Ich liebe es wirklich, wenn börsennotierte Unternehmen das Fähnchen des Deutschen Corporate Governance Kodex hochhalten, dem sie angeblich entsprechen und dann das ganze Jahr über keine Hauptversammlung durchführen. Ich bin ja kein Jurist, sehe aber im DCGK die Schwäche, dass er in solchen grundsätzlichen Fragen, wie der Abhaltung der Hauptversammlung, viel zu unkonkret ist. Da heisst es nur:
"Die Aktionäre üben ihre Mitgliedsrechte regelmäßig in der Hauptversammlung aus". Ist ja schön! Alle zehn Jahre ist auch regelmäßig.
Die jährliche Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung wird in Deutschland weder kontrolliert noch Verstöße dagegen sanktioniert. Theoretisch kann ich über das Registergericht das Unternehmen durchsetzen, die HV einzuberufen. Praktisch bringt das auch nichts, weil man die tatsächliche Teilnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erzwingen kann und die HV natürlich auch kurzfristig wieder abgesagt werden kann.
Indem man nur noch unregelmäßig zur Hauptversammlung einberuft, kann man auch Aktionärsrechte wie die Bestellung des Abschlussprüfers aushebeln. Ich sehe das mit Wild Bunch AG und Teles AG nun zum zweiten Mal in diesem Jahr. Ohne in irgendeiner Notlage zu sein, die die Einberufung einer Hauptversammlung verhindern würde, lässt sich das Unternehmen den Abschlussprüfer einfach vom Gericht bestellen. Warum machen Gerichte sowas? Ich verstehe das nicht.
Assistenzzahnärztin
2 MonateRobert Ofensberger good job! 👍🏻