📚✨ Ich freue mich, meinen Beitrag in der nächsten Ausgabe der GesRZ zu teilen! Der Beitrag behandelt zwei Denkansätze zum Thema Einlagenrückgewähr, welche in der Ö Judikatur und Literatur bisher kaum/nur spärlich behandelt wurden. Meine Schlussfolgerungen kurz zusammengefasst (Spoiler): ❗️💡Keine Einlagenrückgewähr, wenn die Gesellschaft für die Leistung einen vollwertigen Rückforderungsanspruch erhält – besonders relevant bei Darlehen 💵 ❗️💡Keine Einlagenrückgewähr (generell und nicht nur bei Umgründungen), wenn das grundsätzlich gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßende Geschäft von Gläubigerschutzmaßnahmen begleitet wird, z.B. durch einen Gläubigeraufruf🛡️📢 Happy reading!
Beitrag von Vedran Obradovic
Relevantere Beiträge
-
❎ Grundstücksschenkungen an die Kinder clever angehen! Um dieses Thema geht es in der nächsten Folge unserer Videoreihe der #Unternehmerjurist. #GOERG
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Ist das #TäterOpferUmkehr oder #VictimBlaming? - von einem Polizisten 😲 Der Kontext: Eine junge Frau (Jette Nietzard), erstattet #Anzeige bei der Polizei wegen einer #frauenfeindlichenBeleidigung. Nach drei Monaten ohne Rückmeldung veröffentlicht sie ein Video auf #TikTok, in dem sie ihren #Frust äußert und auf diesen #Missstand hinweist. Dabei verwendet sie das Wort „#Bullen“. Hier das Video: https://lnkd.in/dTN6ynVV. Daraufhin äußert sich der #Polizeibeamte Manuel Ostermann (stellvertretender #Bundesvorsitzender der #Bundespolizeigewerkschaft und #CDU-Mitglied) öffentlich und kritisiert die junge Frau - nicht etwa für den Inhalt ihrer Beschwerde, sondern für ihre #Wortwahl und ihre #sarkastische Hinterfragung der #Polizeiarbeit. Dafür wird er - größtenteils von #Männern - gefeiert... Dieses Beispiel verdeutlicht ein #strukturellesProblem in unserer Gesellschaft: #Frauen, die #Diskriminierung oder #schlechteBehandlung erfahren, müssen oft nicht nur um Unterstützung kämpfen, sondern erleben zusätzlich #Kritik oder #Diskreditierung - anstatt, dass auf ihre berechtigten Anliegen eingegangen wird. Ich möchte betonen, dass ich die #Arbeit der #Polizei sehr #schätze. Täglich setzen sich viele unter #schwierigenBedingungen für die #Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein, und das verdient #Anerkennung. Gleichzeitig ist es wichtig, auf Probleme hinzuweisen, wenn sie auftreten. Eine Gesellschaft, die #Vertrauen in ihre #Institutionen haben soll, muss #Kritik annehmen können – insbesondere, wenn sie von #Betroffenen kommt. Sicherlich könnte man argumentieren, dass der #Ton im Video #unangemessen war und die Polizei nicht #respektlos adressiert werden sollte. Doch auch wenn man die Wortwahl der Frau kritisch sehen mag, sollte das nicht den #Kern der #Diskussion verdecken: Ihre #Frustration resultiert aus einer #verzögertenReaktion auf eine #Anzeige wegen #frauenfeindlicherBeleidigung. Dies ist ein ernstes Anliegen, das in den #Mittelpunkt der #Debatte gehört - nicht ihre Wortwahl. Um #Vertrauen in unsere #Institutionen zu #stärken, müssen wir sicherstellen, dass berechtigte #Anliegen ernst genommen und lösungsorientiert behandelt werden. #Frauen, die sich gegen #Diskriminierung wehren, verdienen #Unterstützung - und nicht zusätzliche Hürden oder öffentliche Kritik.
1.Stellv. Bundesvorsitzender DPolG Bundespolizeigewerkschaft, DPolG Bund, Politik mit Schwerpunkt Innenpolitik, Polizist, hier meine Meinung.
Liebe @gruene_jugend, ich möchte gerne für Aufklärung sorgen, was „die Bullen“ denn so Hauptberuflich machen. Es wäre nett, wenn die Bundessprecherin 2:35 min Zeit findet und ihren ideologischen Kompass neu justiert. Viele Grüße Ein „Bulle“
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Zu Kant, dessen dreihundertstem Geburtstag (22. April 1724) übermorgen gedacht wird, und seiner politischen und Geschichtsphilosophie von mir einige verstreute Bemerkungen in diesem Text (Verlag Der Tagesspiegel): https://lnkd.in/dQVgtS63
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
📱🖼️⌨️Das 𝗣𝗲𝗿𝘀ö𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 verletzende Kommentare sind in 𝘀𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹𝗲𝗻 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻 leider an der Tagesordnung. Nicht selten können sie nur mit einstweiligen Verfügungen bekämpft werden. Das OLG Frankfurt (Beschl. v. 4.6.2024, 16 W 7/24) sieht aber keinen Grund, zusammenhängenden Äußerungen Einzelstreitwerte beizumessen, auch, um keine Gebühreninteressen zu befeuern. Warum das trotzdem auch aus Sicht der Antragsteller richtig ist, durfte ich in der aktuellen GRUR-Prax erklären. Übrigens: Unbedingt auch den spannenden Beitrag von Tobias Voßberg und Anna-Lena Zickhardt zur Ermittlung der Verkehrsauffassung per KI lesen! #grur #persönlichkeitsrecht #socialmedia
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Das Grundgesetz wurde in diesem Jahr 75. Gerade ist es wichtiger denn je, sich wieder der Bedeutung des Grundgesetzes, unter welchen Voraussetzungen es geschaffen wurde und wofür es steht, zu erinnern. Das Grundgesetz ist eine Säule für unsere ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffen und ehrenamtliche Richter! Mal eben so an die Ostsee zu reisen oder von München nach Würzburg umziehen war vor einigen Jahrzehnten gar nicht so ohne Weiteres möglich gewesen. Dank des Artikel 11 des Grundgesetzes können wir das Grundrecht der „Freizügigkeit“ heute jederzeit überall hin. Einschränkungen erfährt die Freizügigkeit grundsätzlich in besonderen Gefahrenlagen (man erinnere sich an Corona oder an Naturkatastrophen, wo man nicht in die Katastrophenregion reisen soll) oder wenn z. B. die demokratische Grundordnung gefährdet ist. Die Freizügigkeit wird aber auch dann eingeschränkt, wenn aufgrund eines Urteils einer Strafkammer (der wir Schöffen angehören) eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt wird. Dann wird die verurteilte Person in einer JVA oder evtl. in einer Suchtklinik oder psychiatrischen Einrichtung untergebracht, von der sie nicht mehr mal eben so weg kann. Auch wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, kann ein Eingriff in die Freizügigkeit erfolgen, wenn es die Auflage gibt, an einem bestimmten Ort wohnen zu müssen. Die Verhängung einer freiheitsentziehenden Maßnahme ist das schärfste Mittel, was das Strafgesetzbuch kennt. Der Einsatz muss wohl überlegt sein und man muss die Folgen (für alle!) dabei bedenken. Wir alle sind gefordert, uns wieder die Bedeutung des Grundgesetzes ins Gedächtnis zu rufen und es aktiv zu leben! #grundgesetz #75jahregrundgesetz #schoeffen #schoeffenamt #schöffen #schöffenamt #ehrenamt #schoeffenby #schöffenby #ehrenamtlicherichter #jugendschoeffen #jugendschöffen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Das Werk "Rechtszuweisung, Güterzuordnung und deren Schutz", verfasst von Helmut Koziol, ist eine besondere Neuerscheinung in unserem Programm, welche wir heute gerne vorstellen möchten. Aus dem Inhalt: Mit der Zuweisung von subjektiven Rechten an Sachen im weiten Sinn (Gütern) räumt die Rechtsordnung den einzelnen Rechtssubjekten Freiräume ein: Es steht ihnen zu, »mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten« (§ 354 ABGB). Jede Zuweisung eines Rechts an ein Rechtssubjekt bedarf notwendigerweise des Schutzes: Dürfte auch jeder andere als der Berechtigte die zugewiesenen Befugnisse für sich in Anspruch nehmen oder deren Ausübung stören, so wäre in Wahrheit keine Zuweisung gegeben. Die Zuweisung eines Freiraums an eine Person führt daher stets zur Einschränkung der Freiheit aller anderen. Eine sachgerechte Ordnung der gegensätzlichen Freiheiten erfordert eine umfassende Abwägung zwischen den gegenläufigen Interessen des Berechtigten einerseits und den Interessen aller anderen Rechtssubjekte sowie jenen der Gemeinschaft andererseits. Dem Berechtigten müssen zur Wahrung seiner Befugnisse Abwehr- und Durchsetzungsrechte eingeräumt werden. Der Schutz wäre jedoch unvollkommen, wenn dem Berechtigten stets dann, wenn die Abwehr nicht gelingt, keine Ansprüche mehr zustünden. In Fortwirkung seiner Rechte müssen ihm daher unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsansprüche gewährt werden. Im vorliegenden Buch wird zunächst eingehend erörtert, welche Befugnisse den Berechtigten von der Rechtsordnung zugewiesen werden. Darauf aufbauend wird untersucht, welche Rechtsinstrumente in den unterschiedlichen Fällen der Zuweisungsverletzung von der Rechtsordnung vorgesehen werden oder werden sollten, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://lnkd.in/dTEGaiRS #Zivilrecht #Rechtsliteratur #Rechtswissenschaft
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Das Grundgesetz wurde in diesem Jahr 75. Gerade ist es wichtiger denn je, sich wieder der Bedeutung des Grundgesetzes, unter welchen Voraussetzungen es geschaffen wurde und wofür es steht, zu erinnern. Das Grundgesetz ist eine Säule für unsere ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffen und ehrenamtliche Richter! Was man rechtmäßig erworben hat, sei es durch Kauf oder Schenkung, gehört auch einem. Wer sich dessen unrechtmäßig habhaft macht, kann vor einem Gericht der Strafgerichtsbarkeit zur Verantwortung gezogen werden. Je nach Schwere des Vorwurfs können hier Schöffinnen und Schöffen zur Urteilsfindung einbezogen werden. Wenn es aber um „private“ Streits um Eigentum oder Erbschaften geht, werden die Zivilgerichte zuständig. An diesen Verfahren sind keine Schöffen oder ehrenamtlichen Richter beteiligt, außer es würde vor einem Handelsgericht gestritten. Wir alle sind gefordert, uns wieder die Bedeutung des Grundgesetzes ins Gedächtnis zu rufen und es aktiv zu leben! #grundgesetz #75jahregrundgesetz #schoeffen #schoeffenamt #schöffen #schöffenamt #ehrenamt #schoeffenby #schöffenby #ehrenamtlicherichter #jugendschoeffen #jugendschöffen
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
#SchwereKost #Wochenendarbeit und aktueller denn je! In den hervorragend und außerordentlich brisanten Schriften zum Strafvollzug, Jugendstrafrecht und zur Kriminologie des Lehrstuhls für Kriminolgie an der #UniversitätGreifswald, entstand von #HansKromrey und herausgegeben von #ProfessorDrFriederDünkel, ein Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte, unter dem Titel Haftbedingungen als Auslieferungshindernis. Während in der Einleitung der Verfasser, auf die komplexe und in seiner strafvollzugsrechtlichen Relation weitgehend unerforschte Thema eingeht, wird schon auch zu Anfang des ersten Kapitels auf die Inkonsistenzen der höchst richterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verwiesen. Es soll grundsätzlich um die Grundsatzfrage gehen, ob Haftungsbedingungen überhaupt als Auslieferunghindernis zu bewerten sind. Der zentrale Begriff des Auslieferungsrecht ist der des Ordre Public. Einhergehend mit der Kritik, dass der Ausdruck in zweierlei Hinsicht unbestimmt sei, zunächst lässt sich der ‚ordre public’ „überhaupt nur anhand einer räumlich- politischen Zuordnung benennen, deren Bezugsraum darüber Auskunft gibt, in welchen Staats-oder Rechtswesen diese öffentliche Ordnung, Anerkennung, Geltung beansprucht. Dabei sind neben einem nationalen ordre public auch ein europäischer ordre public und ein internationaler ordre public zu identifizieren“( S.15 Fn. 45) Eins der besten deutschen Werke mit ca 500 Seiten der Jurisprudenz die je erschienen ist.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die fremdenfeindlichen Parolen und das rassistische Gegröle von Gästen der PONY Bar auf Sylt machen einen fassungslos und betroffen. Dass diese Parolen von gut situierten Menschen, die mit ihrer Ausbildung und ihrem Status her Profiteure der globalisierten Welt sind, gebrüllt werden, kann mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollzogen werden. Es fallen immer mehr Hemmungen weg. Rassismus und Antisemitismus, die leider latent auch immer schon in der Oberschicht aufgetreten waren, brechen sich immer mehr öffentliche Bahn. In welcher Welt leben wir, wohin wird das noch führen? Aber: So schlimm dieses Verhalten von solchen Menschen auch ist - sie dürfen nicht an den Pranger gestellt werden. Mit der Nennung von Klarnamen und der Veröffentlichung von unverpixelten Videos in den sozialen Netzwerken werden Schutzgrenzen überschritten, die auch für Straftäter gelten müssen. Auch Veröffentlichungen von Arbeitgebern, dass sie den Straftätern gekündigt haben, ist nicht von einem legitimen Zweck gedeckt. Unsere Rechtsordnung sieht keinen legitimen öffentlichen Pranger vor. Und das ist gut so! Auch Straftäter haben das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Wer jemanden an den öffentlichen Pranger stellt, muss selbst mit Sanktionen rechnen - unabhängig davon, ob man sich im Recht sieht oder sich dafür legitimiert fühlt. Anders darf es nicht sein. Der legitime Sanktionsrahmen ist das Strafrecht! Die Sylt-Gröler müssen sich vor Gericht verantworten. Und auch das Arbeitsrecht ist nur in ganz engen Grenzen ein legitimer Sanktionsrahmen. Denn Arbeit und Freizeit müssen getrennt werden. Nur wenn der Normenverstoß in der Freizeit so schwerwiegend ist, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist, ist die fristlose Kündigung ein legitimes Rechtsmittel. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen Vorfälle wie auf Sylt haben können, erläutert eine Pressemitteilung des Vereins der deutschen ArbeitsrechtsAnwälte e.V., die wir mit dessen freundlicher Genehmigung in eine DHV-Information übernehmen durften.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Ist die gemeinnützige GmbH ein geeignetes Mittel im Rahmen der Nachfolgegestaltung? Dieser Fragestellung gehe ich in meinem zweiteiligen Aufsatz nach. Der erste Teil des Beitrags ist in der aktuellen Ausgabe der ZErb erschienen (ZErb 2024, 247) und befasst sich vorwiegend mit der steuerlichen Behandlung der gemeinnützigen GmbH Teil zwei, der im nächsten Heft erscheint, behandelt insbesondere die mit der gemeinnützigen GmbH verbundenen erbrechtlichen Fragestellungen. Ich freue mich auf einen Austausch!
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen