Beitrag von Patricia Schiess

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Prof. Dr. iur., Forscherin am Liechtenstein-Institut

Radio Liechtenstein und die Medienförderung Dieses Arbeitspapier des Liechtenstein-Instituts beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen zur möglichen Privatisierung des Liechtensteinischen Rundfunks. Es prüft, ob und wie weit das nach der Aufhebung des LRFG privatisierte Radio Liechtenstein über das Medienförderungsgesetz (MFG) unterstützt werden könnte. Um diese Frage zu beantworten, analysiert Patricia Schiess das geltende MFG und die von der Regierung in BuA Nr. 46/2024 vorgeschlagenen Änderungen. Diese sind allerdings nicht auf die Unterstellung des (nach der Abstimmung über die Volksinitiative der DpL) allenfalls privatisierten Radios unter das MFG ausgerichtet. Vielmehr sollen sie eine bessere Förderung der kleineren Medienunternehmen ermöglichen. Bis jetzt hat noch wenig Beachtung gefunden, dass das MFG auf die Gleichbehandlung aller privaten Medien ausgerichtet ist und dass es vor jeder Änderung der EFTA-Überwachungsbehörde ESA vorzulegen ist. Bei einer Leistungsvereinbarung mit dem allenfalls privatisierten Radio wäre zu beachten, dass das MFG keine Leistungsvereinbarungen vorsieht und dass auch diese Form der Förderung gemäss EWR-Recht eine staatliche Beihilfe darstellen kann. Zudem setzt die Verfassung der Ungleichbehandlung von privaten Medien Grenzen. Eine Ungleichbehandlung würde dadurch entstehen, dass ein Medienunternehmen über eine auf mehrere Jahre geschlossene Leistungsvereinbarung gefördert würde, während alle anderen Medien gemäss den Bestimmungen des MFG unterstützt würden. Der neue, private Eigentümer des Radios bräuchte eine Programmkonzession. Art. 60 Mediengesetz schränkt – um der Medienkonzentration entgegenzuwirken – den Kreis möglicher Interessenten ein. Die Ausführungen im Arbeitspapier zeigen: Eine finanzielle Unterstützung des privatisierten Radio Liechtenstein, die über diejenigen Beträge hinausginge, die im MFG für alle privaten Medienunternehmen vorgesehen sind, würde heikle rechtliche Fragen aufwerfen. Erhielte das privatisierte Radio nur die im MFG vorgesehenen Summen, könnte es aber kaum mehr dieselben Leistungen erbringen wie heute. Das MFG sieht – gemäss dem Antrag der Regierung – zudem vor, dass die Förderungssumme, die ein Medienunternehmen erhält, seine Gesamterträge nicht übersteigen darf. Würde der Landtag den zulässigen Anteil der staatlichen Gelder erhöhen, würde dies den kleinen Medienunternehmen helfen, bei denen der neu vorgesehene Sockelbeitrag von 100'000 Franken einen grösseren Anteil der Kosten abdeckt. Aber es brächte keine Erleichterung für Medienunternehmen mit vielen redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Arbeitspapier «Radio Liechtenstein privatisieren und danach via Medienförderungsgesetz unterstützen – Was sagt das Recht zu diesem Vorschlag?» ist abrufbar auf der Website des Liechtenstein-Instituts und direkt unter: https://lnkd.in/e2XMnNEg

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