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Leiter der Pressestelle bei HAMBURG WASSER

Die Bundesregierung hat kürzlich betont (https://lnkd.in/dsQh9PP7), dass die Nachbehandlung von #Trinkwasser im privaten Bereich nicht notwendig ist. Insbesondere die Verwendung von Kleinst-Umkehr-Osmoseanlagen kann mit Risiken verbunden sein. Aufgrund der allgemein hohen #Trinkwasserqualität in Deutschland und der seltenen Beeinträchtigungen in der Trinkwasserversorgung ist eine zusätzliche Aufbereitung nicht erforderlich. Diese Empfehlung ist voll und ganz zu unterstützen. Unser Leitungswasser erfüllt höchste Qualitätsstandards und wird regelmäßig streng kontrolliert. Zusätzliche Nachbehandlungen sind nicht nur unnötig, sondern können die Wasserqualität sogar beeinträchtigen. In der zugrunde liegenden Anfrage wurde die Bundesregierung außerdem gefragt, ob der Chlorgehalt des Leitungswassers in Deutschland zuletzt "allgemein ohne besondere Vorkommnisse" erhöht worden sei. Das dürfte zwar flächendeckend eher nicht der Fall sein - welcher Versorger schraubt schon freiwillig seine Kosten hoch - aber es lässt auf eine kulturelle Kuriosität schließen: In Deutschland können wir in vielen Fällen auf die Chlorung verzichten, wodurch viele Bürgerinnen und Bürger Trinkwasser als schlechter wahrnehmen, wenn es gechlort worden ist. In anderen Ländern hingegen gilt es Qualitätsmerkmal, wenn Wasser gechlort ist, weil es als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wahrgenommen wird. Grundsätzlich ist Chlorung ein ganz normales Verfahren, das zur Desinfektion eingesetzt werden kann - schließlich ist Wasser ein Naturprodukt, das auch mal verkeimen kann. Ich mag es trotzdem lieber ungechlort. #Trinkwasser #Wasserqualität 

Drucksache 20/13374

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