Unsere Workshop-Teilnehmer waren überrascht über die Möglichkeiten der Stoßwellentherapie, die weit über Fersensporn und Kalkschulter hinaus gehen. Auch wenn viele Therapeuten und Ärzte kein eigenes Gerät verwenden, ist es toll über mögliche Therapieoptionen Bescheid zu wissen und ggf. die Patienten an einen entsprechenden Kollegen zu vermitteln. Und natürlich war es auch wertvoll einmal selber zu spüren wie sich eine solche Therapie überhaupt anfühlt. Wir hatten sichtlich Spaß beim hands-on Workshop in Tirol. Danke auch an Bernhard Koppensteiner und allomed für die Kooperation und das Bereitstellen vom Übungsequipment.
Beitrag von MEDEVA Fortbildungen
Relevantere Beiträge
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Zwischen dem GKV-Spitzenverband und den führenden Physiotherapieverbänden wurde ein Vertrag nach § 125a SGB V „über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ geschlossen. Damit können Ärzte für die Diagnosegruppe EX ab dem 01.11.2024 sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Bei diesen Verordnungen liegt die erweiterte Versorgungsverantwortung bei Dir als PhsysiotherapeutIn, denn Du kannst die Anzahl der Behandlungseinheiten, die Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und die Therapiefrequenz zukünftig selbst festlegen und somit die Therapie weitgehend eigenverantwortlich und flexibel nach den Bedürfnissen der PatientInnen gestalten. Und das Beste ist: Die Blankoverordnungen werden mit den kommenden Updates nahtlos in die Software integriert. Zudem stellen wir Dir die erforderlichen Vergütungsvereinbarungen für Blankoverordnungen automatisch zur Verfügung – Du musst nichts weiter tun und kannst ab dem 1.11.2024 Deine Therapie noch gezielter und individueller gestalten.
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Die RadiologenGruppe 2020 bezieht Stellung zum Thema "Fachfremde Leistungen in der GoÄ" : Hier wird darauf aufmerksam gemacht, dass es entgegen klarer Regelungen für gesetzlich Versicherte (Patientensicherheit) , bei den Privatpatienten Fachärzten auch ohne entsprechende Qualifikation ermöglicht wird, Leistungen auch außerhalb Ihres Fachgebiets nach GoÄ abrechnen zu dürfen, demnach hier eine Patentensicherheit nicht adäquat gewährleistet ist. Lesen Sie dazu jüngsten Artikel im Ärztlichen Nachrichtendienst ÄND https://lnkd.in/exF26WYv
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Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), und Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, präsentierten am dritten Tag des Deutschen Ärztetags in Mainz den Entwurf einer grundlegend überarbeiteten (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) für Ärztinnen und Ärzte. 🎓💡 📜 Quitterer erläuterte, dass die bisherige Fassung der MFBO nicht mehr ausreiche, um dauerhaft die Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang sicherzustellen. Nach intensiven Diskussionen haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit für eine Neufassung gestimmt.✅ Was ändert sich? Die neue MFBO legt einen starken Fokus auf Qualität und darauf, dass die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen nicht beeinflusst wird.💪 Fortbildungsveranstaltungen müssen nun strengere Kriterien erfüllen, um anerkannt zu werden. Dadurch werden Inhalte ausgeschlossen, die in keinem Zusammenhang mit ärztlicher Kompetenz stehen. Dabei werden auch Interessenkonflikte transparenter gemacht und die Einflussnahme von Sponsoren stark eingeschränkt. 🚫💰 Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sieht die neue MFBO überdies vor, dass Seminare ressourcen- und klimaschonend gestaltet werden sollen.🌍♻️ 🌟 Diese Novellierung ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität und Integrität ärztlicher Fortbildungen zu gewährleisten. Fotos: Bundesärztekammer https://loom.ly/BdRgyto #bläk #dät2024 #medizin #fortbildung #qualität #unabhängigkeit #umweltschutz #gesundheit
Ärztetag stärkt Unabhängigkeit ärztlicher Fortbildung
bundesaerztekammer.de
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Aus eigener Erfahrung ein wichtiger Schritt für mehr Selbstverantwortung und Klarheit im Leben.
Wir freuen uns, dass die 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐯𝐞𝐫𝐚𝐧𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 «𝐏𝐚𝐭𝐢𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐟ü𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐞𝐚𝐮𝐟𝐭𝐫𝐚𝐠», die letzte Woche in Lachen stattfand, auf grosses Interesse gestossen ist. Herzlichen Dank an alle Besucher für die Teilnahme und den regen Austausch. Aufgrund der hohen Nachfrage, findet die Infoveranstaltung ein weiteres Mal am 𝐌𝐢𝐭𝐭𝐰𝐨𝐜𝐡, 24. 𝐀𝐩𝐫𝐢𝐥, 𝐢𝐧 𝐋𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 statt. 📌 Welche Vorteile bringt Ihnen ein Vorsorgeauftrag? 📌 Wie setzen Sie das Dokument richtig auf? 📌 Was gilt es bei einer Patientenverfügung zu beachten? 📌 Wie verwahren Sie diese Dokumente sicher? Antworten und Tipps geben Fachleute von VoBox (Rechtliche Vorsorge, Dokumenten- und Notfallservice) und Home Instead an diesem Infoabend. Weitere Informationen 👇
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Ein neues kostenloses Video über die erfolgreiche Etablierung von Patientenportalen ist jetzt verfügbar! Unser umfangreiches "Digitales Kompendium Patientenportale" enthält alles, was man für die erfolgreiche Etablierung eines Patientenportals im Krankenhaus wissen muss. In der kostenlosen Basis - Edition dieses Kompendiums veröffentlichen wir immer wieder einzelne Beiträge zu diesem Thema. Ab heute steht ein neuer Beitrag bereit. Dieses Mal widmen wir uns der Zielgruppe Patientinnen und Patienten - da gibt es einiges zu beachten - aber am Ende ist das alles beherrschbar. Den Weg zur kostenlosen Basis - Edition gibt es in den Kommentaren.
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Ein neues kostenloses Video über die erfolgreiche Etablierung von Patientenportalen ist jetzt verfügbar! Unser umfangreiches "Digitales Kompendium Patientenportale" enthält alles, was man für die erfolgreiche Etablierung eines Patientenportals im Krankenhaus wissen muss. In der kostenlosen Basis - Edition dieses Kompendiums veröffentlichen wir immer wieder einzelne Beiträge zu diesem Thema. Ab heute steht ein neuer Beitrag bereit. Dieses Mal widmen wir uns dem Thema Termine - da gibt es einiges zu beachten - aber am Ende ist das alles beherrschbar. Den Weg zur kostenlosen Basis - Edition gibt es in den Kommentaren.
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Auch Privatkliniken sind an die GOÄ gebunden Der #BGH hat in einem weiteren Urteil entschieden, dass die #GOÄ auch auf eine #ambulante #Operation in einer #Privatklinik anwendbar ist (Urteil vom 13.06.2024, Az. III ZR 279/23). Vereinbarungen über #Pauschalhonorare sind mithin unwirksam, die Abrechnung ist nicht (mehr) zulässig. Bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden. Damit führt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.04.2024 (Az. III ZR 38/23) fort. Falls bis dato nicht geschehen, sollten betroffene Gesellschaften und (Zahn-)Ärzte ihre Abrechnung, #Honorarvereinbarungen und Liquidationen, sorgfältig auf Konformität mit den Vorschriften der GOÄ (und #GOZ) prüfen und ggf. anpassen bzw. die Pauschalpreisvereinbarung (Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ/GOZ) und die Pauschalrechnung aufschlüsseln (Berechnung von Einzelleistungen). Was zudem spannend an der Entscheidung ist, ist die Abrechnung der #Liposuktion unter der GOÄ-Nr. 2454 (Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität). Dazu hält der BGH klar fest, dass die GOÄ-Nr. 2454 für eine Liposuktion an Armen und Beinen unmittelbar abrechnungsfähig ist (keine Analogie). Dabei erklärt er, dass eine Mehrfachberechnung im originären Anwendungsbereich einer Gebührenvorschrift nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht komme. Die gegenständliche Mehrfachberechnung segnete er mithin auch nicht ab, so dass die Privatklinik einen erheblichen Teil des Honorars nicht beanspruchen kann. Das könnte dazu führen, dass sich Schönheits-Privatkliniken in verschiedener Hinsicht neu aufstellen müssen, weil sie auch im Rahmen einer Honorarvereinbarung strikt die Abrechnungsvorgaben der GOÄ beachten, für die jeweilige (Schönheits)Operation geeignete Ziffern/Positionen finden und nicht jegliche GOÄ-Nummer in Analogie und mehrfach ansetzen dürfen. Es wird interessant, wie die #Vergütungsvereinbarungen aussehen werden. Während vor den Urteilen nach meinem Eindruck teils ein Riesenwirbel um das Thema gemacht worden ist, scheint es jetzt, nachdem die Entscheidungen für Klarheit sorgen, ruhig zu sein. Täuscht der Eindruck? https://lnkd.in/eBcZGAtS
Auch Privatkliniken sind an die GOÄ gebunden
iww.de
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PVEs Informationen zur Umsetzung der Versorgungsaufträge stimmen mich nachdenklich. PVEs, mit den Fähigkeiten allen Ansprüchen zu genügen und in Hundertschaften geplant, werden entsprechend promoted. Die weitgehend von Hausärzten erbrachte Primärversorgung rückt in den Hintergrund. Deren Leistungsangebot sei begrenzt, der Praxisbetrieb nach ihren Vorstellungen und am betrieblichen Erfolg ausgerichtet. Würde jedoch nur ein geringer Anteil des Engagements für PVEs den Hausärzten u.a FÄ zur Erweiterung der Regelversorgung zur Verfügung gestellt, könnte eine (in der Realität kläglich gescheiterte) effiziente, hausärztlich verantwortete, spitalsersetzende Hauskrankenpflege, Zuwendungsmedizin, ein zeitgemäßer Leistungskatalog, einschließlich unverzichtbarer Laborparameter etc. vergütet werden. Abgesehen davon ist die oft langjährige Betreuung der Patienten durch ihre Hausärzte und das dabei erworbene Wissen um deren Lebensumstände, auch für die Abschätzung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen unbezahlbar. Ich habe die Befürchtung, daß das Interesse an der Erweiterung des hausärztlichen Leistungsangebotes nicht aufrichtig betrieben wird. Der Fokus wird auch deshalb auf die neue Primärversorgung gelegt, weil ein aufgewerteter Hausarzt PVEs unattraktiv machen könnte. Um eine weitgehend einheitliche ausreichende Primärversorgung in der Fläche zu sichern, wird die Förderung und Weiterentwicklung beider Versorgungsstrukturen zu einem sinnvollen Miteinander unerlässlich sein.
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Gerne weisen wir auf diese Fachtagung hin - SAVE YOUR BRAIN!
Schütz Deinen Kopf! 🧠 Save your brain! Gern machen wir als ZNS – Hannelore Kohl Stiftung auf die hochkarätig besetzte Fachtagung der Stiftung savemybrain am 23. Mai 2024 in Berlin aufmerksam. 📣 Anliegen der Tagung ist es, Experten und Betroffene hinsichtlich einer passgenauen und lückenlosen Versorgung in der Rehabilitation nach schwerem #Schädelhirntrauma zu vernetzen. 👨⚕️ 👩⚕️ Und es ist das Ziel, den Austausch über die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Vermeidung schwerer #Kopfverletzungen zu befördern. 🙆♂️ 🙆♀️ Es ist so wichtig, in #Kopfschutz und #Prävention zu investieren. Wie gut, dass so viele Player gemeinsam daran arbeiten. 💪
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Begeistert waren die Teilnehmer auch vom Ambiente und der Kulinarik bei Alois Rainer im Hotel Gasthof POST in Strass. Danke, dass wir wieder bei euch sein dürften. LG Markus