Beitrag von Unigarant GmbH

Mittelständische Unternehmen werden auch als KMUs bezeichnet und in Kleinst, Kleine und Mittlere Unternehmen unterschieden. Zur Einordnung in die drei Größenklassen werden die Arbeitnehmerzahl und der Umsatz herangezogen. Zu den Kleinstunternehmen gehören Unternehmen, die bis zu 9 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. € erzielen. Unternehmen mit bis zu 49 Arbeitnehmern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. € gehören zu den Kleinen Unternehmen. Mittlere Unternehmen schließlich haben bis zu 249 Beschäftigte und erzielen einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. €. Als Steuerberater des Mittelstands werden wir Euch in den nächsten Wochen über die 10 wichtigsten Beratungsfelder der KMUs informieren. So könnt Ihr mit neuen Ideen für Euer Unternehmen in das kommende Jahr 2025 starten. #kmu #kmudigital #kleinunternehmen #mittelstand #mittelstanddigital #steuerberatung #digitalesteuerberatung #digitalesteuerkanzlei

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