Beitrag von Meinhardt, Gieseler & Partner mbB

OLG München zur Qualifikation von Schadensersatzansprüchen von Wirecard-Aktionären als Insolvenzforderungen (Zwischenurteil v. 17.09.2024 – 5 U 7318/ 22 e [nicht rechtskräftig]) Zehntausende Aktionäre haben im #Insolvenzverfahren über das Vermögen der #Wirecard AG Forderungen angemeldet. Die Aussichten für die Aktionäre, auf diese Forderungen eine Quote ausbezahlt zu bekommen, sind gering. Dank einer Entscheidung des OLG München nun v. 17.09.2024 dürfen die Aktionäre nun wieder hoffen: denn der 5. Zivilsenat des OLG München hat entschieden, dass die Aktionäre ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Gegen den Insolvenzverwalter Michael Jaffé geklagt hatte die Vermögensverwaltung Union Investment, die von 2015 bis 2020 Wirecard-Aktien für 33 ihrer Kunden gekauft hatte. Abgeschlossen ist die Sache damit aber nicht, denn es handelt sich lediglich um ein Zwischenurteil. _____ Unsere Kollegin Christina Elpers kommentiert diese Entscheidung in einem aktuellem Beitrag. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: 👇

OLG München zur Qualifikation von Schadensersatzansprüchen von Wirecard-Aktionären als Insolvenzforderungen - Meinhardt, Gieseler & Partner mbB

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