Beitrag von ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung

⛔ Der am Freitag geleakte #WKO #Energiemasterplan würde in der Umsetzung zu massiven Rückschritten für Umwelt- und Klimaschutz führen. Unter anderem sollen Umweltschutzorganisationen von Genehmigungsverfahren ausgeschlossen werden und Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung mehr zukommen. Dabei ist die Lage eigentlich klar: ➡ Anerkannte Umweltschutzorganisationen sind am Genehmigungsverfahren von umweltrelevanten Projekten zu beteiligen, sie müssen auch Beschwerderechte haben - alles andere verstößt gegen das Völker- und Europarecht. ➡ Schon derzeit betreibt die Europäische Kommission wegen der mangelhaften Beteiligungsrechte von Umweltschutzorganisationen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik, das bei Nicht-Umsetzung in einer Klage beim EuGH münden kann. Eine Einschränkung so wie die WKO sie vorschlägt, würde die Vertragsverletzung noch verstärken. ➡ Die Verfahrensbeteiligung von Umweltschutzorganisationen dient der Sicherstellung von Umweltschutzstandards und stützt die öffentliche Akzeptanz von Energieprojekten. https://lnkd.in/eJswS4aD

GLOBAL 2000 und ÖKOBÜRO kritisieren Retro-Energieplan der Wirtschaftskammer

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