Mittelständische Unternehmen werden auch als KMUs bezeichnet und in Kleinst, Kleine und Mittlere Unternehmen unterschieden. Zur Einordnung in die drei Größenklassen werden die Arbeitnehmerzahl und der Umsatz herangezogen. Zu den Kleinstunternehmen gehören Unternehmen, die bis zu 9 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. € erzielen. Unternehmen mit bis zu 49 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. € gehören zu den Kleinen Unternehmen. Mittlere Unternehmen schließlich haben bis zu 249 Beschäftigte und erzielen einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. €. Als Steuerberater des Mittelstands werden wir Euch in den nächsten Wochen über die 10 wichtigsten Beratungsfelder der KMUs informieren. So könnt Ihr mit neuen Ideen für Euer Unternehmen in das kommende Jahr 2025 starten. #kmu #kmudigital #kleinunternehmen #mittelstand #mittelstanddigital #steuerberatung #digitalesteuerberatung #digitalesteuerkanzlei
Beitrag von Unigarant GmbH
Relevantere Beiträge
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Gesetz soll bessere Zukunftschancen für Mittelständler und Start-ups schaffen Um jungen Unternehmen und KMU die Finanzierung von Wachstum und Weiterentwicklung zu erleichtern, haben das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Seit Ende letzten Jahres ist es in Kraft und soll für stärkere Anreize bei der MitarbeiterInnenbeteiligung und einen leichteren Zugang der Unternehmen zum Kapitalmarkt sorgen. Hier vier zentrale Erleichterungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz: 1. Der Freibetrag für die MitarbeiterInnenbeteiligung wurde erhöht. Bis zu einem Betrag von 2.000 Euro können Beschäftigte nun Anteile am Unternehmen erhalten, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Beteiligung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist und als Sachbezug gewährt wird. Innerhalb des Freibetrags können die Anteile auch in Form einer Entgeltumwandlung ausgegeben werden. 2. Für Mitarbeitende eines Unternehmens mit weniger als 1.000 Beschäftigten wird der geldwerte Vorteil aus einer Vermögensbeteiligung nun erst 15 Jahre nach Anteilsübertragung steuerpflichtig. 3. Bei einem regelmäßigen Zufluss von Kapitalanteilen am Arbeitgeber-Unternehmen an Beschäftigte wird die Besteuerung ebenfalls aufgeschoben. So erfolgt diese nun erst 20 Jahre nach Übertragung. Das soll verhindern, dass Steuern gezahlt werden müssen, noch bevor den Beschäftigten ein Geldwert aus den Anteilen zugutegekommen ist. 4. Unternehmen sollen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz einfacher an den Kapitalmarkt gelangen. Dazu wurde das nötige Mindestkapital für eine Börsenzulassung auf eine Million Euro reduziert. Zudem sind fortan Namensaktien erlaubt, die Mehrstimmrechte beinhalten. Bedingung ist unter anderem, dass eine solche Aktie nicht mehr als das Zehnfache des Stimmrechts erlaubt. Sie möchten mehr zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, seinen Vorteilen für Unternehmen und Belegschaft sowie zu den steuerlichen Erleichterungen erfahren? Dann fragen Sie uns! Wie sehen Sie das neue Gesetz? Können Sie sich vorstellen, die Erleichterungen für Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zu nutzen?
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Der heutige Ministerratsbeschluss zum Grace-Period-Gesetz, das Betriebsübergaben erleichtern und die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessern soll, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung! Nachfolger:innen brauchen aber weitere steuerliche und bürokratische Erleichterungen, damit sie mit dem übernommenen Unternehmen erfolgreich durchstarten können. Neben besseren Rahmenbedingungen benötigen wir insgesamt ein stärkeres Bewusstsein für die großen Chancen von Betriebsnachfolgen.
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Die FlexKapG und weitere Neuerungen durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und brachte bedeutende Neuerungen für das Gesellschaftsrecht mit sich.Insbesondere brachte das FlexKapGG die Einführung der neuen Gesellschaftsform der FlexKapG (oder FlexCo). Das FlexKapGG baut auf dem bestehenden GmbH-Recht auf, welches für die FlexKapG auch weiterhin subsidiär anwendbar bleibt. Die Bestimmungen des FlexKapGG brachten Neuerungen insbesondere im Bereich des gesetzlichen Mindeststammkapitals, Formerfordernissen und Beteiligungen von Mitarbeitern vor.Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt nichtmehr 35.000 €, wovon bei Gründung 17.500 € einzubezahlen waren, sondern nunmehr 10.000 €, wovon bei Gründung 5.000 € einzubezahlen sind. Dieser Regelung folgt auch eine Novellierung des GmbH-Gesetzes, die gründungsprivilegierte GmbH ist damit obsolet. Die Ausgabe von Anteilen ist nunmehr ab einer Nominale von 1 € möglich, nicht mehr 70 €, wie bisher erforderlich. Die Formerfordernisse für Beschlussfassungen und Anteilserwerbe wurden maßgeblich vereinfacht: Sofern gesellschaftsvertraglich vorgesehen, ist es fortan für eine Beschlussfassung per Umlaufweg ausreichend, dass alle stimmberechtigten Gesellschafter die Möglichkeit zur Abstimmung erhalten, die Unterschriftlichkeit der Abstimmung ist ebenso nichtmehr erforderlich. Die Übertragung von Geschäftsanteilen erfordert keinen Notariatsakt mehr. Fortan ist es daher möglich die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Erstellung einer anwaltlichen Privaturkunde umzusetzen. Zudem ist es fortan möglich, stimmrechtslose Geschäftsanteile ab 1 Cent Nominale auszugeben. Für Start-Ups kommen für die Beteiligung von Mitarbeitern dabei Steuervorteile zur Anwendung.Zusammenfassend bringt das GesRÄG 2023 erhebliche Erleichterungen und Ersparnisse für Gesellschaftsgründungen. Ziel ist zweifelsohne die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen. Ob die FlexKap dieser Erwartung gerecht wird und als Alternative zu GmbH und AG seitens der Wirtschaft angenommen wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.Quelle: https://lnkd.in/dRkjaR5h
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Der zunehmende Fachkräftemangel in der Steuerberatung gefährdet die Stabilität vieler mittelständischer Kanzleien und damit auch die wirtschaftliche Zukunft kleiner und mittlerer Unternehmen. Laut dem aktuellen awicontax Zukunftskompass, erstellt in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), stehen bis 2028 fast die Hälfte der Kanzleien vor dem Aus, sollte keine gezielte Gegensteuerung erfolgen. Doch es gibt Hoffnung: Durch Digitalisierung, spezialisierte Beratung und die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen kann die Branche nicht nur ihre Zukunft sichern, sondern auch ihre Rolle als strategischer Partner des Mittelstands stärken. Mehr dazu erfahren Sie hier in dem Beitrag zur awicontax Studie von Heiko Geiger, Geschäftsführer der awicontaxGroup.
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📢 Neu: Grace-Period-Gesetz – Unterstützung bei Betriebsübergaben in Familienunternehmen und KMU Ab diesem Jahr tritt das Grace-Period-Gesetz in Kraft, das speziell Familienunternehmen und KMU bei Betriebsübergaben unterstützen soll. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu bieten und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, um den Übergang an Nachfolgerinnen und Nachfolger effizienter zu gestalten. Wichtige Änderungen: 🔹Begleitung durch das Finanzamt: Die „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ bietet größere Rechts- und Planungssicherheit, auch ohne die bisher erforderliche Vorlage eines Firmenbuchauszugs. 🔹Erleichterungen im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz: Verpflichtungen zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen und zum Arbeitsschutzausschuss können innerhalb von zwei Jahren nach Betriebsübernahme nachgeholt werden. Dieses Gesetz bietet eine wertvolle Unterstützung für die reibungslose Übergabe von Familienunternehmen und KMU. Prüfen Sie jetzt, wie Sie die neuen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen nutzen können! Weitere Informationen finden Sie unter: https://lnkd.in/dRQ2E4Mm
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Hochwertiges Equipment ist da A & O für super Betriebsergebnisse! Zu meiner Anfangszeit in der Steuerberatung sahen so ziemlich alle kleine Kanzleien gleich aus - bloß keinen Euro zuviel in die Ausstattung stecken. Teilweise durfte sogar die Papierrolle der Addi-Maschine nicht abgerissen werden, da diese ja beidseitig verwendet werden konnte. (✋️ wer das noch kennt). Damals waren die Ressourcen noch anders verteilt, Personal war billig und Hardware teurer. Heute gilt: Um das Maximum an Effizienz zu erreichen, muss das Optimum an Prozessen und Rechenkraft, gepaart mit Wissen vorgehalten werden. Genau darin investiere ich als Gesellschafter / Geschäftsführer viel, um sowohl als modernerne Steuerberatungsgesellschaft, als auch als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Wie seht ihr das Thema? #steuerberatervonmorgen #Effizienzsteigerung #unternehmertum
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#esopasap und Mitarbeiterbeteiligung 2024 - Was tun? In den letzten Monaten war mein LinkedIn-Feed vollgepackt mit Neuigkeiten rund um das #Zukunftsfinanzierungsgesetz und vor allem, dass es durch #§19a EStG nun möglich sei, im Rahmen von #Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine steuerrechtlich optimierte Beteiligung an Start-Ups einzuräumen. Wir haben uns mit dem Thema auseinandergesetzt und ich habe zahlreiche Unterhaltungen mit den unterschiedlichen Beteiligten in unserem Ökosystem geführt (Start-Ups, Investoren, Anwält/innen/Steuerberater/innen, etc.). Der neue § 19a EStG ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nicht der Weisheit letzter Schluss. Anbei eine Zusammenfassung der Gedanken von Dr. Tobias Schönhaar, LL.M., Constantin Forstner, Dr. Leonie Singer, LLM (Sydney) und mir. Was ich tun würde, um Mitarbeiterbeteiligung endlich praktikabel zu machen? Für KMUs eine neue Unterart an GmbH-Geschäftsanteilen schaffen, die (a) nicht den notariellen Formvorschriften unterliegt und (b) bei Veräußerung ausnahmslos mit Kapitalertragssteuer besteuert wird.
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Nun schreibt es auch der Spiegel – steht das Land bald ohne Unternehmer da? Zugegeben eine Übertreibung - aber die demografische Entwicklung macht auch vor der Wirtschaft bei uns in Sachsen-Anhalt keinen Halt und stellt diese vor eine starke #Transformation. Eine Vielzahl von Unternehmern nähert sich dem Ruhestand – ohne jeglichen #Nachfolger aufgrund diverser Faktoren. So zeigte schon im letzten Jahr der aktuelle Nachfolgemonitor diesen besorgniserregenden Trend auf. Auch eine Auswertung des N:UN Unternehmensnachfolge Sachsen-Anhalt durch die Kammern ergab einen ebenso herausfordernden Ausblick – demnach stehen schätzungsweise 10.600 Unternehmen bis 2030 vor der Aufgabe, einen Nachfolger zu finden. Der drohende Verlust von Arbeitsplätzen und #Wohlstand könnte vermieden werden, wenn dieser Entwicklung rechtzeitig entgegengewirkt wird. Im Sinne der Wirtschaftsförderung stehen wir als Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt bereit, an Ihrer Seite zur Unterstützung der #Finanzierung aller Vorhaben rund um das Thema #Unternehmensnachfolge und #Übernahme mitzuwirken. Zusammen mit unseren Experten und starken Partnern bei der Handwerkskammer Magdeburg, Handwerkskammer Halle, IHK Magdeburg und IHK Halle-Dessau können wir Ihnen helfen, Ihre Vorhaben umzusetzen! Trauen Sie sich und übernehmen Sie ein Unternehmen - Für mehr Informationen schauen Sie gerne hier: https://lnkd.in/eh4aPRPF Zum Nachfolgereport 2023: https://lnkd.in/eF2Yuh5w
Jeder dritte Mittelständler in Deutschland ist inzwischen mindestens 60 Jahre alt. Für viele Zeit für die Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Einer Studie zufolge ist das aber gar nicht so einfach.
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Was wird aus meinem Lebenswerk? 🏆 Diese Frage müssen sich alle Unternehmer:innen irgendwann einmal stellen, wenn der Ruhestand näher rückt. Rund 8.600 Unternehmen betrifft das der Industrie- und Handelskammer zufolge in den nächsten zwei Jahren allein in Berlin. Den Schätzungen zufolge haben aber 40 Prozent noch keine passende Nachfolge gefunden. Das Land Berlin möchte diesem Problem nun ab dem 1. August mit einer Matching-Plattform entgegenwirken, die bei der Vermittlung potenzieller Nachfolgeregelungen hilft. Vor allem in Kombination mit dem geplanten Schwerpunkt auf eine persönliche Beratung halte ich das für eine absolut sinnvolle Initiative. 💡 Jeder, der so wie wir bei #PwC regelmäßig mit Unternehmensübergaben zu tun hat, weiß, wie komplex, individuell und nicht zuletzt auch emotional dieser Vorgang sein kann. Das richtige Matching ist daher nicht nur eine Datenfrage, sondern auch eine Sache des richtigen Fingerspitzengefühls und der persönlichen Erfahrung mit solchen Prozessen. 🤝📊 Mit Blick auf die positive Bilanz einer solchen Börse in Mecklenburg-Vorpommern bin ich wirklich auf die Ergebnisse in Berlin gespannt. https://lnkd.in/eGAKbkHA
Unternehmen: Berlin mit Börse für Unternehmer und potenzielle Nachfolger
tagesspiegel.de
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Der nächste Dammbruch: Der Mittelstand beginnt aufzugeben Die "Klagen des Kaufmanns" wurden von der Politik und ganz vorne Kanzler Scholz als opportunistische Jammerei lange ignoriert Wer internationale Vergleiche zur Wettbewerbsfähigkeit für geduldiges Papier hält, wer die Belastungen weiter hochtreibt, der mußte die Quittung kriegen. Die #Datev hat 1500 #KMU-Mandante befragt und die Ergebnisse nun veröffentlicht. Die Umfrage liest sich wie eine Grabrede. Wo Großkonzerne ins Ausland fliehen, scheint für Unternehmer von Klein- und mittelständischen Unternehmen eine andere Entscheidung gefallen zu sein: Still und leise den Laden abschliessen, das ist der Weg für viele KMUs. 5 Mandate pro Steuerberater haben sich fest zur Aufgabe entschlossen. „Mangelnde Planungssicherheit durch politische Entscheidungen, die jeder Vernunft widersprechen. Dafür möchten die Mandanten keine Lebenszeit mehr investieren. Viele Mandanten fühlen sich von der Bürokratie so überfordert, so dass sie innerlich komplett resignieren." Bereits 4-7% weniger Umsatz als im Oktober 2023 zeichnen sich ab. Es gelingt wegen Fachkräftemangel kein Stellenaufbau mehr. Unterschiedlich naturgemäß die Sicht auf die steigenden Löhne der Beschäftigten, die sich über 5,2% mehr Lohn freuen können. Die Unternehmer sehen diesen Anstieg als ihr drittgrößtes unternehmerisches Risiko mangels Kompensationsmöglichkeiten. Gewisse Teile der Politik kann man wohl erst dann erreichen, wenn wir Massenarbeitslosigkeit haben. Noch haben wir 3 Millionen trotz Fachkräftemangel (>6%). >4 Millionen sind Bürgergeldempfänger. Der Unterschied zur Agenda 2010 & Co dürfte sein, dass sich Beschäftigung in Zukunft auch dann nicht mehr aufbaut, weil sie nicht mehr konjunkturbedingt entsteht. Die wesentlichen Bedingungen hierzulande, da beißt die Maus keinen Faden ab, haben sich langsam verschlechtert. Wesentliche Weichenstellungen wurden ab ca. 2010 unterlassen, ab 2016-2017 wurden sie bemerkbar. Ab 2019 nahm die Industrieproduktion stark ab. Der Trend ist ungebrochen. Im IMD Ranking, wo Deutschland jährlich abfällt, fällt das negativste Kriterium leider auf: "Attitudes and Values" werden so schlecht wie in keinem anderen Standort bewertet. Nur Platz 60. Null-Bock-Land statt deutscher Fleiß, so sieht es die Welt. Die anderen 3 Faktoren kennt jeder: Die Bildung und Basisinfrastruktur gilt als unterdurchschnittlich schlecht, die Steuern viel zu hoch. Weniger als 2% der Gesellschaft sind Unternehmer, also das was wir Privatwirtschaft nennen. Wo die Stimmung schon im Keller war, kommt auch noch geopolitisches Pech für den ehemaligen Exportweltmeister hinzu. Eine toxische Mischung. Wettbewerbsranking von Ländern (IMD): https://lnkd.in/eYBCV7cd (FAZ) Umfrage von DATEV https://lnkd.in/eqiBSKN4
Datev-Mittelstandsindex: Warum mittelständische Unternehmer aufgeben
faz.net
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