E-Rechnung: Was Ihr wissen müsst! Ab dem 01.01.2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Jeder Unternehmer muss in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können, damit der Vorsteuerabzug gewährleistet ist. 📅 Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die strukturiert und maschinenlesbar ist. Sie bietet unter anderem zahlreiche Vorteile wie schnellere Bearbeitung, geringere Fehlerquote und Kosteneinsparungen. 💡 Bitte beachtet, dass von der Umstellung auch Privatpersonen betroffen sein können, welche umsatzsteuerpflichtige Vermietungseinkünfte erzielen. Wir unterstützen Euch gerne bei der Umstellung und beantworten alle Eure Fragen rund um das Thema E-Rechnung. Kontaktiert uns für eine individuelle Beratung! 🤝
Beitrag von Steuerquartier Köhler GmbH
Relevantere Beiträge
-
Die E-Rechnung kommt am 01.01.2025. Damit Sie wissen was zu tun ist, haben wir Ihnen ein kurzes Informationsvideo für Sie erstellt. Was ist eine E-Rechnung überhaupt? Eine E-Rechnung wird in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet. Entscheidend ist, dass die E-Rechnung der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Dies ist z.B. bei Formaten wie XRechnung oder ZUGFerD 2.0 der Fall. Im Prinzip handelt es sich hierbei um Datensätze, die maschinell ausgelesen werden können. Anders als die klassische Papierrechnung oder PDF-Rechnung kann die E-Rechnung somit medienbruchfrei genutzt werden. Für wen gilt die E-Rechnungspflicht und gibt es Ausnahmen? Die E-Rechnungspflicht gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen. Eine Rechnung muss demnach nur ausgestellt werden, wenn der Rechnungssteller und der Rechnungsempfänger inländische Unternehmer sind. Im B2C-Bereich oder bei Umsätzen mit nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen, entfällt diese Pflicht. Die E-Rechnungspflicht besteht nicht für Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise oder bei bestimmten steuerfreien Leistungen. Eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer, Landwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, für Reiseleistungen und für Differenzbesteurer gibt es nicht. Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht und gibt es Übergangsregelungen? Hier ist zwischen der Rechnungseingangsseite und der Rechnungsausgangsseite zu unterscheiden. Für die Rechnungseingangsseite gilt: ab dem 1.1.2025 müssen E-Rechnungen empfangen werden können, ohne dass der Rechnungsempfänger zustimmen muss. Hier gibt es keine Übergangsfristen. In Bezug auf die Rechnungsausgangsseite können noch bis zum 31.12.2026 Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen, nach Zustimmung durch den Rechnungsempfänger, ausgestellt werden. Zudem können Rechnungsaussteller, deren Umsätze im Wirtschaftsjahr 2026 nicht mehr als 800.000 € betragen haben, bis zum 31.12.2027 Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen ausstellen. Abgesehen von den Ausnahmen gilt dann ab dem 1.1.2028 für alle Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Was ist zu tun? - Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um geeignete technische auf Sie passende Lösungen zu finden. - Richten Sie eine spezielle E-Mailadresse für den Rechnungseingang ein. - Dokumentieren Sie Ihre Prozesse in einer den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechenden Verfahrensdokumentation. - Erfragen Sie die korrekte E-Mailadresse bei Ihren Kunden. Sprechen Sie uns dazu gerne an, damit wir zusammen mit Ihnen Ihren individuellen Lösungsweg beschreiten können. #pkfwms #steuerberatung #erechnung #digitalisierung #pkf
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
E-Rechnung: Die Pflicht, die zur Chance wird! 2025 wird es ernst, denn der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle steuerbaren und steuerpflichtigen B2B-Umsätze verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Dies betrifft alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer. Natürlich gibt es zahlreiche Übergangsregelungen je nach Unternehmensgröße. FLOWWER ist e-rechnungsfähig. Bei einer E-Rechnung ist keine Daten-Extraktion mehr nötig, da sie bereits eine XML-Struktur hat. Und damit sind die Automatisierungsmöglichkeiten von FLOWWER für die Rechnungsprüfung noch besser nutzbar, da E-Rechnungen mehr Datenqualität bieten. Wie bereiten Sie sich im Unternehmen auf das Thema E-Rechnung vor? Mehr Vorteile von FLOWWER im Rechnungsmanagement gibt es auf unserer Webseite: https://lnkd.in/eNs55KV4
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Sie sind ein Kleinunternehmen und spüren den Stress der anstehenden E-Rechnungspflicht? Egal, ob Sie bereits gut im Zeitplan liegen oder noch einen Überblick benötigen – der neue Ratgeberartikel von E-Rechnung-Wissen lässt Sie aufatmen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung für Sie als Kleinunternehmen auf einen Blick: Wann Sie welche Auflagen zu erfüllen haben, welche (temporären) Ausnahmen für Sie gelten und vieles mehr. Als besonders für Kleinunternehmen geeignete DMS-Lösungen nennt die führende Anlaufstelle zum Thema E-Rechnungspflicht auch Lösungen von easy. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel: https://lnkd.in/eCDym7BW
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Welche 💶 finanziellen Auswirkungen hat es die Umstellung der E-Rechnung zu ignorieren❓ Die 💶 finanziellen Risiken können sich unterschiedlich ausprägen: 💣 verzögerter Zahlung der Kunden, 💣 Notwendigkeit für zusätzliche Kredite, 💣 Ausschluss von Auftragsvergabeverfahren 💣 Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung Welche dieser Risiken sollte man wirklich einkalkulieren müssen❓ In unserem Blog findet Ihr exemplarisch verschiedene 🧮 Rechenbeispiele für verschiedene 🏭 Geschäftsmodelle und einen Rechner zur Ermittlung eines möglichen Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung. https://lnkd.in/e-srTkht Gerne stehe ich auch zum persönlichen 🤝Austausch zur Verfügung. Zusätzlich findet Ihr in unserem Blog der Skalice GmbH auf www.skalice.de und in unserem Newsletter regelmäßig neue Impulse. #prozessautomatisierung #digitalisierung #gruendung #Prozessoptimierung #mittelstand #erechnung #Skalice #Skalierung #erechnungspflicht
Digitale Rechnungen Pflicht ab 2025: Berechnen Sie Ihren Verlust
skalice.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
💡 E-Rechnung ab 2025 – Sind Sie vorbereitet? Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im Geschäftsverkehr verpflichtend – ein Meilenstein in der Digitalisierung, der auch Immobilienverwaltungen betrifft. Sind Ihre Prozesse schon auf diese Veränderungen eingestellt? Unsere VDIV-Handlungsempfehlung „E-Rechnung 2025“ bietet Ihnen eine kompakte und praxisnahe Orientierungshilfe: ✅ die wichtigsten rechtlichen Anforderungen ✅ technische Standards für den Austausch von E-Rechnungen ✅ Übergangsfristen bis Ende 2026 👉Kostenfrei für Mitgliedsunternehmen, Nicht-Mitglieder können die Handlungsempfehlung erwerben: https://lnkd.in/d2MWQKAY Mit diesem Leitfaden stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereitet ist, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und selbst zu erstellen. 📅 Save the Date: Am 12. Februar 2025 veranstalten wir ein Online-Seminar zum Thema: „E-Rechnung: Ab 2025 Pflicht – Was müssen Verwalter erfüllen?“ 👉 Mehr Infos finden Sie unter: vdiv.de/seminare
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Gezielte Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)**: Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts drei Jahre im Voraus steuerlich abziehen. Planen Sie Ihre Anschaffungen strategisch und nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast in ertragreichen Jahren zu senken und Investitionen besser zu planen. 2️⃣ **Differenzbesteuerung bei gebrauchten Gütern**: Wenn Sie mit gebrauchten Gütern handeln, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden. Dabei wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Das kann Ihre Gewinnmargen erheblich verbessern und Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. 3️⃣ **Verlustvortrag und Verlustrücktrag optimal nutzen**: Verluste können im Steuerrecht vor- oder rückgetragen werden, um Gewinne aus anderen Jahren auszugleichen. Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen der Verlustrücktrag (zur
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Jährliche MWST-Abrechnung für kleine Unternehmen: Ein Vorteil, den viele nicht kennen! Wusstest du, dass kleinere Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'005'000 nicht übersteigt? Die jährliche Abrechnung muss mindestens für eine Steuerperiode beibehalten und bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. Beachte, dass die Genehmigung widerrufen werden kann, wenn Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht vollständig erfüllt werden. Ein Wechsel von der jährlichen zur viertel- oder halbjährlichen Abrechnung ist möglich, jedoch kann der Rückwechsel zur jährlichen Abrechnung erst nach drei Steuerperioden erfolgen. Bei der jährlichen Abrechnung erfolgt die Steuererhebung provisorisch in Raten, basierend auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen. Informiere dich und nutze diese Möglichkeit zur Vereinfachung deiner Finanzverwaltung! Mehr dazu in unseren Seminaren: https://lnkd.in/drNnrGBJ #Mehrwertsteuer #MWST #Finanzverwaltung #Kleinunternehmen #Steuererleichterung #Jahresabrechnung #SchweizerUnternehmen #Steueroptimierung #Finanztipps #Unternehmensführung #KMU #Compliance
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Steuervorteile durch steuerfreie Sachbezüge nutzen**: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich anzubieten, wie z.B. Gutscheine oder Tankkarten. Diese Sachbezüge sind für Ihre Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken und gleichzeitig Ihr Lohnkostenbudget effizienter nutzen. 2️⃣ **Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben richtig handhaben**: Wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Land beziehen, müssen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Achten Sie darauf, die Erwerbsteuer korrekt anzugeben und im gleichen Zug den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies verhindert doppelte Steuerzahlungen und stellt sicher, dass Ihre Buchhaltung korrekt bleibt. 3️⃣ **Direkte Erfassung von Abschreibungsminderungen**: Investieren Sie in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Nettowert von 800 Euro. Diese können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die E-Rechnung wird die Digitalisierung im Rechnungswesen vorantreiben, was zu begrüßen ist. Da ab dem 01.01.2025 jedes Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen muss, muss sich jeder Unternehmer mit der E-Rechnung auseinandersetzen. Klaus Esch zeigt auf, es zu tun ist. Sehr zu empfehlen! #AHWUnternehmerkanzlei #E-Rechnung #Jetzthandeln
Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen für E-Rechnungen empfangsbereit sein. Was bedeutet das genau und sind Sie bereits darauf vorbereitet? ☕ Unser nächstes Unternehmerfrühstück ist genau die richtige Gelegenheit, um sich mit diesem wichtigen Thema vertraut zu machen! ➡️ Jetzt direkt oder über unsere Website anmelden: https://lnkd.in/eu8nUpBG Klaus Esch, Partner und Steuerberater bei AHW, verrät Ihnen alles, was Sie wissen müssen: 🔹 Was ist die E-Rechnung und wie funktioniert das neue Verfahren? 🔹 Welche Pflichten ergeben sich für Sie ab 2025 und welche Übergangsregelungen können Sie ggf. nutzen? 🔹 Welche Sanktionen drohen, wenn Ihr Unternehmen nicht bereit ist? 🔹 Welche vorbereitenden Maßnahmen müssen Sie bereits jetzt treffen und wie unterstützen wir Sie dabei? Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen UnternehmerInnen bei Snacks und Kaffee auszutauschen und von den Erfahrungen unserer ExpertInnen zu profitieren. Melden Sie sich noch heute an, um Ihr Unternehmen bestmöglich auf die papierfreien Neuerungen vorzubereiten💡 #erechnung #steuerberatung #ahw #unternehmerfrühstück #unf #ahwunternehmerkanzlei
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen für E-Rechnungen empfangsbereit sein. Was bedeutet das genau und sind Sie bereits darauf vorbereitet? ☕ Unser nächstes Unternehmerfrühstück ist genau die richtige Gelegenheit, um sich mit diesem wichtigen Thema vertraut zu machen! ➡️ Jetzt direkt oder über unsere Website anmelden: https://lnkd.in/eu8nUpBG Klaus Esch, Partner und Steuerberater bei AHW, verrät Ihnen alles, was Sie wissen müssen: 🔹 Was ist die E-Rechnung und wie funktioniert das neue Verfahren? 🔹 Welche Pflichten ergeben sich für Sie ab 2025 und welche Übergangsregelungen können Sie ggf. nutzen? 🔹 Welche Sanktionen drohen, wenn Ihr Unternehmen nicht bereit ist? 🔹 Welche vorbereitenden Maßnahmen müssen Sie bereits jetzt treffen und wie unterstützen wir Sie dabei? Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen UnternehmerInnen bei Snacks und Kaffee auszutauschen und von den Erfahrungen unserer ExpertInnen zu profitieren. Melden Sie sich noch heute an, um Ihr Unternehmen bestmöglich auf die papierfreien Neuerungen vorzubereiten💡 #erechnung #steuerberatung #ahw #unternehmerfrühstück #unf #ahwunternehmerkanzlei
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
22 Follower:innen