Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages fordern den Gesetzgeber auf, zügig eine konsequente Strukturreform der stationären Versorgung umzusetzen, lehnen jedoch die Öffnung der stationären Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung ab, da sie die Versorgungsrealität der Krankenhäuser und den Fachkräftemangel ignoriert und den hausärztlichen Versorgungsauftrag verkennt; sie befürworten die zügige Umsetzung einer Notfallstrukturreform... #Krankenhausreform https://lnkd.in/eE8J97ed
Beitrag von Michael Thieme
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Sofortige Entbudgetierung der Hausärzte gefordert! Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat auf ihrer 88. Sitzung eine weitere Resolution verabschiedet: Ohne Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen droht ein Kollaps der ambulanten Versorgung! 🔍 Hintergrund: Bereits jetzt fehlen Hausärzte, und es wird immer schwieriger, junge Mediziner*innen für eine Niederlassung oder erfahrene Kolleg*innen zum Weitermachen zu gewinnen. Wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Entbudgetierung weiter verschleppt wird, verschärfen sich die Versorgungsprobleme dramatisch – gerade im ländlichen Raum. 💡 Die Forderung: Die Politik muss jetzt handeln! Die Reformvorschläge liegen vor und können noch vor der Weihnachtspause beschlossen werden. Ein weiteres Abwarten gefährdet die ambulante Versorgung und belastet Patient*innen und Praxen gleichermaßen. 👉 Die Botschaft: Stärken wir die hausärztliche Versorgung – für die Zukunft unseres Gesundheitswesens! Zur Resolution: https://lnkd.in/eWTaCTUS #Entbudgetierung #Hausärzte #AmbulanteVersorgung
Resolution der Vertreterversammlung: Sofortige Entbudgetierung der Hausärzte gefordert – Zum Schutz der ambulanten Versorgung in Sachsen – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
kvsachsen.de
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#Krankenhausreform im Bundesrat Weiterhin keine wirkliche Verbesserung „Die SPD-geführten Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben jetzt Nachbesserungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gefordert“, sagt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Warum sind diese Ideen nicht schon ins KHVVG eingeflossen, bevor es im Bundestag verabschiedet wurde? Jetzt müssen wir nach der anstehenden Bundestagwahl die Debatte wieder neu aufmachen. Ein solches Hin und Her kostet nicht nur Vertrauen in die Politik, sondern vor allem viel Zeit. Diese Zeit haben unsere Krankenhäuser aber nicht mehr. Die Versorgungssicherheit im Land ist in Gefahr.“ Wenn nicht einmal die Kräfte, die die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach durch den Bundestag gebracht haben, mit zentralen Punkten des Gesetzes zufrieden waren, dann belege das einmal mehr die mangelnde inhaltliche und handwerkliche Qualität der Reform, ist der Kammerpräsident entsetzt. Nachbesserungen hält deshalb auch Dr. Gehle für unverzichtbar, wenn das KHVVG den Krankenhäusern, von denen immer mehr wirtschaftlich auf der Kippe stehen, noch in absehbarer Zeit helfen soll. Noch immer, so einer der Kritikpunkte, ist die Höhe der versprochenen „Vorhaltevergütung“ für die Kliniken abhängig von deren Leistungsvolumen, was kleine, aber bedarfsnotwendige Krankenhäuser benachteilige. „Auch von den im Gesetz vorgesehenen Sicherstellungszuschlägen werden Kliniken in Nordrhein-Westfalen kaum profitieren können“, befürchtet Gehle mit Blick auf die Strukturen der stationären Versorgung im Land – nach Angaben des Landes erfüllten gerade einmal drei von 320 Krankenhäusern die Bedingungen. Außerdem kämen auch schwere Zeiten auf die ärztliche Weiterbildung zu. Die von Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eingebrachte Entschließung lenkt den Blick zudem auf kaum zu erfüllende Personalstandards, die das KHVVG vorsieht. „Schon jetzt ist absehbar, dass die geforderten Zahlen von Fachärztinnen und Fachärzten einigen Bereichen, zum Beispiel in der Notfallversorgung und in der Kinderchirurgie, nicht zu erfüllen sind“, warnt Ärztekammerpräsident Gehle und verweist auf den Fachkräftemangel, der sich in den Kliniken immer stärker bemerkbar macht. „Insofern ist es richtig, dass die Krankenhausreform unter anderem vorsieht, Tarifsteigerungen bei allen Beschäftigten im Krankenhaus zu refinanzieren. Diese Refinanzierung muss so schnell wie möglich kommen. Die Kliniken als Arbeitgeber sind dringend gefragt, dieses Signal an die Beschäftigten weiterzugeben, um die Arbeit im Krankenhaus endlich wieder attraktiver zu machen und die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen.“
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FREIE WÄHLER fordern Reform des Krankenhaus-Abrechnungssystems Bedarfsorientierte Tagessätze statt Fallpauschalen Die FREIEN WÄHLER Niedersachsen kritisieren die aktuelle Krankenhauspolitik auf Bundes- und Landesebene und warnen vor weiterem Kliniksterben. Sie fordern eine sofortige Umstellung des Abrechnungssystems auf ausreichende, bedarfsorientierte Tagessätze. Ziel ist eine nachhaltige Finanzierung, um die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern sicherzustellen und Schließungen zu verhindern. #Abrechnungssystem #Kliniksterben #Krankenhausfinanzierung #Krankenhauspolitik
FREIE WÄHLER fordern Reform des Krankenhaus-Abrechnungssystems » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
medconweb.de
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Die #Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) ist nach langen Diskussionen nun für die erste Beratung im Bundestag am 27.6.2024 auf der Tagesordnung. Ein - wenn nicht der - Zankapfel zwischen Ländern und Bund sind die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien, die durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung geregelt werden sollen. https://lnkd.in/giFTWPeb Ein Tag später am 28.6.2024 soll das #Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Bundestag in 1. Lesung beraten werden. Neben der Verbesserung von Mitwirkungsrechten der Pflege im G-BA sind vor allen Dingen Verbesserungen für die Hausärzte vorgesehen. https://lnkd.in/gWr5JwMf
Deutscher Bundestag - Krankenhausreform wird in erster Lesung beraten
bundestag.de
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Seit 2019 kämpfen der Deutsche Pflegerat (#DPR), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (#DKG) und die Gewerkschaft #Verdi für die Einführungsphase eines neuen #Personalbemessungsinstruments in Krankenhäusern (PPR 2.0). Eigentlich sollen mit diesem Instrument die vorhandenen Personalressourcen in den Kliniken gestärkt und ein wichtiges Signal für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gesetzt werden. Doch nun blockiert der Freistaat #Bayern die endgültige Einführung. In einem entsprechenden Antrag wird in sieben Punkten erläutert, warum der #Bundesrat der PPR 2.0 nicht zustimmen sollte https://lnkd.in/evn_VHG9
Pflegepersonalregelung in Krankenhäusern - Eklat im Bundesrat zur PPR 2.0
bibliomed-pflege.de
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KHVVG 2/2 Möglicherweise ist diese Kritik indes reflexhaft. Zulassungen von #Krankenhäusern gibt es bereits punktuell für vielfältige Leistungen. Nun soll es auch für gesamte Fachgebiete Zulassungen im Fall von Unterversorgung geben. Allerdings war es bereits bisher möglich, im Fall von Unterversorgung sowie drohender Unterversorgung, Krankenhäuser entsprechend zu ermächtigen, siehe § 31 Ärzte-ZV. Aus der bisherigen „Kann“- wurde eine „Muss“-Regelung, die in der Fassung des Absatzes 1 Satz 1 § 116a SGB V im Gesetz steht. Zu beachten ist, dass die Hürde hoch bleibt: Unterversorgung besteht erst, wenn bei Hausärzten die Soll-Versorgung um 25 und bei Fachärzten um 50 Prozent unterschritten wird. Solche extremen Unterschreitungen kommen bisher kaum vor. Nach aktuell verfügbaren Daten ist dies bei Hausärzten z.B. in 2,5 Prozent der Planungsbereiche der Fall (zur Definition von Unterversorgung und drohender Unterversorgung s. § 29 BPLRiLI). Neu ist insoweit, dass nun auch bereits bei Öffnungen eines Planungsbereiches in der hausärztlichen Versorgung sektorenübergreifende Einrichtungen zur hausärztlichen #Versorgung zugelassen werden müssen. Das ist eine Schwelle, die – leider – bereits bei knapp 80 Prozent aller Planungsbereiche erreicht ist. Das dürfte aber keine flächendeckende Konkurrenz bedeuten: Sektorenübergreifende Einrichtungen sind nur solche Krankenhäuser, die zusätzlich bestimmte ambulante Leistungen erbringen dürfen, laut § 115g SGB V Referentenentwurf. Zu solchen Einrichtungen müssen sie durch die Planungsbehörden bestimmt werden. Zudem sind die Finanzierungsbedingungen für solche Einrichtungen zwar gegenüber dem bisherigen Stand deutlich aufgebessert, siehe § 6c KHEntgG-Referentenentwurf. Indes lässt die Vergütungsregelung noch nicht absehen, ob die Finanzierung überhaupt auskömmlich zu verhandeln ist. Bei den Unterdeckungen, die solche Einrichtungen gemeinhin aufweisen, sind bereits jetzt äußerst harte Verhandlungen absehbar. Ferner bestehen diverse Mindestvorgaben für Personal und Ausstattung auch für solche Einrichtungen, die nicht zwingend erwarten lassen, dass beliebig viele Ressourcen für die Übernahme hausärztlicher Leistungen verbleiben. Zudem wird die kooperative Leistungserbringung mit niedergelassenen Kollegen explizit vorgesehen, siehe § 115h Abs. 2 SGB V Referentenentwurf. Der Gesetzgeber geht deswegen selbst davon aus, dass er die Zahl der sektorenübergreifenden Einrichtungen nicht abschätzen kann. Mithin gibt es jeden Anlass, sich dafür zu engagieren, dass in unzureichend versorgten Planungsbereichen der Unterversorgung entgegengearbeitet wird, damit diese nicht eintritt. Wenn aber die Versorgung unzureichend ist, erscheinen Lösungen, bei denen Krankenhäuser eingeschränkt ergänzen und Niedergelassene dabei zusammenarbeiten können, zwar als verbesserungsfähige, aber nicht als eine per se unbrauchbare Idee. Die Abwehr von Angeboten auch bei unzureichender Versorgung löst das Problem der unzureichenden Versorgung nicht.
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf zum KHVVG kürzlich offiziell vorgelegt, der BDPK hat jetzt die Stellungnahme dazu veröffentlicht. Der Referentenentwurf ist gegenüber der bereits bekannten Fassung von Mitte März leider unverändert. Dabei hätte man jetzt die Chance nutzen können, die Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus am Bedarf der Patient*innen zu orientieren und nicht an den Sektorengrenzen des Systems. Der Blick NUR auf die #Krankenhausplanung greift zu kurz. Es ist notwendig, ein umfassendes System der regionalen Versorgungsplanung zu entwickeln, das auf relevante Versorgungsbereiche ausgerichtet ist. Dieses muss sämtliche Leistungsbereiche umfassen, die haus- und fachärztliche Versorgung ebenso wie den Rettungsdienst und gerade auch die medizinische #Rehabilitation. Überhaupt sind die Auswirkungen der Reform auf den Reha-Markt noch überhaupt nicht absehbar - vor allem außerhalb von Ballungszentren. Dabei könnte die Rehabilitation mit ihrer Expertise grundlegend dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland flächendeckend aufrechtzuerhalten. #khvvg #krankenhausreform https://lnkd.in/dkFqGy4M
BDPK-Stellungnahme zum KHVVG
bdpk.de
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Der Deutsche Bundestag hat die Krankenhausreform nach hitziger Debatte verabschiedet. Nun ist am 22. November der Bundesrat gefragt. Wird der Vermittlungsausschuss angerufen oder zeigt man sich vonseiten der Bundesregierung doch noch in Richtung der Bundesländer kompromissbereit? Als bedauerlich empfinde ich es nach wie vor, wie wenig inhaltlich über die Reformelemente diskutiert wurde. Aus meiner Sicht eine vertane Chance, denn die Reform ist notwendig und hätte durchaus das Potenzial für mehr gehabt. Warum hat man nicht wirklich versucht, die Sektorengrenzen zu knacken und das Gesundheitswesen so für Patient:innen und Leistungserbringende besser zu machen? Dazu hätte man sich nicht nur auf die Krankenhausplanung fokussieren, sondern den gesamten Versorgungsprozess in den Blick nehmen sollen: die ambulante hausärztliche Versorgung, den Rettungsdienst, die Krankenhausversorgung und die Übergangspflege. Eine Planung am Patientenbedürfnis orientiert und als kommunizierende Röhre ausgestaltet. Die untere Grenzverweildauer streichen, um Anreize für mehr ambulante Versorgung am Krankenhaus zu schaffen. So hätte man die Ambulanti-sierung wirklich in Gang gesetzt. Den Effizienzgewinn kann man selbstverständlich nach Etablierung entsprechender Strukturen abschöpfen. Auch die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Versorgungsregionen wären in Gang gekommen. Ich kann die Kritik der Bundesländer sehr gut verstehen, denen nun die Entscheidungsspielräume für die Krankenhausplanung genommen werden. De facto müssen sie gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (von den Krankenkassen finanziert!) die Bundeskriterien nach § 135e SGB V abprüfen. Standorte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ab dem Jahr 2027 nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Damit ist die Krankenhausplanung der Länder obsolet. Bedenklich finde ich auch den Politikstil der Ampelregierung, der mit populistischen Allgemeinplätzen jede Diskussion im Keim erstickt. Mehr Qualität für die Patient:innen, Verhinderung von schlechter Gelegenheitsversorgung in allen kleinen Krankenhäusern, Entökonomisierung (was ist das und für wen?) und Entbürokratisierung sind wichtige Reformziele. Jeder, der es wagte, die Lösungsansätze der Bundesregierung zu kritisieren oder gar konstruktive Verbesserungsvor- schläge zu machen, wurde als Gegner der Reform in eine der zuvor genannten Ecken gestellt. Diesen Politikstil kannte ich bislang nur von einer anderen Partei. Und nun? Für die privaten Krankenhausträger gilt es, sich schnell in diesem neuen Regelungsgeflecht zurechtzufinden und weiterhin eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu organisieren. Diese Angebote werden die zentralistischen Regularien überdauern. https://lnkd.in/eJ8keYGm #Krankenhausreform #Patientenversorgung #Qualität #ambulanteVersorgung #sektorenübergreifendeVersorgung #Gesundheitswesen #Entbürokratisierung
Kolumne von Thomas Bublitz
bdpk.de
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🏥 Die Folgen der Krankenhausreform NRW für die medizinische Versorgung ab 2025 werden immer konkreter. Das MAGS Nordrhein-Westfalen hat seine Pläne aus dem Sommer angepasst und die Krankenhäuser darüber informiert, welche Leistungen sie künftig noch anbieten dürfen. Die Kliniken hatten zuvor die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Pläne einzulegen und einige Häuser hatten damit Erfolg. Auch in OWL müssen die Krankenhäuser weniger Angebote streichen als geplant. Das geht aus den Schreiben des Ministeriums an die Krankenhäuser hervor, die dieser Zeitung vorliegen. Ein Überblick.
OWL-Krankenhäuser müssen weniger Angebote streichen: Das ist die Liste
nw.de
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Die Entbudgetierung für Haus- und Fachärzte ist eine der zentralen Forderungen der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Während unsere Fachärzte die Geißel der Budgetierung schon lange ertragen, mussten unsere Hausärzte im Jahr 2023 erstmals wieder nach vielen Jahren dieses Hemmnis einer adäquaten Patientenversorgung ertragen. Mit dem Bruch der Ampelkoalition steht auch die Zukunft des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) in den Sternen. Es hätte die Entbudgetierung zumindest im hausärztlichen Bereich bringen sollen und auch die dringend nötige Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Beide Punkte sind essentiell, um die ambulante Versorgung am Laufen zu halten und den ärztlichen Nachwuchs nicht weiter von einer Niederlassung abzuschrecken. Auch wenn es den Krankenkassen nicht gefällt: Die Entbudgetierung - erst im haus- und dann auch im fachärztlichen Bereich - und die Bagatellgrenze MÜSSEN kommen. Beides kann man angesichts des Versorgungsnotstands mit rund 1000 freien Hausarztsitzen allein bei uns im Land auch losgelöst vom restlichen GVSG auch jetzt vorab noch verwirklichen. Viele der letzten Änderungsanträge zum GVSG von SPD und Grünen sind hingegen nicht sinnvoll gewesen und muss man stoppen, weil sie einen weiteren Angriff auf die ambulante Versorgung darstellen. Wenn die Entbudgetierung und die Bagatellgrenze nicht jetzt noch kommen, ist dies das Thema Nr. 1 für eine neue Bundesregierung. #gesundheitspolitik #gesundheitswesen #ambulanteVersorgung #medizin #arzt
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Pflegedirektor in der Betriebsleitung, Dipl. Medizinpädagoge, Fachpfleger Notfall (DKG), Auditor ... bei St. Clemens-Hospital Geldern Gesundheitscampus
8 MonateDiese Forderung ist realitätsfern! Es muss mit Augenmaß vorgegangen werden. Wo eine hausärztliche Versorgung Lücken aufweist oder wo Notdienste nur unzureichend funktionieren zu.B. an Mittwochnachmittagen, Feiertagen, Wochenenden und häufig auch Nachts müssen für KH in der Fläche die Zugänge für diese Zeiten befristet frei gegeben werden. Bei gleicher Bezahlung für die Behandlung wie im niedergelassenen Bereich. Das ist gut für die Bevölkerung, nimmt Druck von den niedergelassenen Hausärztin und bringt eine kostendeckend Versorgung für das Patientenklientel das keinen HA erreicht und zur ZNA kommt. Das wäre eine vorausschauende gute Planung.