🎊 Heute wurde Wolfgang Schwürzer offiziell als neuer Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden feierlich in sein neues Amt eingeführt!
👉In einem Festakt übergab Justizministerin Katja Meier ihm das verantwortungsvolle Amt und würdigte sowohl seine außergewöhnliche Karriere als auch die Verdienste seines Vorgängers, Klaus Rövekamp. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Justiz und langjähriger Führungskompetenz ist Herr Schwürzer bestens auf die Leitung einer der größten Staatsanwaltschaften des Freistaats vorbereitet.
🤝Justizministerin Katja Meier dankte Herrn Rövekamp für seine langjährige und engagierte Arbeit und Herrn Dr. Kai Dömland für die Interimsleitung der Staatsanwaltschaft Dresden. Herr Generalstaatsanwalt, Martin Uebele, und Herr Generalstaatsanwalt a. D., Dr. Jörg Schwalm, gehörten ebenso zu den Festrednern und Gratulanten. Herr Dr. Schwalm war übrigens der 1. Leitende Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden.
Wir wünschen Wolfgang Schwürzer alles Gute und viel Erfolg!
#Justiz#Dresden#Staatsanwaltschaft#Festakt#Amtseinführung
📷: André Wirsig
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📺 TV-Duell mit Höcke: Chance oder Gefahr?
Gerade habe ich das Interview mit Prof. Dr. Mario Voigt zum geplanten TV-Duell in der Frankfurter Allgemeine Zeitung gelesen.
Vermutlich treibt Voigt die blanke Verzweiflung, doch finde ich seine Argumente für das TV-Duell plausibel und sachlich:
🏛 Vor allem kann ich mich der Argumentation anschließen, dass die AfD doch eh schon die volle Aufmerksamkeit hat und ihre Positionen schlimmerweise legitimiert sind - spätestens seitdem diese Faschist:innen in Bundestag und Landtagen sitzen, muss man sich notgedrungen politisch mit ihnen auseinandersetzen.
📣 Vielleicht hoffte man, dass man das alles hinter den Türen der Hohen Häuser halten könnte, doch die AfD posaunt alles willfährig nach draußen, was ihr in den Parlamenten - oder auch in den Medien - an subjektiven "Ungerechtigkeiten" widerfährt.
💬 Das was Rechte stark macht, ist nicht zwingend die Bühne, die man ihnen gibt (und die sie eh schon haben bzw. die sie sich selber geschaffen haben), sondern indem man deren Narrative übernimmt oder sie unwidersprochen lässt - das hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Friedrich Merz und Konsorten leider sehr gut hinbekommen.
𝗩𝗶𝗲𝗹 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗿 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗔𝗯𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝘂𝗻𝗴!
Wie Volksverpetzer auch selber darstellt.
Nun also der Schlagabtausch auf offener Bühne 🥊
Ich kann nur hoffen, dass Voigt nicht (nur) versucht die AfD inhaltlich zu stellen. Stattdessen muss er die Wirkmechanismen faschistischer Mechanismen offenlegen.
Nur so kann das TV-Duell zum Erfolg werden, wenn es auch einen Bildungsauftrag übernimmt und nicht nur politische Positionen gegenüber stellt.
Die Aufgabe, der sich Voigt stellen möchte, ist gewaltig. Höcke ist intelligent, verschlagen, rhetorisch fit. Doch mit viel Vorbereitung könnte es vielleicht der Abend des Professor Voigts werden.
Ich hätte mir jedoch eher einen neutraleren Austragungsort gewünscht, da ich der Welt mit ihrem populistischen Stil einen erheblichen Anteil zur gesellschaftlichen Polarisierung und somit zum Aufschwung der AfD unterstellen. Andererseits könnte es aber auch eine Chance sein, um möglichst viel erzkonservatives Publikum anzusprechen und so den Wähler:innen-Transfer von der AfD zur CDU umzukehren.
Ich drücke sämtliche Daumen, Mario Voigt ✊
Mario Voigt (CDU) will Faschist Höcke in einem TV-Duell bei WELT "stellen". Das ist zum Scheitern verurteilt, weil Faschisten sich nicht für Fakten und Argumente interessieren, schreibt Monty Ott. Im Gegenteil, es wird sie nur weiter stärken. Wie lange wollen wir noch die immer gleichen Fehler machen?
+++(Kommentar aktualisiert) Ein paar Rechtsexperten äußern Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots von „Compact“.
FAZ-Redakteur Michael Hanfeld sprach mit einem dieser Experten, dem ehemaligen Verfassungsrichter Christoph Degenhart, in dem Artikel unten.
Auch in einem Post auf „X“ hat FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki Bedenken gegen das Vorgehen von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) geäußert. Falls das Bundesverfassungsgericht Faesers Verbot kassieren sollte, wäre ihr Rücktritt wohl unausweichlich, schrieb er. Starker Tobak.
Wie ich Presseberichten entnommen habe, bemängeln Kubicki, Degenhart und andere zunächst mal die Nutzung des Vereinsrechts für das Verbot eines Mediums.
Damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Jeder vernünftige und zivilisierte Mensch, etwa der Kubicki oder ich, findet solch ein rechtsextremistisches Blatt widerlich 🤮 Ich kannte das Blatt nicht einmal (woher denn auch), bis die FAZ in einem anderen Beitrag ein furchtbares Titelbild zeigte. Das hat mir gereicht. Aber dann sah ich noch die Erwähnung von ekelhaften Verschwörungstheorien in dem Blatt. Compact ist einfach indiskutabel.
Aber das sogenannte „Schmählied“ von Jan Böhmermann ist für mich auch indiskutabel. Bis das Ding zu einer Staatsaffäre zwischen Deutschland und der Türkei geführt hat, kannte ich das für mich gänzlich unlustige und bösartige „Lied“ auch nicht. Hier mache ich übrigens keinen direkten Vergleich - auch weil es sich bei Böhmermann nur um einen einzigen Sachverhalt handelt. Compact scheint dagegen ein Serientäter zu sein.
Obwohl der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan darauf beharrte, dass die deutschen Behörden Böhmermann bestrafen, hat die Staatsanwaltschaft Mainz letztlich davon abgesehen. Ihre Begründung: Das „Schmählied“ sei Satire und daher durch die Meinungs- und Redefreiheit geschützt. Ich weiss, dass solche demokratischen Entscheidungen unsere Republik letztendlich stärker und lebenswerter machen - selbst wenn ich das „Schmählied“ als widerlich empfinde. Das „Lied“ habe ich mir für diesen Kommentar eben im Internet angehört. Widerlich und man kann sehr gut verstehen, warum Erdoğan sich empörte.
Wir werden sehen, ob das Compact-Verbot einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Vielleicht ist Faesers Aktion rechtlich sauber, weil eine unmittelbare Gefahr für die Republik von dem Blatt ausgeht. Dann hat Faeser richtig gehandelt und soll dafür ausdrücklich gelobt werden. Dafür spricht eine Passage, die laut dem Verfassungsschutzbericht bei Compact im Juni 2023 erschien: "Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen.“
Doch falls Faeser mit dem Verbot gegen die Verfassung verstoßen haben soll, wäre das problematisch aus der Kompetenzperspektive und leider auch undemokratisch. Die Grenzen der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland werden hier nochmals getestet.
Ich bringe hier mal den Rücktritt von Kubicki ins Spiel.
Der Mann hat leider offenbar keine Ahnung von den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf ein Vereinsverbot und macht sich die verfehlte Argumentation von Maximilian Krah und weiterer Rechtsextremisten zu dem Verbot von Compact zu eigen.
"Kubicki monierte indes, das Vereinsrecht könne nicht als „Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien“ dienen. Der Satz von Faeser „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‛ verboten“, sei daher problematisch. „Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien.“"
Das ist leider so abwegig falsch, dass man insoweit an den Versuch der vorsätzlichen Irreführung der Öffentlichkeit denken könnte.
Siehe dazu nur BVerwG Urteil vom 26.1.2022, 6 A 7.19, NVwZ 2023, 423, 433:
"Das Grundrecht, an dem sich ein Vereinigungsverbot messen lassen muss, ist in erster Linie die in Art. 9 I GG geschützte Vereinigungsfreiheit. Das bedeutet nicht, dass die Wertungen weiterer Grundrechte im Rahmen der Prüfung am Maßstab des Art. 9 GG keine Berücksichtigung finden. Die weiteren Grundrechte werden damit aber nicht zum selbstständigen Prüfungsmaßstab. Für Verbote von Vereinigungen gilt, auch soweit sie andere Grundrechte betreffen, in erster Linie die spezielle Norm des Art. 9 II GG (vgl. BVerfGE 149, 160 Rn. 93 u. 98 mwN = NVwZ 2018, 1788).
Hiernach ist der mit der angefochtenen Verfügung verbundene Eingriff in die von Art. 5 I 2 GG geschützte Pressefreiheit, auf die sich die Kl. zu 1 beruft, jedenfalls gerechtfertigt. Wie sich aus den in Art. 5 II GG festgelegten Schranken der Pressefreiheit und einer Abwägung mit dem verfassungsrechtlichen Verbotstatbestand des Art. 9 II GG ergibt, haben Meinungs- und Pressefreiheit dort zurückzutreten, wo sie – wie hier – ausschließlich der Verwirklichung verbotswidriger Vereinszwecke dienen (vgl. BVerwG NVwZ 1998, 174 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26; NVwZ 1995, 595 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 19)."
Tom Braegelmann#fdp#wehrhaftedemokratie
#Trump gegen #Harris: heute findet das erste und einzige Fernsehduell der beiden Präsidentschaftskandidaten statt.
Wie sich die beiden Kontrahenten auf das historische TV-Duell im National Constitution Center von Philadelphia vorbereiten und welche Faktoren das Rennen entscheiden könnten, lesen Sie in der NZZ
Hier geht es zum Artikel ⬇️
https://bit.ly/4d82pS0
(Abonnement erforderlich)
Ich freue mich sehr, in den Vorstand von Unser Recht gewählt worden zu sein. Der Verein setzt sich für die Geltung, Achtung und Weiterentwicklung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht in der Schweiz und in Europa ein.
#Grundrechte#Menschenrechte
Vier neue Vorstandsmitglieder unterstützen uns ab sofort bei unserer Arbeit: Herzlich willkommen Patrice Martin Zumsteg, Gian Ege, Kurt Fluri und Hans Stöckli! Wir freuen uns über diese hochqualifizierte und motivierte Verstärkung.
DEUTSCHE🇩🇪DEMOKRATIE❄️AM🧊NULLPUNKT
Kinderstube, Respekt, persönliche Größe, Redlichkeit, Toleranz und das Bewusstsein, wann es weise ist, sich den Tatsachen zu stellen - sind Eigenschaften, die wir von unseren Politikern in der Regel NICHT MEHR kennen.
Das Theater was Mario Voigt in Thüringen liefert, ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten und fern JEDER VORBILDFUNKTION!
1.) Ist zu hoffen, dass Friedrich Merz nun endlich einschreitet!
2.) Das Thüringische Landesverfassungsgericht NEUTRAL agiert und richtet!
…bevor in Deutschland alles vor die Hunde geht!
LESEN SIE DIESEN ARTIKEL DER NZZ🇨🇭
Seit gestern ist kein Verlag und keine Kapitalgesellschaft mehr sicher vor dem Innenministerium!
Es gibt in unserem Rechtssystem, insbesondere im Strafrecht sehr einfache Prinzipien:
👉 Wer nicht verurteilt ist, gilt als unschuldig.
👉 Bestraft werden nur der oder die Täter.
👉 Der Staat (oder Antragsteller) muss zweifelsfrei beweisen.
👉 Es gibt kein Gruppenstrafrecht, etwa gegen Vereine, Verlage oder Gesellschaften.
👉 Es gibt keine Kontaktschuld oder Sippenhaft.
#Irrationalsozialisten wie Nancy Faeser setzen sich über diese Prinzipien permanent hinweg. Wie ist das beim Compact-Magazin gelaufen.
👉 Der Verleger wird öffentlich an den Pranger gestellt.
👉 Selbst die Leser werden bestraft.
👉 Größtmögliches Gerassel und „Geheimdienstinformationen“ - immer wieder Paradox! - ersetzen Beweise.
👉 Bestehende Gesetze werden umgedeutet. Seit gestern ist kein Verlag und keine Kapitalgesellschaft mehr sicher vor dem Innenministerium - aufgrund des „Vereinsrechts“!
👉 Jeder, der darin einen Verfassungsbruch sieht, wird als Nazi diffamiert.
Und die FDP Freie Demokraten mit Justizminister(!) Dr. Marco Buschmann macht mit. Ein Wahnsinn.
#Priebshow#Hampelkoalition
Allein schon dieser Teil der Antwort des gesamten Interviews zeigt, wie berechtigt das Urteil des #Verfassungsgerichtshof war, denn der rechtliche Rahmen ist sehr eng bemessen für einen #Sitzungsleiter zur Eröffnungssitzung eines sich konstituierenden Landtags. Das belegt auch das Interview mit Herrn #Hopfe:
Original - Textteil des INTERVIEWS mit #LandtagsdirektorJörg Hopfe nach dem Fehlstart der 1. #Konstituierung#Thüringer#Landtag 26.09.2024:
Antwort:
"Das ist etwas, was schon deutlich von dem parlamentarischen Brauch abweicht und mit Blick auf die gebotene Neutralität einer Sitzungsleitung nicht angebracht ist. Unabhängig davon ist von ihm nicht zur Kenntnis genommen worden, dass der neue Landtag mit seinem Zusammentritt, den er ja korrekt festgestellt hat, ein Selbstorganisationsrecht hat. Und dass der Landtag sich eine Geschäftsordnung gibt, also eine Geschäftsordnungsautonomie hat, auch das von Anfang an.
Insofern muss jeder einzelne Abgeordnete im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit haben, Anträge zu stellen, sie zu begründen und auch eine Abstimmung zu den Anträgen zu bekommen.
Wenn dies verhindert wird, wird ein ganz zentrales Instrument in einer parlamentarischen #Demokratie, nämlich das #Mehrheitsprinzip, ausgehebelt. Dieses Mehrheitsprinzip ein essenzieller Teil des #Demokratieprinzips und auch ein tragendes Prinzip in unserer #Verfassung.
So sind also insgesamt nicht nur Rechte des einzelnen Abgeordneten, Rechte der Fraktionen, die in unserer Verfassung mit einer besonderen Bedeutung und mit besonderen Rechten ausgestattet worden sind, verletzt worden. Sondern auch das Recht des gesamten Landtags, seine Geschicke im Rahmen der Selbstorganisation und der Berücksichtigung der Geschäftsordnungsautonomie von Anfang an eigenverantwortlich zu gestalten, wurde verletzt.
Der #Alterspräsident ist nicht derjenige, der in dieser Startphase, ich sag das jetzt mal etwas salopp, Herrscher aller Reußen ist. Sondern er ist, bitte richtig verstehen, nur der Sitzungsleiter, der ein bestimmtes Programm zu moderieren hat, damit dann eine ordnungsgemäße Wahl eines Landtagspräsidenten oder einer Landtagspräsidentin ermöglicht wird und damit der Prozess der Konstituierung des Landtags wirksam abgeschlossen werden kann..."
Danke Freia Zang für den Hinweis auf #MDR!
Quelle: https://lnkd.in/eFpeydx7
Ein bemerkenswertes und hochspannendes Interview mit dem Mann, der dem Alterspräsidenten Treutler von der AfD bei gestrigen Sitzung im Landtag sagte, dass er „Rechtswidrig“ handle. Landtagsdirektor Jörg Hopfe im Gespräch mit der Kolleginn Carmen Fiedler für MDR MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Der „Ehrenvorsitz“ im #Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Say what?
Aus zahlreichen Bereichen in der Gesellschaft kennt man Ehrungen für besondere Leistungen oder eine herausgehobene Historie. Dies reicht von künstlerischen und literarischen Ehrungen über akademische Ehrungen, Ehren-Spielführern bis hin zu Ehrenpräsidenten eines (Sport-)Vereins. Auch Vereinssatzungen mit Regelungen zu einer Ehrenmitgliedschaft und politische Positionen stechen hierfür heraus.
Obwohl sich also Ehrenmitgliedschaften in den verschiedensten Ausprägungen wiederfinden, kennen weder das #AktG (auch nicht der #DCGK), das #GmbHG noch das #BGB oder das #GenG die Figur des Ehrenvorsitzenden. Gesetzeslücke hin oder her: Der Titel des Ehrenvorsitzenden hat dennoch längst Einzug in die deutsche Unternehmenspraxis gefunden.
Ganze 40 Jahre nach dem Aufsatz von Marcus Lutter in der #ZIP 1984 (645) nehmen Lasse Nitschmann und ich in der aktuellen #ZIP 2024 eine tour d’horizon auf und schauen uns dabei verschiedene Rechts- und Praxisfragen für den Ehrenvorsitz an, aber auch entsprechende Elemente für eine Umsetzung der Titelvergabe. Kurz-Empirie, Praxisbeispiele und Musterformulierungen 📝 für Satzung, Geschäftsordnung oder Aufsichtsratsbeschluss sind ebenfalls enthalten!
By the way: Der Ehrenvorsitz war unlängst sogar Gegenstand von Entscheidungen ⚖️ des Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht StuttgartVerlag Dr. Otto Schmidt │ juris GmbH
Überaus treffliche Bestandsaufnahme des Demokratie- und Rechtsstaatsverständnisses der amtierenden deutschen Innenministerin die eine überaus kreative Auslegung ihres Auftrags zur Amtsführung unter der Ägide ihres Regierungschefs (der sich möglicherweise an gar nix erinnern kann) sowie mit Unterstützung eines ihr ergebenen Behördenleiters (Zitat aus dem Beitrag: "Wachhund am Sperrzaun für erlaubtes Gedankengut") an den Tag legt.
https://lnkd.in/eXuXSHtu