Pharmamarken - Ein Fehler kann fatal sein! Markennamen für Produkte und Unternehmen sollen einzigartig und sicher sein. Sicherheit ist jedoch gerade bei Namen von Arzneimitteln besonders wichtig, denn hier geht es um unseren Körper und unsere Gesundheit! Wenn Arzneimittel wegen ihrer Namen nicht richtig zugeordnet oder verwechselt werden, kann das Leben von Menschen in Gefahr sein. Daher werden durch gesetzliche Regelungen und Arzneimittel-Behörden genaue Leitlinien vorgegeben und kontrolliert, die bei Pharmamarken zu beachten sind. U.a. ist wichtig, dass Verwechslungen zwischen Markenbezeichnungen möglichst ausgeschlossen sind. Auch Probleme mit der Anwendung und der Dosierung dürfen durch die Benamung nicht entstehen. Heilsversprechen sind z.B. ebenfalls nicht zulässig. Alle diese Regelungen sind sehr komplex und deren Einhaltung wird durch die Arzneimittelbehörden - vor der Zulassung von Arzneimitteln und ihrer Namen - genauestens überprüft. Nicht regelungskonforme Produkte und Namings dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. NAMBOS entwickelt Marken für Arzneimittel und kennt die Anforderungen, die wir schon bei der kreativen Namensentwicklung berücksichtigen. Wir haben aber auch die Ressourcen, um sämtlich Überprüfung – die vor der Nutzung erforderlich sind – bei uns intern durchzuführen. Durch unsere Markenrecherche-Abteilung, unseren eigenen Markenjuristen und unsere Linguisten. Denn bei Pharmamarken gilt mehr als sonst: „Nur ein rechtlich und sprachlich einsatzfähiger Name, ist ein guter Name!“ Mehr Infos zu unseren Namensentwicklungs- und Überprüfungs-Leistungen findet man unter: https://lnkd.in/eftSKMZN und https://lnkd.in/eAJ5Jipd
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Pharmamarken - Ein Fehler kann fatal sein! Markennamen für Produkte und Unternehmen sollen einzigartig und sicher sein. Sicherheit ist jedoch gerade bei Namen von Arzneimitteln besonders wichtig, denn hier geht es um unseren Körper und unsere Gesundheit! Wenn Arzneimittel wegen ihrer Namen nicht richtig zugeordnet oder verwechselt werden, kann das Leben von Menschen in Gefahr sein. Daher werden durch gesetzliche Regelungen und Arzneimittel-Behörden genaue Leitlinien vorgegeben und kontrolliert, die bei Pharmamarken zu beachten sind. U.a. ist wichtig, dass Verwechslungen zwischen Markenbezeichnungen möglichst ausgeschlossen sind. Auch Probleme mit der Anwendung und der Dosierung dürfen durch die Benamung nicht entstehen. Heilsversprechen sind z.B. ebenfalls nicht zulässig. Alle diese Regelungen sind sehr komplex und deren Einhaltung wird durch die Arzneimittelbehörden - vor der Zulassung von Arzneimitteln und ihrer Namen - genauestens überprüft. Nicht regelungskonforme Produkte und Namings dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. NAMBOS entwickelt Marken für Arzneimittel und kennt die Anforderungen, die wir schon bei der kreativen Namensentwicklung berücksichtigen. Wir haben aber auch die Ressourcen, um sämtlich Überprüfung – die vor der Nutzung erforderlich sind – bei uns intern durchzuführen. Durch unsere Markenrecherche-Abteilung, unseren eigenen Markenjuristen und unsere Linguisten. Denn bei Pharmamarken gilt mehr als sonst: „Nur ein rechtlich und sprachlich einsatzfähiger Name, ist ein guter Name!“ Mehr Infos zu unseren Namensentwicklungs- und Überprüfungs-Leistungen findet man unter: https://lnkd.in/epDcUzps und https://lnkd.in/eTu4N4zr
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Heute mal von meiner Seite ein klares Plädoyer an Hersteller von Medizinprodukten und solche, die es werden wollen: Ihr braucht eine regulatorische Strategie! Es klingt zunächst einmal nach plattem Beraterjargon, aber die regulatorische Strategie ist für Projekte im Rahmen der Zulassung von Medizinprodukten unter dem rechtlichen Mantel der #MedicalDeviceRegulation das A und O, um einen nachhaltigen Erfolg des Projektes zu sichern. Dabei geht es nicht immer nur um das Produkt selbst, sondern oftmals auch um die Rolle, welche das Unternehmen hinter dem Produkt einnehmen will oder kann. Nicht immer ist der erforderliche Rahmen gegeben. Gerade Start-Ups mit einer guten Idee aber wenigen Köpfen tun sich häufig schwer, die regulatorischen Anforderungen der #MDR zu erfüllen. Angefangen vom Aufbau und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems bis hin zur Besetzung regulatorisch erforderlicher Rollen wie der #PRRC. Nur wer sich vorab Gedanken um die regulatorische Strategie gemacht hat, kann hier frühzeitig die notwendigen Weichen stellen und geeignete Partner einbinden, mit denen das Projekt dann gemeinsam zum Erfolg geführt werden kann. Wer sich jetzt von diesem Appell angesprochen fühlt und pragmatische Unterstützung benötigt - wir sind für euch da: https://lnkd.in/dU7T7Qyp
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🌍Europa = Chance🤝 Gemeinsam können wir in Europa viel erreichen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern und Menschen weltweit zu helfen. Die Basis dafür liefert eine zukunftsorientierte und innovationsfreundliche Gesundheitspolitik, die z. B. im Hinblick auf den „Patent- und Unterlagenschutz“ keine Experimente eingeht.
🔬 Tief verwurzelt in der Innovationslandschaft Europas finden wir zwei wesentliche Pfeiler für die Pharmaindustrie: #Patentschutz und #Unterlagenschutz für #Arzneimittel. 🛡️ Diese beiden Schutzmechanismen arbeiten unabhängig voneinander und bilden zusammen eine starke Basis, um die Entwicklung neuer Medikamente zu fördern. Sie können parallel für ein Arzneimittel laufen, müssen aber zeitlich nicht hundertprozentig deckungsgleich sein. #Forschung braucht Ideen, Infrastruktur, Zeit und Geld. Alles vier kommt nicht einfach so zusammen, sondern braucht Voraussetzungen. Eine solche Voraussetzung ist der Schutz von ausgereiften Ideen oder technisch gesagt: Der Schutz geistigen Eigentums. Er eignet sich nicht zu Experimenten wie sie Europa vorhat. Es mag gut gemeint sein, den Unterlagenschutz zu einem Anreizsystem für Forschungs- oder Versorgungsziele umzubauen. Im Ergebnis wird er aber nach jetzigem Diskussionsstand geschwächt und gegenüber dem status quo in bestimmten Fallgestaltungen sogar verkürzt. Völlig ungeeignet erscheint die Aushöhlung von Patentschutz durch die geplante Einführung einer europaweiten Zwangslizenz. Das ist in den Mitgliedsstaaten bereits ausreichend geregelt. Zum Hintergrund: ↪ https://lnkd.in/evcBSykJ
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🧴 BGH: Handdesinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden Der BGH hat soeben in einem unserer Grundsatzverfahren entschieden, dass die Werbeaussage „hautfreundlich“ für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist (Urteil v. 10.10.2024, Az. I ZR 108/22). Im Juni hatte der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren bereits signalisiert, dass die BiozidVO solche Werbung verbiete (Urteil v. 20.06.2024, Rs. C-296/23). ⚖️ Die BiozidVO macht strenge Vorgaben zur Werbung mit Bioziden wie Handdesinfektionsmitteln. Bestimmte Aussagen sind ausdrücklich verboten, zum Beispiel „umweltfreundlich“ oder „niedriges Risikopotential“. Ebenfalls verboten sind "ähnliche" Hinweise. Unklar war, ob "hautfreundlich" als ähnlicher Hinweis zu verstehen ist. Der EuGH hatte das bejaht. Nun schließt sich der BGH dem an. In den Instanzen hatte das OLG Karlsruhe noch anders geurteilt und erklärt, dass der Begriff „hautfreundlich“ nicht automatisch als verharmlosend einzustufen sei. 🖐 Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin Revision eingelegt und argumentiert, der Begriff sei vergleichbar mit den per se verbotenen Aussagen, da er ein niedriges Risikopotential suggeriere. Der EuGH hatte den Begriff ebenfalls als verharmlosend eingeordnet. Die Bezeichnung habe eine positive Konnotation, relativiere schädliche Nebenwirkungen und deute sogar eine positive Wirkung an. Es sei also verboten, Biozidprodukte als „hautfreundlich“ zu bewerben.
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📅 Terminhinweis: Am 20. Juni 2024 wird der EuGH ein wegweisendes Urteil verkünden. Darf ein Unternehmen für Desinfektionsmittel mit dem Begriff „hautfreundlich“ werben? Dieses Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zielt darauf ab, die Grenzen für die Bewerbung von Bioziden bestimmen zu lassen. Relevant ist die Fragestellung, weil wir seit der Corona-Pandemie vermehrt Anfragen zu solchen Werbeaussagen erhalten haben. ⚖️ Im Vorfeld hatte der BGH (Vorlagebeschluss vom 20.04.2023, Az. I ZR 108/22) die Frage dem EuGH vorgelegt (Az. C-296/23). Rechtlich im Fokus steht die europäische Biozidverordnung VO (EU) 528/2012, die Werbeaussagen strikt regelt. Laut dieser Verordnung sind Begriffe wie „umweltfreundlich“ und „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotential“ in der Werbung verboten. Ebenfalls verboten sind „ähnliche Hinweise“. Der EuGH muss nun also definieren, was „ähnliche Hinweise“ sind und ob „hautfreundlich“ in dieser Form „ähnlich“ ist. 🧴 Das OLG Karlsruhe urteilte 2022, dass „hautfreundlich“ keine pauschal verharmlosende Aussage und somit zulässig sei. Die Wettbewerbszentrale sah dies anders und argumentierte, dass solche Aussagen das Risikopotential der Produkte relativieren. Wir warten jetzt also gespannt auf die Entscheidung aus Luxemburg. Näheres unter: https://lnkd.in/eYbFUc98
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Auch in der medizinischen Forschung stehen Ärztinnen und Ärzte oft vor dem Problem "Lebensmittel oder schon Arznei?". Hier daher mal die kurze Aufarbeitung eines unterhaltsamen Urteils zum Thema, allerdings bezogen auf die Werbung und nicht den Einsatz in Studien. Dort ist es aber ähnlich. Stichwort: Präsentationsarzneimittel. https://lnkd.in/d9X7Qsra
OLG FFM: Werbung als 'Anti-Kater'-Tabletten unzulässig
lto.de
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🔬 Wie kann die Qualität von Arzneimitteln proaktiv verbessert werden? 🤔 Trotz strenger Regularien kommt es immer wieder zu Chargenrückrufen aufgrund von Verunreinigungen oder Mängeln. Professor Dr. Mona Tawab betont, dass die derzeitige Qualitätssicherung oft nur auf bereits bestehende Probleme reagiert, anstatt diese proaktiv zu vermeiden. Besonders in China und Indien, wo viele Medikamente hergestellt werden, gibt es Herausforderungen in der Qualitätskontrolle. Ein wichtiger Schritt nach vorn: mehr Transparenz und besserer Informationsaustausch. Zudem könnte die Ultrahochleistungs-Flüssigchromatographie in Kombination mit der Massenspektrometrie helfen, bisher unentdeckte Verunreinigungen aufzuspüren. 💡 Es ist an der Zeit, von einer reaktiven zu einer proaktiven Pharmakovigilanz überzugehen! #Arzneimittelsicherheit #Qualitätskontrolle #Pharmaforschung 🔗 Mehr dazu in der Pharmazeutischen Zeitung vom 23.09.2024!
Wie kann die Arzneimittelqualität proaktiv verbessert werden?
pharmazeutische-zeitung.de
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Das EU-Parlament hat gestern dem wichtigen #Pharma-Paket zugestimmt. Dieses geht aber auf Kosten der europäischen Innovationskraft. Han Steutel sagt: „Für den Pharmastandort wurde leider eine Chance vertan.” Jetzt kommt es auf den Europäischen Rat an. Es geht um Europas Profil als Innovationszentrum. Nur so kann die Versorgung von Patient:innen nachhaltig besser werden. Die geplante Schwächung des Unterlagenschutzes (Regulatory Data Protection, RDP) hilft dabei nicht. ▶ Für eine zukunftsfähige und resiliente Industrie: Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 eine nationale #Pharmastrategie verabschiedet, um Deutschland als führenden Standort für Forschung und Produktion zu stärken. Sie lehnt jegliche Abschwächung geistigen Eigentums, einschließlich des Unterlagenschutzes, ab. Die forschenden Pharmaunternehmen unterstützen sie in dieser Haltung. ▶ EU-Rat gefordert: Jetzt ist es an der Zeit, dass der EU-Rat eine Politik der Planbarkeit bietet. Europas Wettbewerbsfähigkeit braucht Spitzenleistungen in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung: Lasst uns gemeinsam Europas führende Rolle in diesem Bereich sichern! Mehr zur Bedeutung des #Unterlagenschutz|es: ⤵ https://lnkd.in/evcBSykJ
Zusammenspiel von Patentschutz und Unterlagenschutz
vfa.de
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Pressemitteilung: 𝐄𝐟𝐟𝐞𝐤𝐭𝐢𝐯𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐂𝐚𝐧𝐧𝐚𝐛𝐢𝐬-𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐬𝐢𝐧𝐟𝐫𝐚𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐞𝐧: 𝐍𝐞𝐮𝐞 𝐇𝐞𝐫𝐚𝐮𝐬𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐟ü𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐛𝐫𝐚𝐧𝐜𝐡𝐞 Das kürzlich verabschiedete Cannabisgesetz 2024 wirft nicht nur gesellschaftliche Fragen auf, sondern stellt auch die Sicherheitsbranche vor neue Herausforderungen. Die Einführung eines stufenweisen Legalisierungsprozesses für Cannabis in Deutschland erfordert eine effektive Sicherung der Vertriebsinfrastrukturen, insbesondere in Apotheken und Lagerstätten. 🔒Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, präsentiert die aktuelle Ausgabe des s+s report 1/2024 die neuesten Entwicklungen in der Sicherungstechnik. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf kapazitiven Feldänderungsmeldern, die eine effiziente Absicherung von Objekten ermöglichen. 🔍Unser Artikel beleuchtet die Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Sicherheitsbranche und zeigt auf, wie man den aktuellen Anforderungen gerecht werden kann. 💬"Durch die Legalisierung von Betäubungsmitteln werden Sicherheitsanforderungen in Bereiche getragen, die bisher noch keine Berührungspunkte zu diesem Thema hatten", betont David Köttnitz, Geschäftsführer der KST Schließanlagen und Tresore GmbH. "Gut geschulte Techniker und Vertriebsmitarbeiter sind notwendig, um diesen Anforderungen zu begegnen." ✔️Die Technologie der kapazitiven Feldänderungsmelder ermöglicht eine effiziente und kostengünstige Überwachung von Wertschutzschränken und anderen Objekten. Mit minimalem Montageaufwand bietet sie eine umfassende Sicherheitslösung, die den aktuellen BSI-Anforderungen entspricht und vielseitige Anwendungsmöglichkeiten ermöglicht. 👉𝐋𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐬𝐭ä𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞𝐧 𝐀𝐫𝐭𝐢𝐤𝐞𝐥 𝐮𝐧𝐝 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐫 𝐖𝐞𝐛𝐬𝐞𝐢𝐭𝐞: https://lnkd.in/dEp895MF Symbolbild Flagge @ promesaartstudio/Adobe Stock VdS Schadenverhütung GmbH Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) #Sicherheitstechnik #Cannabisgesetz #Bundesopiumstelle #BSI #Sicherheitslösungen #VdS #sundSreport #KapazitiveFeldänderungsmelder #Beratung
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Ein Ausschnitt zum RPR1. Interview zum Thema #Cannabis #Legalisierung als Download Mit dem #CanG bestätigt Deutschland nach 2017 erneut, dass es progressiv sein kann. Es bestätigt zudem das die #Legalisierung von medizinischem #Cannabis richtig war. Mit dem aktuellen Gesetz geht Deutschland aber noch einen Schritt weiter indem es europaweit neue Maßstäbe setzt. Auch hier bin ich sicher das dies ein guter erster Schritt ist. Die Gesellschaft wird sich nun dem Thema annehmen und ich bin sicher, nach einem "Beschnuppern" auch objektiv bewerten. Die Branche hat nun die Möglichkeit ihre Fähigkeiten und Ideen in einen neuen Markt einfließen zu lassen und mitzugestalten. Es ist eine Chance auf die sehr viele Menschen lange gewartet haben und daher muß und sollte die Cannabis-Branche nun beweisen, das sie das Vertrauen der Politik verantwortungsvoll nutzen kann. Es war ein langer und steiniger Weg bis zu diesem Gesetz und alle die jetzt noch dabei sind, haben es verdient und die, die neu dazu kommen, sollten wissen worauf sie sich einlassen. Für mich gilt seit Beginn, " Cannabis ist mehr als Kiffen" Mit Säule 2 sollte nun der nächste Schritt folgen der die Möglichkeiten und die Prävention aus meiner Sicht stärken wird. https://lnkd.in/e4KxM44c
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