Beitrag von Vedran Obradovic

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Attorney at Law / Partner M&A, Corporate at LeitnerLaw Rechtsanwälte

📚✨ Ich freue mich, meinen Beitrag in der nächsten Ausgabe der GesRZ zu teilen! Der Beitrag behandelt zwei Denkansätze zum Thema Einlagenrückgewähr, welche in der Ö Judikatur und Literatur bisher kaum/nur spärlich behandelt wurden. Meine Schlussfolgerungen kurz zusammengefasst (Spoiler): ❗️💡Keine Einlagenrückgewähr, wenn die Gesellschaft für die Leistung einen vollwertigen Rückforderungsanspruch erhält – besonders relevant bei Darlehen 💵 ❗️💡Keine Einlagenrückgewähr (generell und nicht nur bei Umgründungen), wenn das grundsätzlich gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßende Geschäft von Gläubigerschutzmaßnahmen begleitet wird, z.B. durch einen Gläubigeraufruf🛡️📢 Happy reading!

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