Beitrag von Nina Hake, LL.M.

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Der AI Act oder auch die KI-Verordnung ist in aller Munde. Am 8. Dezember 2023 erzielten das Europäische Parlament und der Rat der EU nach dreitägigen Verhandlungen eine politische Einigung zur EU-Verordnung über künstliche Intelligenz („AI Act“) und damit zur ersten umfassenden gesetzlichen Regelung für künstliche Intelligenz („KI“) in der EU. Die endgültige Fassung des AI Acts liegt derzeit noch nicht vor. Die Veröffentlichung des finalen Textes im Amtsblatt der EUsowie dessen Inkrafttreten 20 Tage danach werden voraussichtlich erst im Sommer 2024 erfolgen. In Kraft treten würde der AI Act dann zwei Jahre nach der Verabschiedung der endgültigen Fassung – also höchstwahrscheinlich im Jahr 2026. Was soll erreicht werden? Das Europaparlament bezweckt eine "menschenzentrierte und ethische Entwicklung von künstlicher Intelligenz". Der AI Act soll vor allem sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Aber was erwartet uns? - Einteilung von KI-Technologien in verschiedene Risikoklassen - Verbot von Social Scoring - strenge Regulierung und Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen - AI-Governance - Strafen und zivilrechtliche Haftung bei Nichteinhaltung In der 11. Folge meines Podcasts Startup Stars & Legal Bars bespreche ich die geplanten Änderungen und den bisherigen Entwurf des AI Acts genauer. Höre gerne mal rein.

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