Beitrag von Personaldiamant

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt! Für 𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗧𝗮̈𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗨𝗺𝘀𝗮𝘁𝘇𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗜𝗱𝗲𝗻𝘁𝗶𝗳𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝗻𝘂𝗺𝗺𝗲𝗿, die umsatzsteuerlich erfasst oder 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 sind, erfolgt die Vergabe wie folgt: Wer keinen steuerlichen Berater hat, 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗟𝗦𝗧𝗘𝗥-𝗕𝗲𝗻𝘂𝘁𝘇𝗲𝗿𝗸𝗼𝗻𝘁𝗼 𝘃𝗲𝗿𝗳𝘂̈𝗴𝗲𝗻, damit er die Nummer auf elektronischem Wege in Empfang nehmen kann. 𝗪𝗲𝗿 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲𝗿 𝗺𝗶𝘁 𝗕𝗲𝗸𝗮𝗻𝗻𝘁𝗴𝗮𝗯𝗲𝘃𝗼𝗹𝗹𝗺𝗮𝗰𝗵𝘁 𝗵𝗮𝘁, 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝘂𝗺 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀 𝗸𝘂̈𝗺𝗺𝗲𝗿𝗻. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, so dass der Berater die Wirtschafts-Identifikationsnummer über die Kanzleisoftware abrufen kann. Denn die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird Ihnen 𝗮𝘂𝘁𝗼𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘃𝗼𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘇𝗲𝗻𝘁𝗿𝗮𝗹𝗮𝗺𝘁 𝗳𝘂̈𝗿 𝗦𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻 𝘇𝘂𝗴𝗲𝘁𝗲𝗶𝗹𝘁. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich! Wirtschaftlich Tätige, die zuvor bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommen haben, sollen diese Nummer zugleich als Wirtschafts-Identifikationsnummer nutzen. Seit November 2024 erhält jeder „wirtschaftlich Tätige” - also jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung - in Deutschland nach und nach diese Nummer. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit wird zudem ein Unterscheidungsmerkmal mit fünf Ziffern hinzugefügt (z.B. DEI23456789-00001).

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