#Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 📑 Das #GVSG zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung in den Kommunen als auch die individuelle Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Entbudgetierung der Hausärzt:innen. Das ist der richtige Weg. Dennoch gibt es aus Sicht des BDI noch einiges am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zu verbessern. ☝🏼 1️⃣ Als Mitglied im Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) haben wir uns daher einerseits fachgruppenübergreifend zu dem Entwurf geäußert. 2️⃣ Als Internist:innen, die in allen Versorgungsbereichen tätig und bundesweit die größten Fachgruppe sind, beziehen wir aber auch zu folgenden Maßnahmen im Einzelnen mit einer eigenen, ergänzenden Stellungnahme Stellung❗️ ✅ HZV-Bonus ✅ Versorgungspauschale für Chroniker ✅ Vorhaltepauschale für hausärztliche Praxen ✅ Entbudgetierung ✅ Stärkung der Länder im Zulassungsausschuss ✅ Aufnahme einer Geringfügigkeitsgrenze (Regresse) Unsere Stellungnahme im Volltext gibt’s hier: https://ow.ly/xOiZ50Rx2Fc Christine Neumann-Grutzeck Dr.med. Norbert Smetak Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Beitrag von Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
Relevantere Beiträge
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Krankenhausreform: Stellungnahme des Netzwerk BiG veröffentlicht Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) sieht aktuell keine Beteiligung der Therapieberufe vor. Dazu hat das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschickt. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND arbeitet Marc Akel, Vorstand im Landesverband NRW, aktiv mit. Der Referentenentwurf des KHVVG gibt erstmals Einblick in die konkrete Planung der Umsetzung der Krankenhausreform und Krankenhausfinanzierung. Ziel ist - unbestreitbar und dringend notwendig -, die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern und zu verbessern. Die Erreichung dieses Ziels kann jedoch nur gelingen, wenn auch alle an der stationären Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen einbezogen und abgebildet werden. Der vorliegende Referentenentwurf gewährleistet dies nicht. Deshalb fordert das Netzwerk BiG eine direkte Beteiligung der betroffenen Berufsgruppen am Gesetzgebungsprozess inklusive der Entwicklung der Leistungsgruppen. Die komplette Stellungnahme finden Interessierte hier: https://lnkd.in/etTb9dwa #Therapieberufe #physiotherapie #physiodeutschland #Krankenhausreform
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Die Fachanhörung zum GVSG ist vom Gesundheitsausschuss des Bundestages zwischenzeitlich für den 13. November angesetzt worden. Viele Inhalte sowie jeweils die Frage, Kommt's - Kommt's nicht?, bleiben (mindestens bis dahin) weiter offen, etwa bei den Gesundheitskiosken oder hinsichtlich der MVZ-Debatte. Weniger Streit gibt es dagegen bezüglich der geplanten Honorarreform der Hausärzte. Gleichwohl nur Wenige die Details des Gesetzesentwurfes wirklich gelesen, und wahrscheinlich noch weniger dann auch noch verstanden haben dürften, welche tatsächlichen Folgen sie haben werden, bzw. haben könnten. Und wo die Stolpersteine liegen. Aus diesem Grund hat die BMVZ-Geschäftsführerin im Observer Gesundheit | https://lnkd.in/g6HiYaJE | dazu eine ausführliche kommentierte Analyse veröffentlicht, die sich sowohl an die zuständigen Fachleute in Politik und Selbstverwaltung richtet, als auch den Verantwortlichen in MVZ und Praxis eine erste Orientierung geben kann. 👉 Der Aufsatz ist als Volltext beim Observer Gesundheit abrufbar: https://lnkd.in/g23Umaxq | 👉 Mehr aktuelle Verlinkungen zu BMVZ-bezogenen Texten, Kommentaren, O-Tönen, etc. finden Sie jederzeit aktuell im BMVZ-Presse-Spiegel: https://lnkd.in/eprrqpSv #gvsg #bmg #hausarztreform #mvz #bag #moderneversorgung
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🔍 Krankenhausreform in Deutschland: Der aktuelle Stand Die von Karl Lauterbach initiierte Krankenhausreform sorgt nach wie vor für intensive Diskussionen. Hier eine Zusammenfassung der neusten Entwicklungen und unsere Einschätzung: 📜Bundesklinikatlas: Er spaltet die Gemüter – die AWMF kritisiert den Atlas als „schlecht gemachte Betaversion“. Unklar ist, wann das Portal seine eigentliche Aufgabe, Transparenz herzustellen, erfüllen kann und ob eine Haftung seitens des Anbieters bei fehlerhaften Angaben besteht. 📜Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus (#KHVVG): Die Umsetzung wird für Karl Lauterbach ein Lauf gegen die Zeit. Sollte das Gesetz, das bereits in erster Lesung im Bundestag verhandelt wurde, in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, könnten Leistungsgruppen (LG) und Vorhaltekosten bundesweit eingeführt werden. Alle Verbesserungsvorschläge, um die das Bundesgesundheitsministerium die Fachgesellschaften und die AWMF nachdrücklich gebeten haben, wurden bisher nicht berücksichtigt. Ob das INEK auf Basis der verfügbaren Informationen einen verlässlichen Grouper zur Berechnung der Vorhaltekosten erstellen kann, ist mehr als zweifelhaft. 🏥NRW als Beispiel: In NRW wurden bereits konkrete Zuteilungen der LG an die Kliniken in den Versorgungsbereichen versendet. Insbesondere operative Abteilungen mit niedrigen Fallzahlen sind von Nichtzuteilungen betroffen. Für die LG Komplexe Gastroenterologie scheint nach ersten Informationen die Zuteilung meist erfolgreich zu sein. Dennoch ist die Neuverteilung von LG für viele Kliniken ein zum Teil erheblicher Eingriff, der Umstrukturierungen und Kooperationen erforderlich macht. Sollte das KHVVG umgesetzt werden, könnte ein ähnlicher Prozess wie in NRW bundesweit erfolgen, mit weitreichenden und aktuell kaum einschätzbaren Konsequenzen. Dies gilt speziell für die Weiterbildung, für die bisher keine politische Aufmerksamkeit besteht. 🔗 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://lnkd.in/e8Bybaua Wie finden Sie die Strukturreformen der Bundesregierung? Teilen Sie ihre Kritikpunkte mit uns! #KHVVG #Bundesklinikatlas #Leistungsgruppen #Vorhaltekosten
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A little late to the party - I know..aber so ganz unkommentiert kann ich den zusammengestrichenen Entwurf des #Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) dann doch nicht stehen lassen. Gerne schließe ich mich der Einschätzung von Carola Reimann vom AOK-Bundesverband an, die es kritisch sieht, dass "vielversprechende neue Versorgungsansätze gestrichen wurden" Daher sollten #Gesundheitsregionen sowie #PrimärärztlicheVersorgungszentren als „sinnvolle und zukunftsweisende Ansätze“ Bestandteil des Gesetzes bleiben. https://lnkd.in/dmdiaPMz Wenn das Ziel #GesundeKommunen sind, ist es meines Erachtens unlauter ( 😏 ), vorrangig auf die medizinische (v.a. ärztliche) Versorgung zu setzen, anstatt #Prävention, #Gesunderhaltung und Förderung von #Gesundheitskompetenz in den Fokus zu nehmen. V.a. beim Thema Medizinstudienplätze wird Verantwortung verlagert (an die Länder und in die Zukunft) und somit eine Lösung in Aussicht gestellt, die Probleme, die sich jetzt schon stellen, gar nicht beheben kann.
Gemischte Reaktionen auf zusammengestrichenen Entwurf für Versorgungsgesetz
aerzteblatt.de
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#Pressemitteilung ∙ Politische Sommerpause hin oder her: Der Hausärztemangel wird immer gravierender, die zukünftige Versorgungssicherheit ist gefährdet. Die aktuellen Gesetzesvorhaben im parlamentarischen Verfahren, wie z.B. das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), reichen aus unserer Sicht nicht aus, um diese Lage zu verbessern. Eine effektive Maßnahme, die kurzfristig wirklich helfen würde: ..., dass die hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten in die Weiterbildungsförderung der Hausärztinnen und -ärzte nach Paragraf 75a Absatz 1 SGB V aufgenommen werden“, fordert BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck in der aktuellen Pressemitteilung. Und: die geplanten Gesundheitskioske einmal mehr auf den Prüfstand stellen, denn teure Parallelstrukturen schwächen die hausärztliche Versorgung. „Wenn die Gesundheitskioske gestrichen bleiben, die Entbudgetierung für alle hausärztlich tätigen Praxen sichergestellt sowie die Weiterbildung für die hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten gefördert wird, dann haben wir erste wichtige Weichen für die Zukunft gestellt“, ist sich Neumann-Grutzeck sicher. Die komplette Pressemitteilung gibt's hier: https://ow.ly/rtEj50SElke #TeamInnere #InnereMedizin
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#NotfallGesetz | Am 3. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) vorgelegt. Dieser Entwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Das bedeutet für uns als BDI: Jetzt müssen unsere Standpunkte und Anmerkungen zu notwendigen Anpassungen und Ergänzungen im Gesetz Berücksichtigung finden. Zu welchen Punkten haben wir uns maßgeblich geäußert? 1️⃣ Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages 2️⃣ Akutleitstellen 3️⃣ INZ 4️⃣ Sprechstundenzeiten Die umfangreiche Stellungnahme des BDI zum Gesetzentwurf, flankiert durch die gemeinsame internistische Stellungnahme von Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V., Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin DGIIN e.V. und BDI, haben wir beim BMG eingereicht. Nun ist es an der Politik, aus guten Ansätzen eine nachhaltig wirksame und umfassende Reform auf den Weg zu bringen, die die Notfallversorgung in Deutschland zukunftsfähig macht. Eines hat BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck im Vorfeld deutlich gemacht: „Wir brauchen gute Steuerungsinstrumente und keine Doppelstrukturen!“ Zu den vollständigen Stellungnahmen des BDI und der internistischen Fachgesellschaften: https://ow.ly/MhfH50SqR9j #TeamInnere #InnereMedizin
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Die aktuellen Klagen gegen den NRW-Krankenhausplan werfen ein wichtiges Licht auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Kliniklandschaft. Zehn Kliniken aus verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens haben bereits Klage gegen die Entscheidungen des Gesundheitsministeriums eingereicht, nachdem sie erfahren mussten, welche Leistungen ihnen künftig nicht mehr erlaubt sind. Insbesondere spezialisierte Leistungen wie Krebsbehandlungen oder geplante Eingriffe in der Endoprothetik, wie Hüft- und Knieoperationen, sind betroffen, während allgemeine chirurgische Leistungen und Notfallversorgung flächendeckend sichergestellt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Auswirkungen dies auf die Planung und Organisation der klinischen Versorgung in der Region haben wird. Besonders interessant ist, dass bislang keine Kliniken aus dem Regierungsbezirk Köln Klage erhoben haben, was auf regionale Unterschiede und unterschiedliche Perspektiven hinweist. Bis Ende Januar haben die betroffenen Kliniken noch Zeit, gegen die Entscheidungen juristisch vorzugehen. Die NRW-Krankenhausplanung tritt bereits am 1. April in Kraft, wobei bestimmte Leistungsgruppen Übergangsfristen bis Ende des Jahres eingeräumt wurden. Die Auswirkungen der Reform dürften für die Kliniken und die Patientenversorgung in NRW weitreichend sein. Ein spannendes Thema, das sowohl für die Klinikplanung als auch für die Digitalisierung und Prozessoptimierung von Kliniken von großer Bedeutung ist. #Gesundheitsreform #NRW #Krankenhausplanung #Medizin #Krankenhausversorgung
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Ist das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ein Beitrag zur Verbesserung der ambulanten Versorgung? Das war eine Frage, die ich kürzlich bei einer Veranstaltung des Hartmannbundes in Augsburg mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert habe, darunter Hannelore König, Marco Roos , Jan Baumann, Kai Uwe Hunsicker, Peter Schreiber, Enno Schwanke und Klaus Rinkel. Nach dem aktuellen Entwurf des KHVVG soll es künftig sektorenübergreifende 115g-Einrichtungen für die ambulante und pflegerische Versorgung geben. Mit der quersubventionierten, meistens gut ausgestatteten Krankenhausinfrastruktur treten sie allerdings in Konkurrenz zu unseren Niedergelassenen und haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Denn ein Haus- oder Facharzt kann sich aus bescheidenen EBM-Honoraren das teuerste neue Sonargerät wie es in einer Klinik steht üblicherweise nicht leisten. Für problematisch halte ich auch, dass laut § 116 a Abs. 3 neu der Zulassungsausschuss den 115g-Versorgungseinrichtungen eine unbefristete Institutsermächtigung aussprechen soll, sofern in dem Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Unter meinen KV-Vorstandskollegen wird das eher so gesehen, dass eine breite Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erfolgt. Das könnte etwa 80% aller Mittelbereiche betreffen. Zu befürchten ist, dass dadurch die Niederlassung von Hausärzten verhindert wird und der Praxiswert sinkt. Die Stationärisierung könnte gefördert werden, da Krankenhäuser sowohl die ambulante Hausarztvergütung wie auch den vollen Tagespflegesatz mitnehmen werden. Insgesamt könnte eine atypische Hausarztmedizin entstehen, vielleicht gut für den jungen Gesunden, der mal eben zum Arzt muss, während der hochbetagte Chronikerpatient beim niedergelassenen Kollegen hängen bleibt. Was halten Sie von solchen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen? #gesundheitswesen #ambulanteVersorgung #krankenhaus #medizin #arzt
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DDG: Die Krankenhausreform ist im Blindflug – Diabetesversorgung ohne Perspektive Ungewisse Finanzierung der Weiterbildung gefährdet Versorgungsqualität Vorhaltepauschalen müssen kostendeckend sein – Bedarf an Diabetesversorgung wird steigen Klinikreform unter Zeitdruck – Auswirkungsanalyse fehlt Drohender weiterer Abbau von sorgender und menschlicher Medizin Anlässlich der bevorstehenden 2. und 3. Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am heutigen 17. Oktober im Deutschen Bundestag äußerte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) deutliche Kritik an der geplanten Reform. Sie sieht in den aktuellen Plänen keine Perspektive für die zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. „Bestehende Strukturen werden schlecht geredet, zudem bietet die Krankenhausreform kein umfassendes neues Konzept, um die medizinisch notwendige Diabetesversorgung der etwa jährlich 3 Millionen Klinikpatient*innen mit Diabetes zukünftig sicherzustellen“, warnt DDG Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche.
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DDG: Die Krankenhausreform ist im Blindflug – Diabetesversorgung ohne Perspektive: * Ungewisse Finanzierung der Weiterbildung gefährdet Versorgungsqualität * Vorhaltepauschalen müssen kostendeckend sein – Bedarf an Diabetesversorgung wird steigen * Klinikreform unter Zeitdruck – Auswirkungsanalyse fehlt * Drohender weiterer Abbau von sorgender und menschlicher Medizin Berlin – Anlässlich der heutigen Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag äußert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) deutliche Kritik an der geplanten Reform. Sie sieht in den aktuellen Plänen keine Perspektive für die zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. „Bestehende Strukturen werden schlecht geredet, zudem bietet die Krankenhausreform kein umfassendes neues Konzept, um die medizinisch notwendige Diabetesversorgung der etwa jährlich 3 Millionen Klinikpatienten mit Diabetes zukünftig sicherzustellen“, warnt DDG Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche.
DDG: Die Krankenhausreform ist im Blindflug – Diabetesversorgung ohne Perspektive
diabetes-kids.de
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