Arbeitnehmer online: Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Heilberufe Auch in Zeiten der Digitalisierung werden viele Lohn- und Gehaltsabrechnungen noch auf Papier verschickt. Dabei bietet die digitale Lohnabrechnung gerade für Heilberufe enorme Vorteile: ✅ Zeitersparnis: Weniger Aufwand für Praxisinhaber. ✅ Zufriedene Mitarbeiter: Direkter Zugriff auf Abrechnungen, jederzeit und überall. ✅ Nachhaltigkeit: Ein Pluspunkt für Umweltbewusste. Als Spezialisten für die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Pflegeeinrichtungen und weiteren Heilberufen wissen wir, worauf es ankommt. Wir begleiten Sie bei der Einführung digitaler Prozesse – datenschutzkonform, sicher und individuell abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Praxis oder Einrichtung. Treuhand Hannover – DIE Beratungsspezialisten für Heilberufe #treuhandhannover #heilberufe #digitaleabrechnung #beratung
Beitrag von Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH
Relevantere Beiträge
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Änderungen in der Payroll durch das Wachstumschancengesetz Ende Februar hat sich der Vermittlungsausschuss auf folgende Änderungen geeinigt: -Für Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, gilt für die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der sog. Pauschalwertmethode (1%-Regelung) ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage, wenn dieser maximal 70.000 EUR beträgt (bisher 60.000 EUR). -Beginnend mit dem Jahr 2023 wird der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrages nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten Der Höchstbetrag sinkt ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 EUR und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich 9 EUR. Gilt ab Veranlagungszeitraum 2023. -Der geringere Anstieg des Besteuerungsanteils wird im Bereich des Altersentlastungsbetrags analog geregelt. Mit der Anpassung wird ab dem Jahr 2023 der anzuwendende Prozentsatz nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern von 0,4 Prozentpunkten stattfinden. Der Höchstbetrag reduziert sich ab dem Jahr 2023 um jährlich 19 EUR anstatt bisher 38 EUR. -Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent erheben, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 100 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird abgeschafft. Dies greift erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024. -Die vorgesehene Streichung der sog. Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren wird erst ab 2025 verwirklicht (war ursprünglich bereits für 2024 geplant). Nicht verwirklicht wurden folgende ursprünglichen Vorhaben: -Anhebung der Verpflegungspauschalen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten. -Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen. Bei diesen beiden Punkten bleibt somit alles beim Alten! Wie geht es weiter? Der Bundestag hat den Ergebnissen des Vermittlungsauschusses bereits zugestimmt. Die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrates soll am 22.03.2024 erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! https://lnkd.in/e2vZvZfE
News und Fachwissen
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In dem Praxismodul #juris #Lohnbüro ist auch unsere Fachzeitschrift für Betrieb und Personal (B+P) enthalten. Die B+P informiert Sie in verständlichen Beiträgen über die neuesten Entwicklungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Darüber hinaus liefert sie Hinweise, Anmerkungen und Arbeitshilfen zu aktuellen Entscheidungen und Schwerpunktthemen. Hier abonnieren: https://lnkd.in/epaStdEP ➡
Nie wieder Fehler machen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Als Praktiker im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie sich in Lohnsteuerfragen ebenso auskennen wie in der Sozialversicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. Wie wäre es, wenn Sie ein smartes Tool hätten, das dieses Wissen nicht nur im Hintergrund für Sie bereithält, sondern Ihnen genau die Daten aktiv zuliefert, die Sie brauchen? #juris #Lohnbüro #Praxis ist dieses clevere Werkzeug. Die zusammen mit dem Stollfuß Verlag und dem IWW Institut entwickelte Wissensmanagement-Lösung vernetzt die für Sie relevanten Vorschriften mit ausgewählter Premium-Literatur und praktischen Arbeitshilfen. Dank laufender Aktualisierung aller Quellen liegt Ihnen immer der neueste Rechtsstand vor. Jetzt 30 Tage #kostenfrei testen: ➡️ https://ow.ly/Na0j50QQfrI Folgende Verlage sind im Produkt vertreten: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH – Stollfuß Verlag - Lefebvre Sarrut GmbH
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Dieses einfache Tool wurde von der DOREAFAMILIE entwickelt, um Pflegekräften dabei zu helfen, ihre Vergütungen transparent und fair zu gestalten. Warum solltest Du unseren Gehaltsrechner nutzen? Transparenz: Erhalte klare Einblicke in die verschiedenen Komponenten deiner Vergütung, von Grundgehalt über Zulagen bis hin zu Benefits. Individuelle Anpassung: Passe die Einstellungen an deine persönlichen Bedürfnisse an, um eine präzise Berechnung zu erhalten. Aktualität: Der Rechner berücksichtigt die neuesten Tarifveränderungen und gesetzlichen Vorschriften in deiner Region und Branche. 🌐 https://lnkd.in/d2Z9WR_Q
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🚨 Wichtiges Update zur Spesenerhöhung – Lernen aus einem aktuellen Fall! Wir haben kürzlich einen Kunden analysiert, bei dem Missverständnisse bezüglich der Spesenerhöhung zu unnötigen Fehlern in der Lohnabrechnung geführt haben. Die wichtigen Erkenntnisse möchten wir teilen und Sie davor zu bewahren, denselben Fehler zu machen. 🔍 Fallanalyse: Ein Unternehmen stellte die Lohnabrechnungssysteme zum 01.01.2024 auf die geplante Spesenerhöhung von 14 auf 16 EUR für Verpflegungsmehraufwendungen um. Die Erhöhung wurde letztendlich im Gesetz im März 2024 nicht umgesetzt, was zu erheblichen Diskrepanzen und nachträglichen Korrekturen führte. 📌 Aktuelle Spesenregelungen: Verpflegungsmehraufwendungen: Die Pauschbeträge bleiben bei 14 EUR für halbtägige und 28 EUR für ganztägige Abwesenheiten. Neuerung für Berufskraftfahrer: Der Übernachtungspauschbetrag im Fahrzeug wurde von 8 EUR auf 9 EUR erhöht. 💡 Praxistipp: Bitte passen Sie die Werte erst an wenn diese gesetzlich verankert sind. #HRManagement #Steuerrecht #Lohnabrechnung #BusinessTravel #Fehlervermeidung
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Unser kostenloses Online-Seminar bringt #Arbeitgeber in allen Fragen zum #Steuerrecht auf den neuesten Stand. Die Themen sind unter anderen: 🗣️Wie wirken sich die Gesetzesänderungen durch das Wachstumschancengesetz auf die Lohnabrechnungen aus? 🗣️Was ändert sich bei den Leistungen des Arbeitgebers während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen?
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Wichtig für die Lohnabrechnung! Es ist eine Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2024 geplant. Das soll in der Abrechnung für den Dezember 2024 berücksichtigt werden. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier: https://lnkd.in/eJrGbUhc #frauennetzwerk #businessnetzwerk #steuertipp #lohnabrechnung #lohn
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𝐍𝐞𝐮𝐞𝐬 𝐉𝐚𝐡𝐫, 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐠𝐞𝐛𝐮𝐧𝐠 Der Jahreswechsel ist in den Personalbüros traditionell ein von hektischer Betriebsamkeit geprägtes Zeitfenster, da viele Neuerungen im Steuer- und #Sozialversicherungsrecht zum 1.1. eines Jahres in Kraft gesetzt werden. Das ist auch zu Jahresbeginn 2024 nicht viel anders: Die Änderungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen wollen sensibel und korrekt umgesetzt sein. In diesem noch jungen Jahr ist insbesondere das Auslaufen einiger Übergangsregelungen zu nennen. Welche davon betroffen sind und was bei bestehenden Beschäftigungen mit einem Entgelt nur knapp oberhalb der „alten“ Geringfügigkeitsgrenze besonders zu beachten ist – hier besonders in Zusammenhang mit der in Deutschland geltenden „Pflicht zum Krankenversichertsein“ – erfahren Sie im kostenlosen Beitrag aus dem Themenpaket NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung: https://lnkd.in/eJzp6ScF #NWBVerlag #Buchhaltung #Mindestlohn #Deklaration #Steuerrecht
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Bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 gibt es wichtige Anpassungen für Arbeitgeber Ob KMU oder Steuerkanzlei – diese News bitte unbedingt lesen: Gemäß Bundesministerium der Finanzen müssen Arbeitgeber für 2025 folgende neue Vorgaben für die Ausstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen beachten. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst. - Authentifizierung ist Pflicht bei elektronische Lohnsteuerbescheinigung - Eindeutige ID für jede Lohnsteuerbescheinigung gefordert - Ausnahme für manuelle Lohnsteuerbescheinigungen - Korrektur- und Stornierungsverfahren vereinfacht - Neue Muster für die Bescheinigung - Datensicherheit und Datenschutz Mehr Infos dazu und zu den Vorteilen, die Lohn- und Gehaltsabrechnung an LEO Lohn auszulagern, gibt’s hier: https://lnkd.in/eabezd7c #ElektronischeLohnsteuerbescheinigung #Änderungen2025 #Authentifizierungspflicht #NeueMuster #Elster #Lohnsteuerbescheinigung
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In der Welt der Lohnabrechnung gibt es immer wieder Neuerungen, die Arbeitgeber beachten müssen. Ein wichtiger Punkt, der ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist die Notwendigkeit, eine Unternehmensnummer bei der Beantragung einer Betriebsnummer anzugeben. Besonders für Unternehmensgründer, die Arbeitnehmer einstellen, ist es wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Seit Herbst 2022 verfügen alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, über eine einheitliche, bundesweite Unternehmensnummer. Diese ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer und dient der eindeutigen Zuordnung von Unternehmern zu ihren Unternehmen. Für bestehende Firmen wurden die Nummern automatisch übermittelt. Um die Betriebs- und Unternehmensnummern korrekt zu erfassen, ist eine Kopplung dieser Daten erforderlich. Für neu vergebene Betriebsnummern ab 2024 wird die Bundesagentur für Arbeit diese Kopplung automatisch vornehmen und die Daten an die Unfallversicherung weiterleiten. Wichtig ist die Frist für die Datenübermittlung: Bis zum 31. Mai 2024 müssen bestehende Unternehmen eine Initialmeldung an die Bundesagentur für Arbeit abgeben, um ihre Unternehmensnummer mitzuteilen. Dies geschieht automatisiert über das Entgeltabrechnungsprogramm. Arbeitgeber, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, sondern Ausfüllhilfen wie das SV Meldeportal, müssen die Initialmeldung dort aktiv anstoßen. Für weitere Details und ausführliche Informationen besuchen Sie unsere Website. www.hansen-schulz.de #Lohnabrechnung2024 #Unternehmensnummer #Unternehmensführung
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