Krankenhausreform: Stellungnahme des Netzwerk BiG veröffentlicht Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) sieht aktuell keine Beteiligung der Therapieberufe vor. Dazu hat das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschickt. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND arbeitet Marc Akel, Vorstand im Landesverband NRW, aktiv mit. Der Referentenentwurf des KHVVG gibt erstmals Einblick in die konkrete Planung der Umsetzung der Krankenhausreform und Krankenhausfinanzierung. Ziel ist - unbestreitbar und dringend notwendig -, die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern und zu verbessern. Die Erreichung dieses Ziels kann jedoch nur gelingen, wenn auch alle an der stationären Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen einbezogen und abgebildet werden. Der vorliegende Referentenentwurf gewährleistet dies nicht. Deshalb fordert das Netzwerk BiG eine direkte Beteiligung der betroffenen Berufsgruppen am Gesetzgebungsprozess inklusive der Entwicklung der Leistungsgruppen. Die komplette Stellungnahme finden Interessierte hier: https://lnkd.in/etTb9dwa #Therapieberufe #physiotherapie #physiodeutschland #Krankenhausreform
Beitrag von Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e.V.
Relevantere Beiträge
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🔍 Krankenhausreform in Deutschland: Der aktuelle Stand Die von Karl Lauterbach initiierte Krankenhausreform sorgt nach wie vor für intensive Diskussionen. Hier eine Zusammenfassung der neusten Entwicklungen und unsere Einschätzung: 📜Bundesklinikatlas: Er spaltet die Gemüter – die AWMF kritisiert den Atlas als „schlecht gemachte Betaversion“. Unklar ist, wann das Portal seine eigentliche Aufgabe, Transparenz herzustellen, erfüllen kann und ob eine Haftung seitens des Anbieters bei fehlerhaften Angaben besteht. 📜Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus (#KHVVG): Die Umsetzung wird für Karl Lauterbach ein Lauf gegen die Zeit. Sollte das Gesetz, das bereits in erster Lesung im Bundestag verhandelt wurde, in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, könnten Leistungsgruppen (LG) und Vorhaltekosten bundesweit eingeführt werden. Alle Verbesserungsvorschläge, um die das Bundesgesundheitsministerium die Fachgesellschaften und die AWMF nachdrücklich gebeten haben, wurden bisher nicht berücksichtigt. Ob das INEK auf Basis der verfügbaren Informationen einen verlässlichen Grouper zur Berechnung der Vorhaltekosten erstellen kann, ist mehr als zweifelhaft. 🏥NRW als Beispiel: In NRW wurden bereits konkrete Zuteilungen der LG an die Kliniken in den Versorgungsbereichen versendet. Insbesondere operative Abteilungen mit niedrigen Fallzahlen sind von Nichtzuteilungen betroffen. Für die LG Komplexe Gastroenterologie scheint nach ersten Informationen die Zuteilung meist erfolgreich zu sein. Dennoch ist die Neuverteilung von LG für viele Kliniken ein zum Teil erheblicher Eingriff, der Umstrukturierungen und Kooperationen erforderlich macht. Sollte das KHVVG umgesetzt werden, könnte ein ähnlicher Prozess wie in NRW bundesweit erfolgen, mit weitreichenden und aktuell kaum einschätzbaren Konsequenzen. Dies gilt speziell für die Weiterbildung, für die bisher keine politische Aufmerksamkeit besteht. 🔗 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://lnkd.in/e8Bybaua Wie finden Sie die Strukturreformen der Bundesregierung? Teilen Sie ihre Kritikpunkte mit uns! #KHVVG #Bundesklinikatlas #Leistungsgruppen #Vorhaltekosten
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#Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 📑 Das #GVSG zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung in den Kommunen als auch die individuelle Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Entbudgetierung der Hausärzt:innen. Das ist der richtige Weg. Dennoch gibt es aus Sicht des BDI noch einiges am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu verbessern. ☝🏼 1️⃣ Als Mitglied im Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) haben wir uns daher einerseits fachgruppenübergreifend zu dem Entwurf geäußert. 2️⃣ Als Internist:innen, die in allen Versorgungsbereichen tätig und bundesweit die größten Fachgruppe sind, beziehen wir aber auch zu folgenden Maßnahmen im Einzelnen mit einer eigenen, ergänzenden Stellungnahme Stellung❗️ ✅ HZV-Bonus ✅ Versorgungspauschale für Chroniker ✅ Vorhaltepauschale für hausärztliche Praxen ✅ Entbudgetierung ✅ Stärkung der Länder im Zulassungsausschuss ✅ Aufnahme einer Geringfügigkeitsgrenze (Regresse) Unsere Stellungnahme im Volltext gibt’s hier: https://ow.ly/xOiZ50Rx2Fc Christine Neumann-Grutzeck Dr.med. Norbert Smetak Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf zum KHVVG kürzlich offiziell vorgelegt, der BDPK hat jetzt die Stellungnahme dazu veröffentlicht. Der Referentenentwurf ist gegenüber der bereits bekannten Fassung von Mitte März leider unverändert. Dabei hätte man jetzt die Chance nutzen können, die Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus am Bedarf der Patient*innen zu orientieren und nicht an den Sektorengrenzen des Systems. Der Blick NUR auf die #Krankenhausplanung greift zu kurz. Es ist notwendig, ein umfassendes System der regionalen Versorgungsplanung zu entwickeln, das auf relevante Versorgungsbereiche ausgerichtet ist. Dieses muss sämtliche Leistungsbereiche umfassen, die haus- und fachärztliche Versorgung ebenso wie den Rettungsdienst und gerade auch die medizinische #Rehabilitation. Überhaupt sind die Auswirkungen der Reform auf den Reha-Markt noch überhaupt nicht absehbar - vor allem außerhalb von Ballungszentren. Dabei könnte die Rehabilitation mit ihrer Expertise grundlegend dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland flächendeckend aufrechtzuerhalten. #khvvg #krankenhausreform https://lnkd.in/dkFqGy4M
BDPK-Stellungnahme zum KHVVG
bdpk.de
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Ist das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein Beitrag zur Verbesserung der ambulanten Versorgung? Das war eine Frage, die ich kürzlich bei einer Veranstaltung des Hartmannbundes in Augsburg mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert habe, darunter Hannelore König, Marco Roos , Jan Baumann, Kai Uwe Hunsicker, Peter Schreiber, Enno Schwanke und Klaus Rinkel. Nach dem aktuellen Entwurf des KHVVG soll es künftig sektorenübergreifende 115g-Einrichtungen für die ambulante und pflegerische Versorgung geben. Mit der quersubventionierten, meistens gut ausgestatteten Krankenhausinfrastruktur treten sie allerdings in Konkurrenz zu unseren Niedergelassenen und haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Denn ein Haus- oder Facharzt kann sich aus bescheidenen EBM-Honoraren das teuerste neue Sonargerät wie es in einer Klinik steht üblicherweise nicht leisten. Für problematisch halte ich auch, dass laut § 116 a Abs. 3 neu der Zulassungsausschuss den 115g-Versorgungseinrichtungen eine unbefristete Institutsermächtigung aussprechen soll, sofern in dem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Unter meinen KV-Vorstandskollegen wird das eher so gesehen, dass eine breite Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgt. Das könnte etwa 80% aller Mittelbereiche betreffen. Zu befürchten ist, dass dadurch die Niederlassung von Hausärzten verhindert wird und der Praxiswert sinkt. Die Stationärisierung könnte gefördert werden, da Krankenhäuser sowohl die ambulante Hausarztvergütung wie auch den vollen Tagespflegesatz mitnehmen werden. Insgesamt könnte eine atypische Hausarztmedizin entstehen, vielleicht gut für den jungen Gesunden, der mal eben zum Arzt muss, während der hochbetagte Chronikerpatient beim niedergelassenen Kollegen hängen bleibt. Was halten Sie von solchen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen? #gesundheitswesen #ambulanteVersorgung #krankenhaus #medizin #arzt
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Es bleibt schwierig. Während die Krankenhäuser ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, eine Ambulantisierung der einfachen Leistungen erfolgen soll, kommt dann der nächste Anschlag auf die Niedergelassenen durch die partielle Öffnung der Krankenhäuser auf den Tisch. Von „Waffengleichheit“ kann man da generell nicht sprechen und ob es bei den Einschränkungen für die Öffnung bleibt, weiß man nicht. Nur eines ist sicher….am Ende steht die staatliche Versorgung von ursprünglich stationären Anbietern. #gesundheitswesen #gesundheitsmarkt #zukunft #gkv #pkv #proconcept #team #praxen #kliniken #hausaerzte #fachaerzte #politik #bgm #lauterbach #radiologie #radiology #strahlentherapie #radioonkologie #radiotherapy #versorgung #gutepolitik #wandel #ambulantisierung #staatsmedizin #bsg #lauterbach #kassen
Ist das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein Beitrag zur Verbesserung der ambulanten Versorgung? Das war eine Frage, die ich kürzlich bei einer Veranstaltung des Hartmannbundes in Augsburg mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert habe, darunter Hannelore König, Marco Roos , Jan Baumann, Kai Uwe Hunsicker, Peter Schreiber, Enno Schwanke und Klaus Rinkel. Nach dem aktuellen Entwurf des KHVVG soll es künftig sektorenübergreifende 115g-Einrichtungen für die ambulante und pflegerische Versorgung geben. Mit der quersubventionierten, meistens gut ausgestatteten Krankenhausinfrastruktur treten sie allerdings in Konkurrenz zu unseren Niedergelassenen und haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Denn ein Haus- oder Facharzt kann sich aus bescheidenen EBM-Honoraren das teuerste neue Sonargerät wie es in einer Klinik steht üblicherweise nicht leisten. Für problematisch halte ich auch, dass laut § 116 a Abs. 3 neu der Zulassungsausschuss den 115g-Versorgungseinrichtungen eine unbefristete Institutsermächtigung aussprechen soll, sofern in dem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Unter meinen KV-Vorstandskollegen wird das eher so gesehen, dass eine breite Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgt. Das könnte etwa 80% aller Mittelbereiche betreffen. Zu befürchten ist, dass dadurch die Niederlassung von Hausärzten verhindert wird und der Praxiswert sinkt. Die Stationärisierung könnte gefördert werden, da Krankenhäuser sowohl die ambulante Hausarztvergütung wie auch den vollen Tagespflegesatz mitnehmen werden. Insgesamt könnte eine atypische Hausarztmedizin entstehen, vielleicht gut für den jungen Gesunden, der mal eben zum Arzt muss, während der hochbetagte Chronikerpatient beim niedergelassenen Kollegen hängen bleibt. Was halten Sie von solchen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen? #gesundheitswesen #ambulanteVersorgung #krankenhaus #medizin #arzt
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Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) schlägt Alarm: Die dringend benötigte Krankenhausreform darf nicht länger aus politischen Gründen verschleppt werden. Die Forderung nach einem unverzüglichen Handeln, insbesondere durch die Anpassung der Landesbasisfallwerte an die gestiegenen Personalkosten und die Einrichtung eines Transformationsfonds, steht im Mittelpunkt. Die aktuellen Preissteigerungen setzen die Kliniken massiv unter Druck, sodass die Träger die Mehrkosten nicht mehr tragen können. Die DGVS kritisiert zudem die Bindung essentieller Mittel für Reformen an das Transparenzgesetz und fordert eine sofortige Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung einer drohenden Insolvenzwelle und Sicherung der Versorgungsstrukturen.
Gastroenterologen warnen vor Blockadehaltung bei Krankenhausreform
aerzteblatt.de
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, „eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien im Therapiegebiet ‚Wundbehandlung‘ mit einer Fokussierung auf eine Bewertung der Endpunkte“ zu erstellen. Dafür hat das IQWiG nun 10 Monate Zeit. Zum Hintergrund: Für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ muss künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Die Übergangsfrist läuft im Dezember 2024 aus. Das Problem: Bislang wurden keine auf die #Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien definiert. Der Auftrag an das IQWiG zeigt: Die bisherigen Evidenzkriterien für spezielle Produkte zur Wundbehandlung sind nicht geeignet. Und er zeigt auch, dass der Gesetzgeber die Übergangsfrist erneuern muss. Zur Pressemeldung: bvmed.de/pm3924
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🏥 Krankenhausplan NRW auf der Zielgeraden – Rückenwind oder Gegenwind durch das KHVVG? Das war das Thema des AOK-Tages der Selbstverwaltung heute in Dortmund. 🎤 Ärztekammer-Präsident Hans-Albert Gehle war als Teilnehmer der Podiumsdiskussion "Level Ii – Katalysator für die sektorenübergreifende Versorgung" und stellte dort die Position der Kammer dar: "Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten über Sektorengrenzen hinweg braucht es keine neuen Strukturen und Institutionen. Wichtig ist jedoch, die Versorgungswege zwischen ambulantem und stationärem Bereich klarer als bisher aufzuzeigen und im Sinne deutlich besserer Patientensteuerung verbindlicher zu gestalten. Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben in Westfalen-Lippe diesen Gedanken beispielhaft für den Bereich der Notfallversorgung im Sinne einer ressourcenschonenden Patientenversorgung entwickelt. „Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen“, wie sie die Krankenhausreform vorsieht, müssen unter ärztlicher Leitung stehen. Sie lösen allerdings nicht das Problem des bestehenden Ärzte- und Fachkräftemangels, auch die wichtige Frage nach der Möglichkeit ärztlicher Weiterbildung zur Qualifikation des Berufsnachwuchses in derartigen Einrichtungen ist noch offen." #aoktag #selbstverwaltung #krankenhausplan #nrw #klinikreform #gesundheitswesen #gesundheitssystem #ärztekammerwestfalenlippe
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Anlässlich des Endes der Ampel-Koalition in Deutschland zeigen sich die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) besorgt und appellieren an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, zumindest die Krankenhausreform und die Notfallgesetzgebung abzuschließen. Dazu erklären Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, General-sekretär der DGCH, und Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM: „Die Ereignisse der zurückliegenden beiden Tage lassen uns in tiefer Sorge zurück, dass dringend notwendige Gesundheitsreformen auf der Strecke bleiben und bei Stillstand dann lange Zeit oder überhaupt nicht mehr in Angriff genommen werden. Jedenfalls lassen Äußerungen einzelner Politiker dies befürchten. Wir appellieren als DGCH und DGIM an die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen in Bund und den Ländern, die dringend benötigte Reform der Krankenhausstrukturen und der Notfallversorgung konstruktiv voranzutreiben – dies ist die Politik Millionen Patientinnen und Patienten und allen Beschäftigten im Gesundheitswesen schuldig. Eine weitere Hängepartie ist nicht zumutbar. Die Voraussagen einer unkontrollierten Insolvenz von Krankenhäusern für den Fall eines Scheiterns des KHVVG betreffen in besonderem Maße ländliche Regionen, also dort, wo dann sicherlich eine flächendeckende Versorgung gefährdet sein wird. Das jetzt den Ländern zur Verfügung stehende Planungstool zur Auswirkungsanalyse scheint jedenfalls zusammen mit der Definition von Leistungsgruppen das Potential zu besitzen, zum ersten Mal überhaupt eine effektive Krankenhausplanung zu ermöglichen. Wir appellieren daher an die verantwortlichen Politiker im Bund und den Ländern, auch unter den jetzigen Umständen die Sicherung unserer Versorgungssysteme planvoll in die Hand zu nehmen und die Umsetzung nicht auf die lange Bank zu schieben.“ #Ampel #Gesundheitspolitik #Krankenhausreform #Krankenhaus #InnereMedizin #Chirurgie
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Gesundheitskongress des Westens am 17. und 18. April 2024 in Köln #Ambulantisierung: KBV und DKG fordern klare und mutige Entscheidungen Über das Ziel sind sich alle einig: In Deutschland soll endlich weniger stationär und mehr ambulant operiert werden. Doch bisher kommt die Ambulantisierung nur mit Trippelschritten voran. „Die Erkenntnis ist vorhanden, aber es fehlt an echtem politischem Gestaltungswillen“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. Die sektorengleiche Vergütung für ambulantisierbare stationäre Leistungen sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, ihre bisherige Umsetzung jedoch nicht mutig genug, zu kompliziert und nicht dem eigentlichen Bedarf entsprechend. Die bislang existierenden Rahmenbedingungen für die Hybrid-DRGs weisen erhebliche handwerkliche Mängel auf, die eine Umsetzung erheblich erschweren, bekräftigt der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. , Dr. Gerald Gaß. Kliniken müssten nach seiner Auffassung sehr viel stärker für die ambulante Versorgung geöffnet und niedergelassene Ärztinnen und Ärzten in die Versorgung der Kliniken eingebunden werden. „Es droht die Gefahr, dass wir Chancen für eine effizientere Patientenversorgung verpassen“, warnt der DKG-Chef und fordert „klare und mutige Entscheidungen“ der Politik. Wie diese Entscheidungen aussehen können und müssen, diskutieren Gassen und Gaß in der Session „Wer erweckt die Ambulantisierung aus dem Dornröschenschlaf?“ mit Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission, Matthias Mohrmann, Stellv. Vorsitzender des Vorstands, AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, und Constanze Liebe, Geschäftsführerin, Ärztenetz Lippe GmbH, auf dem Gesundheitskongress des Westens. Mehr Informationen: https://lnkd.in/gRVXb4s Foto: DKG/Lopata/axentis.de
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