruflich für rund zwei Jahre ans Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der JKU Linz geführt, und es war tatsächlich eine spannende Zeit. Gestern durfte ich mit meinen lieben ehemaligen Kollegen der JKU am Linzer Verwaltungsgerichtsbarkeitstag teilnehmen. Unter dem Motto „Effizienter Rechtsschutz“ boten hochkarätige Vortragende spannende Einblicke in ein Thema, das uns alle betrifft. Ob Arbeitnehmerschutz, Baurechtsverfahren oder Infrastrukturprojekte – effizienter Rechtsschutz spielt eine zentrale Rolle. Und wie effizient ist die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit? Die Experten waren sich einig: Natürlich gibt es in jedem System Optimierungspotenzial. Doch eines steht fest: Seit Einführung der Landesverwaltungsgerichte vor zehn Jahren, hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer von 23 auf 5,5 Monate verkürzt – das nenne ich mal Effizienz! Eine spannende und informative Veranstaltung und das FAZIT: Verwaltungsrecht ist alles andere als trocken! Marie-Theres Mitter Max Hofmann Anna Schöfecker #Verwaltungsrecht #ÖffentlichesRecht #helmlquass #JKU #LVwG #Rechtsberatung #Rechtsschutz
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Im heutigen ausführlichen Videopodcast diskutieren Dr. Jessica Flint, LL.M. (Edinburgh) und ich die folgenden Themen: 1. Kündigung des Mietvertrages gegenüber der AfD über die Gruga-Halle: Zwei Eilverfahren sind anhängig. Darf in den Verfahren eine materielle Verfassungswidrigkeit der Partei geprüft und berücksichtigt werden oder muss dazu ein Verbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG durchgeführt werden? 2. Was passiert, wenn sich die antragsberechtigten Organe dauerhaft weigern, das Verfassungsgericht die Prüfung vornehmen zu lassen? Ist eine Verfassungsbeschwerde denkbar? 3. Entwicklung der AfD: Kann die AfD ein Verbotsverfahren überstehen, wenn sie sich von den verfassungsfeindlichen Teilen dauerhaft trennt? Abmahnung zur Correctiv-Recherche. 4. Zeitenwende am Anwaltsmarkt: Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt und die Nachfrage steigt. Führt das zur Tinderisierung der Mandatsbeziehung? Der Wert einer Kanzlei definiert sich plötzlich nicht mehr über die Mandate, sondern über das Kanzleiteam 5. Wertschätzung von Mitarbeitern: Nachlese vom Panel beim Anwaltstag. Etablierte Kanzleien finden keinen Nachwuchs, weil die mandantenzentrierten Geschäftsmodelle für junge Anwälte unattraktiv sind und der Kampf um Mitarbeiter überfordert manche Kollegen. 6. Jura-Studierende haben Angst vor Arbeitslosigkeit 7. AI-Barcamp: Unternehmen sind bereit auch unpräzise juristische Einschätzungen der KI hinzunehmen und wie eine KI-Telefonagent die 500ms überbrückt, die er für die Antwort braucht - durch Tippgeräusche. Video im ersten Kommentar
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„Nicht wenige dieser Gesetzgebungsvorhaben haben Bedeutung für die notarielle Praxis. Daher wird ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, welche praxisrelevanten Änderungen und berufspolitischen Folgen sich aus der Gesetzgebungstätigkeit der EU-Institutionen im Zeitraum von 2019 bis 2024 ergeben und sich noch ergeben werden. Folgende Legislativvorhaben werden vorgestellt: I. das EU-Antigeldwäschepaket; II. der Verordnungsvorschlag zur weiteren Digitalisierung des Gesellschaftsrechts (Digitalisierungsrichtlinie 2.0); III. die Revision der eIDAS-Verordnung; IV. die Verordnung über die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit; V. der Verordnungsvorschlag zur grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft und VI. der Verordnungsvorschlag zum grenzüberschreitenden Erwachsenenschutz“ Dr. Peter Stelmaszczyk, Dr. Maximilian Wosgien ➡️ Aktuelle Gesetzgebung in Europa – Ein Überblick aus notarieller Perspektive – Stelmaszczyk/Wosgien, notar 2024, 132-136 Lesen Sie die Zeitschrift "notar - Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis" von unserem #jurisAllianz Partner Deutscher Notarverlag GmbH & Co.KG – Fachverlag für Notare – enthalten in #juris #Notare Premium ➡️ https://ow.ly/vmlM50Qnovz
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