Beitrag von VÖS Immobilienmanagement GmbH

Neue Regelung für Kostenverteilung in Eigentümergemeinschaften In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Kosten für gemeinschaftliche Maßnahmen nur denjenigen Eigentümern auferlegt werden dürfen, die davon auch einen Nutzen haben. Dies betrifft insbesondere den Fall von Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diese Regelung: Ein Eigentümer, der zusätzlich zu seiner Wohnung auch vier Doppelparkplätze in der Garage der Anlage besitzt, sah sich mit Reparaturkosten für die Hebeanlage konfrontiert. Ursprünglich sollten alle Eigentümer für diese Kosten aufkommen, unabhängig davon, ob sie einen Parkplatz besitzen oder nicht. Jedoch beschloss die Eigentümerversammlung im Jahr 2021 mit einer Mehrheit, dass nur diejenigen, die einen Parkplatz besitzen, die Kosten tragen müssen. Dies führte zu einem Rechtsstreit, in dem der betroffene Eigentümer gegen die Entscheidung vorging. Doch der BGH entschied zugunsten der neuen Regelung: Nach einer Gesetzesänderung ist es nun zulässig, die Kosten nur auf diejenigen umzulegen, die auch einen Nutzen aus der Maßnahme ziehen. Dieses Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf Wohnungseigentümer und kann in vielen Streitfällen als wegweisend gelten. Die Entscheidung ist unter den Aktenzeichen V ZR 81/23 und V ZR 87/23 dokumentiert. Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

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