Radio Liechtenstein und die Medienförderung Dieses Arbeitspapier des Liechtenstein-Instituts beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen zur möglichen Privatisierung des Liechtensteinischen Rundfunks. Es prüft, ob und wie weit das nach der Aufhebung des LRFG privatisierte Radio Liechtenstein über das Medienförderungsgesetz (MFG) unterstützt werden könnte. Um diese Frage zu beantworten, analysiert Patricia Schiess das geltende MFG und die von der Regierung in BuA Nr. 46/2024 vorgeschlagenen Änderungen. Diese sind allerdings nicht auf die Unterstellung des (nach der Abstimmung über die Volksinitiative der DpL) allenfalls privatisierten Radios unter das MFG ausgerichtet. Vielmehr sollen sie eine bessere Förderung der kleineren Medienunternehmen ermöglichen. Bis jetzt hat noch wenig Beachtung gefunden, dass das MFG auf die Gleichbehandlung aller privaten Medien ausgerichtet ist und dass es vor jeder Änderung der EFTA-Überwachungsbehörde ESA vorzulegen ist. Bei einer Leistungsvereinbarung mit dem allenfalls privatisierten Radio wäre zu beachten, dass das MFG keine Leistungsvereinbarungen vorsieht und dass auch diese Form der Förderung gemäss EWR-Recht eine staatliche Beihilfe darstellen kann. Zudem setzt die Verfassung der Ungleichbehandlung von privaten Medien Grenzen. Eine Ungleichbehandlung würde dadurch entstehen, dass ein Medienunternehmen über eine auf mehrere Jahre geschlossene Leistungsvereinbarung gefördert würde, während alle anderen Medien gemäss den Bestimmungen des MFG unterstützt würden. Der neue, private Eigentümer des Radios bräuchte eine Programmkonzession. Art. 60 Mediengesetz schränkt – um der Medienkonzentration entgegenzuwirken – den Kreis möglicher Interessenten ein. Die Ausführungen im Arbeitspapier zeigen: Eine finanzielle Unterstützung des privatisierten Radio Liechtenstein, die über diejenigen Beträge hinausginge, die im MFG für alle privaten Medienunternehmen vorgesehen sind, würde heikle rechtliche Fragen aufwerfen. Erhielte das privatisierte Radio nur die im MFG vorgesehenen Summen, könnte es aber kaum mehr dieselben Leistungen erbringen wie heute. Das MFG sieht – gemäss dem Antrag der Regierung – zudem vor, dass die Förderungssumme, die ein Medienunternehmen erhält, seine Gesamterträge nicht übersteigen darf. Würde der Landtag den zulässigen Anteil der staatlichen Gelder erhöhen, würde dies den kleinen Medienunternehmen helfen, bei denen der neu vorgesehene Sockelbeitrag von 100'000 Franken einen grösseren Anteil der Kosten abdeckt. Aber es brächte keine Erleichterung für Medienunternehmen mit vielen redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Arbeitspapier «Radio Liechtenstein privatisieren und danach via Medienförderungsgesetz unterstützen – Was sagt das Recht zu diesem Vorschlag?» ist abrufbar auf der Website des Liechtenstein-Instituts und direkt unter: https://lnkd.in/e2XMnNEg
Beitrag von Patricia Schiess
Relevantere Beiträge
-
Was bewegt die privaten Hörfunkveranstalter in Berlin ❓ Welche Rahmenbedingungen brauchen sie, um die große journalistische Angebotsvielfalt zu erhalten ❓ VAUNET-Vorständin & RTL Radio-CEO Dr. Nina Gerhardt zeigte auf Einladung des Berliner Abgeordnetenhauses Perspektiven und Herausforderungen für das Privatradio in Berlin auf. 👉 Im Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den globalen Big-Tech-Plattformen hat die Politik einen aktiven Gestaltungsauftrag, für fairen (digitalen) Wettbewerb zu sorgen. Es geht um Zugang und Auffindbarkeit von Radioangeboten auf Online-Plattformen, Transparenz der Algorithmen und darum, das Gleichgewicht im dualen Mediensystem zw. Privaten & ÖRR wiederherzustellen. 👉 Dazu zählt auch, dass es eine unternehmerische Entscheidung bleiben muss, über welchen Verbreitungsweg Radioanbieter senden. Es darf keine politisch festgelegte UKW-Abschaltung geben. Der private Hörfunk braucht alle Verbreitungswege, um die Menschen zu erreichen. 👉 Last but not least, muss die Refinanzierung der privaten Anbieter und ihrer Inhalte gesichert sein. Privatradio finanziert sich aus dem freien Markt heraus beinahe ausschließlich über Werbung. Es darf keine neuen Werbeverbote für legale Produkte geben, die massiv in die Finanzierungsgrundlagen der Sender eingreifen und die Medienvielfalt gefährden. #KLWG Es geht um nichts weniger, als Investitionen und Innovationen des Privatradios in unabhängigen Journalismus zu ermöglichen. Um nichts weniger also, als den Erhalt der Medienvielfalt. Neben Nina Gerhardt waren auch Sebastian Cochois (Medienzentrum Berlin), Frank Weiler (Lulu FM) und Dr. Kristian Kunow (Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) geladen. #40YearsOn #Privatradio #Audio
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Medienpolitik ist diesmal eine relevante Zukunftsfrage wie nie zuvor bei Koalitionsverhandlungen. Julia Ortner fasst für ORF online den Stand der Diskussion zusammen. Ex-European Broadcasting Union (EBU)-GD Ingrid Deltenre und ich tragen ein paar Einordnungen bei. Etwa jene, dass beim ermüdenden Match Verleger vs. ORF beide gleichzeitig hoch verlieren können, weil der Wettbewerb ganz wo anders stattfindet. Im Beitrag peripher erwähnt: Die Zukunft braucht eine echte Qualitäts-, Gründungs- und Innovationsoffensive im Journalismus statt Förderungen, die versuchen, immer größere Budgetlöcher in einem Oligopol mit Marktversagen zu stopfen. Ohne Generalreform der staatlichen Regulierung (bei ORF und Privaten) nützen auch 200 oder 300 Millionen Förderung (bei Privaten) statt der derzeit schon fast 100 nur kurzzeitig beim Bestandserhalt. Sie verhindern im schlechteren Fall fairen Qualitätswettbewerb und ersticken Innovation. Schon jetzt, zeigten unsere Studien, wäre ein großer Teil der etablierten Medienhäuser ohne öffentliche Förderungen und öffentliche Inserate aber schwer defizitär. Das schafft Abhängigkeiten. Die Frage ist dann bei viel partikulärem Lobbyismus und tradierter Parteipolitik, wer in solchen Verhandlungen die aufgeklärte, an Medienfreiheit und Meinungsvielfalt interessierte Öffentlichkeit vertritt? Wer den unabhängigen Journalismus als Geschäfts- und als eine Demokratiegrundlage?
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Bereits zum dritten Mal seit 2020 haben die privaten Radiounternehmen Dr. Nina Gerhardt von RTL Deutschland und mich an die Spitze des Fachbereichs Radio/Audio des VAUNET - Verband Privater Medien gewählt. Der VAUNET ist der Spitzenverband privater Medien aus TV und Hörfunk in Deutschland. 2024 war ein besonderes Jahr für den privaten Rundfunk in unserem Land. Seit 40 Jahren sind unsere Angebote „on Air“. Vor ein paar Tagen ist der Jahresbericht des VAUNET erschienen. Mit einem umfassenden Blick auf unser Branchenjubiläum. Und auf all das, was politisch notwendig ist, um die erfolgreiche Geschichte unserer Branche fortschreiben zu können. 👉 Was es braucht, für faire Spielregeln & starke private Medien auf digitalen Märkten im Wettbewerb mit den Big-Techs & dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 👉 Wie der Medienmarkt 2024 auch in schwierigem Umfeld hohe Relevanz und Innovationskraft unter Beweis stellt. 👉 Was unabhängiger Qualitätsjournalismus privater Medien für die Meinungsvielfalt & den demokratischen Austausch unserer Gesellschaft leistet. 👉 Welche Rolle private Medien für die Verankerung technologischen Fortschritts - insbesondere auch KI - in der Gesellschaft spielen. Nina und ich teilen uns das Interview zur aktuellen Situation der Gattung Radio/Audio. Ein Auszug: ❓Privatradios vor drängenden Zukunftsfragen. Wie blicken die Privatradioveranstalter auf das Jahr 2024 zurück? ❗️Marco Maier: Zwiegespalten. Zum einen freuen wir uns über eine hohe Hörerakzeptanz auf allen Übertragungswegen. Rund 30 Millionen Menschen in Deutschland hören täglich private Radioprogramme. Das zeigt: Wir erreichen und überzeugen Hörerinnen und Hörer sowie Werbepartner landesweit, in den Regionen und lokalen Räumen mit unseren Nachrichten, Informations- und Unterhaltungsangeboten. Mit ihnen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung. Gleichzeitig sehen wir uns aber einem immer ungleicheren Wettbewerb und zahlreichen Entwicklungen ausgesetzt, die unsere Geschäftsmodelle gefährden. ❓Was bedeutet das konkret? ❗️Dr. Nina Gerhardt: Wir haben es gleich mit zwei sehr großen Wettbewerbern zu tun, die unter vollkommen ungleichen Vorzeichen mit uns konkurrieren: Die großen Big-Techs auf der einen und die Öffentlich-Rechtlichen auf der anderen Seite. Für beide gibt es mit der neuen Plattformregulierung und dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen neuen Rahmen, der sich nun im Hinblick darauf, ob er für mehr Fairness im Wettbewerb sorgen kann, bewähren muss. ℹ️ Das komplette Interview uvm. finden Sie in unserem Jahresbericht: https://lnkd.in/eCdijTEm
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Eine absolut wichtige Initiative! Das Verbot "presseähnlicher" Inhalte im Onlinebereich ist alles andere als zeitgemäß und von größerer Tragweite, als es vielleicht manch einem*r auf den ersten Blick erscheinen mag. Dürfen zum Beispiel bei Tagesschau.de Texte künftig erst publiziert werden, wenn ihr Inhalt zuvor in einer Sendung gelaufen ist, schränkt das natürlich die Vielfalt und Aktualität der Informationen ein. Aktuelle Berichte erscheinen dann erst mit Zeitverzug oder überhaupt nicht mehr, denn die Sendezeit ist ja begrenzt und erfordert eine strikte Auswahl. Die bisherigen Nutzer*innen, die sich keine Zeitungsangebote mit Paywall leisten können, können sich ja alternativ Informationen auf populistischen Portalen besorgen, die natürlich kostenfrei sind (möglicherweise finanziert von Russland oder extremistischen Milliardären). Dürfen als nächstes dann öffentliche Büchereien keine aktuellen Titel mehr führen, damit die Leute mehr Bücher kaufen? Bei allem Verständnis für die Not der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, diese Einschränkung fördert gewiss nicht deren Auflagen und erst recht nicht unsere Demokratie. Unabhängige, seriöse Information auch auf Online-Nachrichtenportalen ist auch für Menschen, die sich kein Abo leisten können, ein wichtiges Grundrecht. In Zeiten zunehmender Desinformation ist es mitentscheidend für die Zukunft unserer Demokratie Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema, über das sowohl in Printmedien als auch im Rundfunk (aus Gründen!) nur zurückhaltend berichtet wird. Nicht alles an der geplanten Rundfunkreform ist schlecht, aber das mit Sicherheit. https://lnkd.in/egxbRnaR
241009_Bündniserklärung Rundfunkreform_5
medien.verdi.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Kürzlich veröffentlichte die Rundfunkkommission der Landesregierungen ihren Diskussionsentwurf für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. In diesem Entwurf steht überraschend ein Sender zur Disposition, der den gesetzlich fixierten Kulturauftrag der Öffentlich-Rechtlichen geradezu verkörpert - der Kultursender 3sat soll teilweise oder zur Gänze im deutsch-französischen Sender ARTE aufgehen. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. / AG DOK hat dies zum Anlass genommen, folgende, u.a. auch von der AG Filmfestival, der Produktionsallianz und der Deutschen Filmakademie unterstützte Petition auf den Weg zu bringen https://lnkd.in/eTT9dZ3M und klar mit einer Forderung zu verbinden: Wir appellieren mit Nachdruck an die Länder, die kulturelle Bedeutung von 3sat für das deutsche Filmschaffen nicht nur anzuerkennen, sondern 3sat als eigenständigen Sender zu schützen: 3sat bleibt! Es existiert keinerlei Konzept, wie diese teilweise oder gesamte Verschmelzung der Sender stattfinden soll. Wie auch – denn ARTE und 3sat basieren auf komplett unterschiedlichen Voraussetzungen mit ebenso unterschiedlichen inhaltlich wichtigen Fokussierungen: ARTE ist ein per Staatsvertrag abgesichertes deutsch-französisches Gemeinschaftsprogramm, während 3sat als Kooperation zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz ein rein deutschsprachiges Programm präsentiert. Dazu auch Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates in einer Pressemitteilung: „Die Vorschläge der Länder zum Reformstaatsvertrag weisen alle in eine Richtung: Weniger Kultur! Sowohl die vorgeschlagene Fusion von 3sat und arte als auch die massive Reduzierung der Hörfunkprogramme hätten – man kann es nicht anders sagen – katastrophale Auswirkungen auf das Kulturleben in Deutschland. Es ist unbedingt nötig, dass hier noch einmal Hand angelegt wird.“
Petition unterschreiben
change.org
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Unsere Demokratie braucht unabhängige und kritische Medien. Die Medienkommission KVF-N macht wichtige Schritte, um das kurzfristige Überleben einer vielfältigen Regional- und Lokalpresse zu ermöglichen und in die Online-Welt zu führen. Der Bericht des Bundesrates gemäss dem Vorstoss von Kollegin Katja Christ zeigt den Weg auf: - kurzfristige Übergangsfinanzierung - mittelfristige Überführung in eine Förderung elektronischer Medien - langfristig neuer Medienartikel in der Bundesverfassung https://lnkd.in/d3kf4BNg
Medienförderung zukunftsgerichtet aufstellen - Barbara Schaffner glp
https://barbaraschaffner.ch
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Ich empfehle einen spannenden Beitrag aus der heutigen Frankfurter Allgemeine Zeitung, in dem es auch um den besonders dreisten Missbrauch der Rundfunkbeiträge durch den Saarländischer Rundfunk geht: Immer weniger Rundfunk, dafür aber immer mehr „Zeitung im Netz“. Auch die Auswirkungen auf die Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH werden thematisiert. Die ARD-Anstalten werden anders als die freie Presse auch von denjenigen finanziert, die ihre Angebote nicht oder nur sehr selten nutzen. Dies begründet eine besondere Verantwortung. Die Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Angebote hingegen ist eine klare Wettbewerbsverzerrung, die Pressevielfalt und freie Presse gefährdet, da sie ihre Journalistinnen und Journalisten auch im Netz durch die Zahlungsbereitschaft ihrer Nutzerinnen und Nutzer finanzieren muss. Die Beschwerde des BDZV Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger wegen Beihilfemissbrauchs im Zusammenhang mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bei der European Commission ist ein wichtiger Schrit, um die missbräuchliche Verwendung von Rundfunkbeiträgen zu beenden und die Arbeitsplätze von Kolleginnen und Kollegen bei Zeitungsverlagen und in deren Onlineredaktionen zu schützen. Ich würde mir mehr Kollegialität und mehr Verantwortungsbewusstsein von den Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten wünschen, damit wir die Medienvielfalt in Deutschland gemeinsam erhalten können. Pressefreiheit und Pressevielfalt sind wichtiger denn je. Hier der Link zum Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: https://lnkd.in/dcuv6YFz
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Im dualen System leisten wir, der #Private Rundfunk, einen wertvollen Beitrag für unsere auseinanderdriftende Gesellschaft. Mit unseren Angeboten in TV und Hörfunk tragen wir ganz wesentlich zur Vielfalt der demokratischen Medienwelt bei. Gleichzeitig stehen wir in einem Wettbewerb, in dem es zurzeit #KEINLevelPlayingField mit den BigTech-Unternehmen gibt. Denn die Gesetzgebung hält für den Rundfunk eine Vielzahl von Verpflichtungen vor, die einzigartig sind: Wer weiß schon, dass die privaten Rundfunkunternehmen verpflichtet sind, Sendezeiten für Kirchen bereit zu stellen? Wem ist bewusst, dass große Sender, Sendzeiten für unabhängige Dritte oder Regionalanbieter nicht nur bereitstellen, sondern diese auch vollständig finanzieren müssen? Die Liste der rundfunkspezifischen Verpflichtungen ließe sich beliebig lang fortsetzen, etwa im Bereich besonderer Vorgaben im Jugendschutz oder bei den Werbebestimmungen. Die meisten dieser Regeln stammen aus einer Zeit, in der es noch nicht einmal das Internet gab. Und deshalb stellt sich die Frage: Ist das alles im aktuellen Wettbewerb ernsthaft noch zeitgemäß und verhältnismäßig? Auch darüber habe ich diese Woche bei den Medientage Mitteldeutschland mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Prof. Dr. Markus Heinker, Frank Haring, Prof. Dr. Bernd Bernd Holznagel und Chris Schulenburg gesprochen. Wir haben vor allem diskutiert: Wie viel ist dem Staat regionale Vielfalt wert? Ich habe die Antwort darauf gegeben: Uns als ProSiebenSat.1 Media SE ist die regionale Vielfalt viel wert. Aber wir müssen eine Diskussion darüber führen, wie unser Wertbeitrag in Zukunft von der Politik stärker anerkannt wird. Seven.One Entertainment Group
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
„Der Wegscheider“ ist wieder vor dem BVwG Die Sendung, die sich selbst als „Verschwörungsangstmache eines Schwurblers“ bezeichnet* und als Wolf im Schafspelz der Satire kontinuierlich versucht, die Berichterstattung von „Mainstreammedien“ zu „hinterfragen“ („Lohnschreibern im medialen Mainstream“), derzeit den DSA als „Zensurinstrument der EU“ desavourieren möchte, ... muss nochmals vom BVwG geprüft werden. Worum geht es? Nach Ansicht der KommAustria verletzten einige Episoden des „Wegscheiders" mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen den Grundsatz der Objektivität (§ 41 AMD-G). Das BVwG hob den Bescheid der KommAustria auf und argumentierte unter anderem, dass „[d]a das Programm „Servus TV“ nach den Angaben der Mitbeteiligten neben der kritisch-provokativen Kommentierung mit satirischem Einschlag auch „objektive“ Nachrichten, die sich im relevanten Zeitraum ebenfalls mit dem „Pandemie-Management“ der Bundesregierung beschäftigt hätten, enthalte und sich der Inhalt zahlreicher weiterer Sendungen unterschiedlicher Stoßrichtung und unterschiedliche Formate mit der Pandemie beschäftige, ... § 41 Abs. 1 AMD-G nicht verletzt [sei].“ (zitiert aus der VwGH-Entscheidung). VwGH nach Amtsrevision der KommAustria: Das geht so nicht! > Die Verletzung des Objektivitätsgrundsatzes ist auf Sendungs-Ebene zu prüfen: „Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtes trifft es daher nicht zu, dass das … Objektivitätsgebot durch eine einzelne Sendung nicht verletzt werden kann. Vielmehr ist das Objektivitätsgebot auch von Rundfunkveranstaltern (iSd Art. I Abs. 1 BVG Rundfunk), die dem AMD-G unterliegen, „bei jeder zulässigen Darbietung“ - und daher auch bei einzelnen Sendungen - zu beachten. … Mit dieser Rechtsprechung, die die Geltung des Objektivitätsgebots für jede einzelne Sendung … voraussetzt, ist die Annahme, dass Fernsehprogramme, die Rundfunkprogramme iSd Art. I Abs. 1 BVG Rundfunk sind, lediglich in ihrer Gesamtheit den in § 41 Abs. 1 AMD-G normierten Grundsätzen zu entsprechen hätten, unvereinbar. Im fortgesetzten Verfahren wird das Verwaltungsgericht im Sinne der dargestellten Rechtsprechung den Charakter der einzelnen Sendungen nicht nur in Abgrenzung zu Informations- oder Nachrichtensendungen bzw. Berichterstattung iSd § 41 Abs. 5 AMD-G - zu bewerten haben, um die in Rede stehenden Äußerungen in ihrem jeweiligen Gesamtzusammenhang im Hinblick auf Art und Inhalt der einzelnen Sendung unter Berücksichtigung der durch Art. 10 EMRK geschützten Meinungsäußerungsfreiheit beurteilen zu können.“ #medien #medienrecht #medialaw Hier geht es zur Entscheidung des VwGH: https://lnkd.in/d4kQhR3B *IMHO ist diese Bezeichnung sehr treffend gewählt.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Bei der Reform der öffentlichen-rechtlichen Sendern ist ausgerechnet eine Zusammenlegung von 3sat und Arte geplant. Das wäre de facto die Streichung von 3sat. Kunst und Kultur, Oper, Konzert, Literatur, Theater u.v.a.m. würden dann endgültig nahezu vollständig aus den Programmen des ÖRR verschwinden. Der ÖRR hat den Programmauftrag zu erfüllen, der in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern und Zuhörern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Mit Blick auf die Kultur ist die Erfüllung dieses Auftrags schon jetzt kaum noch zu erkennen. Das "Aus" von 3sat würde dazu führen, dass Kultur und kulturelle Vielfalt keine Relevanz mehr im ÖRR hätten. #3sat #kultur #kulturelleVielfalt #arte #ard #ZDF
Reformstaatsvertrag: Arte und 3Sat sollen zusammengelegt werden
meedia.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen