Beitrag von Rechtsanwälte Wulf & Collegen

Frage aus der Praxis: Kann der Arbeitgeber den Urlaub einer Angestellten direkt ab Geburt des Kindes kürzen, wenn sie danach in Elternzeit geht? 🤔 Antwort: Nein! Eine Urlaubskürzung ist nur für volle Kalendermonate der Elternzeit möglich (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Die entscheidende Frage ist, ab wann die Elternzeit tatsächlich beginnt – und das ist erst nach der Mutterschutzfrist von acht Wochen nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Fallbeispiel: 📅 Geburt: 2. August 📅 Ende Mutterschutzfrist: 27. September 📅 Start Elternzeit: 28. September 👉 In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Urlaub erst ab Oktober kürzen, da erst ab diesem Monat ein voller Kalendermonat Elternzeit vorliegt. Für die Mutterschutzfrist (August & September) ist keine Kürzung erlaubt! Merke: ✔️ Kürzung nur für volle Monate Elternzeit. ✔️ Elternzeit beginnt nach Mutterschutz. ✔️ Keine Kürzung ab Geburt! 📩 Fragen zum Arbeitsrecht? Schreib uns! #kanzleiwulf #Arbeitsrecht #Urlaubskürzung #Elternzeit #Mutterschutz #Rechtsberatung #FrageAusDerPraxis

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