Erfahren Sie in unserem Artikel, warum es in Deutschland an sicheren Unterkünften für Betroffene von Arbeitsausbeutung mangelt. Die neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt dringenden Handlungsbedarf auf und empfiehlt bundesweite Mindeststandards für angemessene Schutzunterkünfte. Lesen Sie mehr über die Herausforderungen und Lösungen, um den Schutz von Ausgebeuteten zu gewährleisten. #Arbeit #Arbeitsausbeutung #Bundesregierung #Deutschland #Gesellschaft #Kommune #Menschenhandel #Menschenrechte #Politik
Beitrag von Nachrichten AG
Relevantere Beiträge
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Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30.07.2024 hat die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutsches Institut für Menschenrechte die Studie „Ein bisschen sicherer als auf der Straße – Unterkünfte für Betroffene von Arbeitsausbeutung in Deutschland“ veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Es braucht eine bedarfsgerechte Unterbringung für Betroffene von Menschenhandel aller Ausbeutungsformen. Betroffene von Arbeitsausbeutung stellen die Hilfestrukturen oftmals vor besondere Herausforderungen. Teilweise werden große Gruppen potenziell Betroffener entdeckt, die sehr heterogen sind. Insbesondere für männliche Betroffene und Gruppen gibt es keine geeigneten Unterkünfte. Stattdessen werden kurzfristig Hotels, Hostels oder Unterkünfte für Asylsuchende genutzt, die jedoch nicht immer den notwendigen Schutz und die erforderliche Betreuung bieten. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/dVdyJB5R
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Die Zahlen zu frauenfeindlichen Straftaten sind unerträglich – und sie steigen. In Deutschland waren 2023 rund 180.000 Mädchen und Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Fast jeden Tag gibt es einen Femizid. Dagegen müssen wir laut werden – nicht nur am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Mit einer Fahnenhissung haben wir gemeinsam, DGB Hamburg, Notruf der Hamburger Frauenhäuser und Politik heute ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen gesetzt. Wir brauchen nicht nur mehr Schutz vor häuslicher Gewalt und mehr Unterstützung von Betroffenen, wir müssen uns auch für ein gewaltfreies Arbeitsumfeld einsetzen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld, ein Arbeitsumfeld frei von Übergriffen, geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Das gehört zentral in den Arbeitsschutz. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass in der Zusammenarbeit das Risiko für belästigendes oder abwertendes Verhalten, verbale oder physische Gewalt reduziert wird. Auch wir als Behörden in Hamburg sind in der Verantwortung und unterstützen Beschäftigte, die von Gewalt oder Belästigung bei der Arbeit betroffen sind. Mit der Arbeitsschutzpartnerschaft besteht außerdem ein starkes Bündnis, um den Schutz für alle Beschäftigten zu stärken. Es gibt ein großes Bündel an Vorgaben, jetzt müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass es in der Praxis konsequent umgesetzt wird und die Ziele erreicht werden. Der Schutz von Frauen auch im Arbeitsumfeld muss weiter erhöht werden. Dort, wo konkret Verbesserungen notwendig und zielführend sind, werden wir uns für sie einsetzen. #gegengewaltgegenfrauen #orangeday #gewalthilfegesetz #orangetheworld #safespace #stilllovingfeminism #schweigenBrechen #Rechtsstaat #Arbeitsschutz #Gewaltschutz DGB Hamburg Hamburger Senat
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📊 Jede*r dritte Beschäftigte in Deutschland hat bereits rechtsextreme Einstellungen am Arbeitsplatz wahrgenommen. Gleichzeitig hat nur jede*r Fünfte die Möglichkeit, Unterstützungsangebote oder Fortbildungen zum Thema Rechtsextremismus in Anspruch zu nehmen. 💡 In nicht einmal einem von fünf Fällen wurden bei rechtsextremen Vorfällen im Arbeitskontext Maßnahmen ergriffen und das, obwohl getroffene Maßnahmen von einer großen Mehrheit als erfolgreich eingeschätzt werden. Das sind die Ergebnisse der Studie „Unternehmen in Verantwortung!“, die von der Organisation Gesicht Zeigen! durchgeführt wurde. Hier können Sie die Studie finden 👉 https://lnkd.in/e2hVkruU #Rechtsextremismus #Arbeitsalltag #Studie
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Während der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung des Menschenrechtssituationsberichts findet Dr. Beate Rudolf klare Worte: In Bezug auf die Verpflichtung von Unternehmen zu Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der Lieferkette ist jetzt zum Schutz von Rechteinhabenden, aber auch schon aus Gründe der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit entscheidend, die europäische Richtlinie #CSDDD zügig umzusetzen und das #LKSG bis dahin nicht vorzeitig abzuändern - etwa durch Reduktion des Anwendungsbereichs.
🔴Unser Menschenrechtsbericht 2024 ist da:🔴 „Große Sorgen bereitet mir, dass Politiker*innen demokratischer Parteien vorschlagen, das Grundrecht auf #Asyl abzuschaffen, oder dass sie das menschenwürdige #Existenzminimum infrage stellen. Viele Menschen denken, das betreffe sie nicht. Aber das ist falsch“, betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wenn heute das Existenzminimum von Schutzsuchenden abgesenkt wird, kann es morgen andere treffen. Menschenrechte gelten entweder für alle oder für niemanden.“ Mit Nachdruck sprechen wir uns gegen eine Auslagerung von #Asylverfahren in #Drittstaaten aus: Ausgelagerte Asylverfahren können in der Praxis nicht menschenrechtskonform gestaltet werden – sie werden immer mit Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden einhergehen. #Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit – und das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Der nächste Bundestag muss unbedingt den Schutz von Mieter*innen verbessern. Die Landesregierungen sollten Aktionsprogramme gegen #Wohnungslosigkeit auflegen inklusive finanzieller Förderprogramme für die Kommunen. Darüber hinaus empfehlen wir dem Bund, den Ländern und Kommunen, menschenrechtskonforme Mindeststandards für die Notunterbringung von Wohnungslosen zu entwickeln. Von Bundesregierung und Bundestag erwarten wir konkrete Verbesserungen für den Übergang aus den #Werkstätten für Menschen mit #Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt: Es braucht mehr Ausbildungsoptionen für Menschen mit Behinderungen, mehr inklusive #Arbeitsplätze und eine bessere Vergütung für Werkstattbeschäftigte. Bisher erhalten die Beschäftigten lediglich ein Monatsentgelt von durchschnittlich 222,- Euro. Wir befürworten die Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. - Unsere To-do-Liste mit menschenrechtlichen Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen ist lang: 42 Empfehlungen umfasst unser aktueller Menschenrechtsbericht, den wir dem #Bundestag heute vorgelegt haben. Wir bewerten in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. 9. Menschenrechtsbericht - Langfassung, Kurzfassung, Leichte Sprache, Kurzfassung Englisch: https://lnkd.in/ef-iMnKm
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Letzte Woche Donnerstag wurde im Gleichbehandlungsausschuss die Regierungsinitiative zur Ratifizierung der ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eingebracht. Die ILO-Konvention 190 setzt ein klares Zeichen gegen jegliches Verhalten, das Menschen in der Arbeitswelt demütigt, diskriminiert, belästigt sowie physisch oder psychisch angreift oder verletzt. Ziel des internationalen Übereinkommens ist, Gewalt und Belästigung in all ihren Formen in der Arbeitswelt zu beseitigen. Es schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig ihres Vertragsstatus sowie andere Personen in der Arbeitswelt umfassend vor Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und dabei insbesondere auch vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Auch in Österreich darf es keine Toleranz für Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geben. Es gilt, insbesondere Frauen eingehend vor jeglicher geschlechtsspezifischen Gewalt im Arbeitsumfeld zu schützen.
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Heute ist in Deutschland die ILO 190-Konvention, das „Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ in Kraft getreten. Die Konvention ist damit geltendes Recht. LINK zu ILO 190: https://lnkd.in/dambhmr6 Endlich ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Das völkerrechtliche Übereinkommen ist die weltweit erste Konvention, die Arbeitnehmer*innen sowie andere Personen umfassend vor sexualisierter Gewalt und Belästigung schützt und verbietet alle sexuell bestimmten Verhaltensweisen, die Menschen am Arbeitsplatz demütigen und/oder herabwürdigen. Warum ist die ILO 190 so wichtig? Das Übereinkommen enthält eine breite weltweit gültige Definition verbotener Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, umfassende Geltungsbereiche (beispielsweise auch Pausenräume, Dienstreisen, arbeitsbezogene Kommunikation) und schützt neben Arbeitnehmer*innen, beispielsweise auch Selbstständige,Bewerber*innen, Personen in der Ausbildung sowie Menschen, die in der informellen Wirtschaft beschäftigt sind. Zudem benennt die Konvention klare Arbeitgeber*innenverpflichten wenn es um Prävention und Intervention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geht. Zudem definiert die Konvention sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz als Form geschlechtsspezifischer Gewalt in der Arbeitswelt von der vor allem Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Zudem macht die Konvention deutlich, welche schwere Folgen diese für Betroffene haben kann. Das Übereinkommen nennt zudem die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und die Notwendigkeit Maßnahmen zum Schutz Betroffener umzusetzen. ILO190 setzt klare Standards und gibt Betroffenen eine Stimme. Bisherige mangelnde Unterstützung wird nun durch rechtliche Verpflichtungen ersetzt, die Arbeitnehmer*innen eine sichere Arbeitsumgebung ermöglichen für eine faire und respektvolle Arbeitswelt - frei von Gewalt und Belästigung #ILO190 #Gleichberechtigung #Arbeitsplatzsicherheit"
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In den letzten Tagen hat sich die Situation vieler marginalisierter Menschen dramatisch verschärft. Der Bremer Senat hat ein Bettelverbot mit Bußgeldern von 500 Euro eingeführt und das Jobcenter kürzt wichtige Unterstützungsmaßnahmen. Menschen werden verdrängt und kriminalisiert, während notwendige soziale Angebote wegfallen. Wir fordern: - Ein sofortiges Rettungspaket für gekündigte Beschäftigungsmaßnahmen und Bildungsgutscheine bis Ende 2024. - Eine Überarbeitung der Bettel- und Verdrängungsregelungen hin zu einer humanen, integrativen Politik. - Keine Kürzung der Eingliederungsgelder im Bund Politische Entscheidungen müssen den Schutz und die Unterstützung aller Menschen gewährleisten, besonders derjenigen ohne Wohnung, Arbeit oder soziale Ressourcen. Lasst uns gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen, die Fortführung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen fordern und gegen die unmenschliche Bettel- und Verdrängungspolitik vorgehen. Bringt alle mit, malt Plakate und werdet kreativ. Wir sehen uns!
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👉 Durch unsere Rechtsberatungsarbeit sehen wir, dass es so gut wie nie nur um einen einzelnen, individuellen Fall geht, sondern um gesellschaftliche Strukturen. Um Diskriminierung daher effektiv zu bekämpfen, braucht es auch neue kollektive Rechtsinstrumente. ⚖️ Die Verbandsklage gibt es derzeit nur im Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses Instrument braucht es aber dringend auch in anderen Bereichen, um strukturellen Diskriminierungspraktiken ein Ende zu setzen. #klagsverband #mitrechtgegendiskriminierung #verbandsklage #antidiskriminierung #recht #gesetz
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❗ Mehr als jede fünfte erwerbstätige Person erlebt während ihres Arbeitslebens mindestens eine Form von Gewalt und Belästigung - das zeigt eine globale ILO-Studie aus dem Jahr 2022. Damit einher gehen nicht nur negative Konsequenzen für die Betroffenen, sondern auch für die Produktivität von Unternehmen. Das ILO-Übereinkommen 190 erkennt das Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung an und fordert Maßnahmen zur Prävention, Schutz und Abhilfe sowie Strafen. Nachdem Deutschland das Übereinkommen vergangenes Jahr ratifizierte, wird es kommenden Monat in Kraft treten. Im Rahmen unseres gemeinsamen Webinars mit der deutschen Vertretung der International Labour Organization wird Josefin Faak einen Überblick über das Abkommen und dessen Implikationen für Unternehmen geben. Außerdem erhalten Sie anhand von Inputs von Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. (advd) und Dr. Claudia Brandkamp von der Deutschen Telekom Einblicke dazu, wie Unternehmen das Thema konkret angehen können. Hier können Sie sich jetzt zum Webinar anmelden ➡️ https://lnkd.in/ggk-wzcN #UnitingBusiness #BizHumanRights
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Gesetzgebungsverfahren priorisieren: Gewalthilfegesetz muss kommen Am 6. November wurde das #Gewalthilfegesetz, das einen #Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt vorsieht, im Bundestag vorgestellt und abends platzte bekanntermaßen die Ampel-Koalition. Es ist äußerst wichtig, dass dieses Gesetz noch verabschiedet wird. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) schätzt die Kosten von geschlechtsbezogener Gewalt allein für Deutschland auf 54 Milliarden Euro pro Jahr.
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