Nun ist es offiziell: Österreich wird die neue Sicherheitsstrategie vor der Wahl im September präsentieren. Ich sehe bereits manche Formulierungen im Dokument, die im Einklang mit meinen sicherheitspolitischen Empfehlungen während der Mitwirkung bei der Steuerungsgruppe letztes Jahr sind. https://lnkd.in/dFjNc23K
Beitrag von Velina Tchakarova
Relevantere Beiträge
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"Eine 100%ige Sicherheit wird es nie geben." Dieser Satz stammt aus einem Beitrag von Welt, geäußert von Ronni Krug, Beigeordneter, Jurist und CDU-Politiker. Ich habe ihn in den letzten Tagen unzählige Male gelesen – und jedes Mal schmerzt er. Eine sachliche Aussage? Nein, es ist eine Zumutung! Dieser Satz ist nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver, um ein existierendes Problem zu verschleiern. Die Priorität der Behörden scheint darin zu liegen, juristische Schuldzuweisungen abzuwehren, anstatt Verantwortung zu übernehmen. Dabei bräuchten wir dringend eine neue Instanz, die für die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen zuständig ist und diese Verantwortung aktiv wahrnimmt. Wir kennen das Problem doch schon Jahrzehnte lang. Aktueller Stand (24.12.2024): Der Veranstalter trägt die bürokratische Verantwortung, unterstützt von behördlichen Instanzen. Das Ergebnis? Papierkrieg, Formulare und Stempel – ein beruhigendes Gefühl, aber keine echte Sicherheit? Nein so ist es nicht! Es gibt viele positive Beispiele. Wir haben in der Vergangenheit ganze Festivals evakuiert, wenn es Terrorwarnungen gab. Und jetzt sollen wir glauben, dass das alles ist, was wir tun können? Terroristen suchen gezielt Lücken im System, um maximale Gewalt auszuüben. Es ist naiv zu hoffen, dass sich Täterprofile ändern werden. Stattdessen müssen wir uns wehren – mit moderner Technologie, unabhängigen Gutachten, angemessener Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen und internationalem Wissensaustausch, wie etwa dem Green Guide aus Großbritannien. Die Botschaft, dass "absolute Sicherheit unmöglich ist", vermittelt Ohnmacht und Hilflosigkeit. Doch das ist falsch! Was verschwiegen wird: Mit den nötigen Mitteln könnten wir einen Sicherheitsapparat schaffen, der leistungsfähig genug ist, um echte Verbesserungen zu erzielen. "Im Kampf gegen den Terror gibt es keine Neutralität – nur die Wahl für Freiheit, Sicherheit und Menschlichkeit." Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert zu Recht, dass es untragbar ist, auf Handyvideos von Passanten angewiesen zu sein, während die staatlichen Maßnahmen kaum über Kondolenzbesuche am Tatort hinausgehen. Menschen, die in Sicherheitsapparaten Verantwortung tragen, leisten einen unschätzbaren Beitrag – ein Einsatz, der mit keinem Geld der Welt zu bezahlen ist. Ja, 100% Sicherheit sind vielleicht nicht möglich. Aber 99,99%!! Das ist ein Ziel, das wir anstreben müssen! Es ist normal und verständlich, dass Bürgerinnen und Bürger emotional verängstigt sind, traurig und wütend und psychologisch nachvollziehbar und trotzdem dürfen wir nicht warten. Stattdessen sollten selbsternannte "Experten" aufhören, diese Ängste zu instrumentalisieren und Menschen in die Arme rechtsextremer Seelenfänger zu treiben. Lasst uns aufhören, uns mit Ausreden zufriedenzugeben, und endlich aktiver werden. Für Sicherheit, Freiheit und ein Leben ohne Angst "Zuhause".
Anschlag in Magdeburg: „Halte Sicherheitskonzept für gut“ – „Nachdem 5 Menschen tot sind?“, fragt der Journalist - Video - WELT
welt.de
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🧻🚽„Der Aushang neben der Herrentoilette“, titelt Ronen Steinke in der Süddeutsche Zeitung. Es geht um die öffentliche Zustellung. Ein Zettel, der Name des Adressaten, in einem Gerichtsflur angehängt, Zusatz: „Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf #Rechtsverluste drohen.“ Wer liest das? Niemand. Fast unvorstellbar, dass ein solcher Aushang jemals denjenigen erreichen könnte, den es betrifft. Voraussetzung für die öffentliche #Zustellung ist zwar, dass der Antragsteller umfangreiche Nachforschungen angestellt hat, mithin nicht lediglich die routinemäßige Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Aber wenn das geschehen ist, endet die #Kommunikation an verstecktem Orte in irgendeinem Gerichtsflur. Ich finde, der Staat sollte sich mehr Mühe machen müssen, eine echte Kommunikation zu bewirken. Warum wird der Zettel nicht zusätzlich zum Schwarzen Brett noch in den gängigen Social Media-Kanälen gepostet? Ein Inhalt ist daraus ja nicht ersichtlich, die Nachricht beschränkt sich auf die Mitteilung, dass an einer bestimmten Stelle etwas niedergelegt wurde. Technisch wäre das total leicht umzusetzen. Und weil der Name des Betroffenen darin genannt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der jeweilige Kanal ihn darauf aufmerksam macht, hoch. Wer ist dafür, Aushänge zukünftig nicht nur als Zettel neben der Herrentoilette zu platzieren, sondern zusätzlich in allen gängigen SocialMedia-Kanälen?📲 https://lnkd.in/eAHcBHYb
Gerichts-Kolumne: Was gilt als "öffentliche Zustellung"?
sueddeutsche.de
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Die politische Rhetorik ohne zielführende Maßnahmen am Ende sind die Menschen in Deutschland endgültig Leid. Wie viele Opfer, Hinterbliebene und Freiheitsverluste muss es noch geben. Wie viele oberflächliche Maßnahmen will Politik noch installieren, um die wahren Probleme zu kaschieren. Wie lange will man an Symptomen operieren, ohne den Ursprung zu behandeln. Wie lange will man die Sicherheitsbehörden noch lahmlegen bei Ermittlungen in die Vergangenheit hinein (Vorratsdatenspeicherung). Wie oft will man die Sicherheitsbehörden noch mit Bürokratie und sinnbefreiten Gesetzen gängeln. Wie lange will man die terroristische Bedrohungslage, die Radikalisierung und Extremisten noch abtun. Deutschland hat erneut 3 Jahre in der Sicherheitspolitik verschenkt. Es wurde erneut an jegliche Realität vorbei regiert. Diese schreckliche Tat jetzt zu Wahlkampfzwecken zu nutzen, egal von wem, ist Fehl am Platz. Es geht hier nicht um Wahlkampf, sondern um Deutschland. Deutschland wird rasant und zunehmend unsicherer und Politik muss sich fragen - quo vadis Deutschland? Schon aus Verantwortung den Opfern gegenüber und deren Hinterbliebenen, sowie für alle in Deutschland lebenden Menschen, braucht es eine bessere, zielführende Sicherheitspolitik und keine rhetorisch überwerfenden Bekundungen ohne politische Handlungsabsicht. Davon hat wir jetzt mehr als genug mit fatalen Folgen.
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#Medienecho am Mittwoch: Ein schönes Lob für die ausgezeichnete Publikation von Simon Lentz! Zum Inhalt der Arbeit: Die in Folge der #Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine aufgetretenen multiplen wirtschaftlichen Krisen haben rege Aktivität des Gesetzgebers im Bereich der den #Verlustrücktrag betreffenden Bestimmungen verursacht, wobei der Ausschluss des Verlustrücktrags in der #Gewerbesteuer unangetastet blieb. Dies nimmt die Arbeit zum Anlass, um die einfachgesetzlichen Möglichkeiten der Berücksichtigung von Verlusten im Wege ihres Rücktrags abzustecken und dabei Querverbindungen zur steuerlichen Gewinnermittlung aufzuzeigen. Der Autor untersucht, ob Beschränkungen des Verlustrücktrags sowie der Ausschluss des Verlustrücktrags in der Gewerbesteuer der gleichheits- und freiheitsrechtlichen Rechtfertigung bedürfen und unter welchen Voraussetzungen diese Rechtfertigung gelingt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Rechtfertigungsgrund der Verfolgung qualifizierter #Fiskalzwecke gelegt. Auf Basis der verfassungsrechtlichen Einordnung wird ein Reformvorschlag unter Berücksichtigung haushalterischer Zwänge erarbeitet, welcher auch die Gewerbesteuer einbezieht. Zur Publikation: https://is.gd/qVs27V #Verlustabzug #Verlustverrechnung #Nettoprinzip #Finanzausgleich
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Als unpolitische, nicht wahlberechtigte Person in Österreich stellt sich mir folgendes, für mich nicht nachzuvollziehendes, Thema: Eine Partei bringt eine Strafanzeige gegen eine Ministerin ein. Wenn man eine Strafanzeige erstattet, dann wohl nur, wenn man davon überzeugt ist, dass eine Straftat begangen wurde. In diesem Fall dann bei einem von einer anderen Partei eingebrachten Misstrauensantrag gegen diesen zu stimmen ist ziemlich skurril. Bedeutet das, dass man einen aus eigener Sicht Straftäter (ich habe hierzu keine Meinung und gilt natürlich die Unschuldsvermutung) als Minister für geeignet erachtet? Oder bedeutet das, dass man von einer integren Person ausgeht, wobei sich dann die Frage nach der Strafanzeige stellt? https://lnkd.in/eNg-MPkA
news.ORF.at
orf.at
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Die Warnungen vor den Gefahren hybrider Kriegführung sind richtig und wichtig. Ich glaube aber, dass der Beitrag der Tagesschau den Zweck hybrider Angriffe nicht klar benennt. Es geht vor allem um die Handlungsfähigkeit eines Staates und seiner Regierung und damit auch um dessen Beitrag zur NATO. Leider kommen derartige die Regierung beschädigende Angriffe auch von Verbündeten (siehe die Rhetorik von Trump und Musk). Und leider stellt sich Deutschland gegenwärtig selbst kein gutes Zeugnis darüber aus.
Private Account: Logistics, Mobility, Resilience, Comprehensive Defence, Oberst a.D. (Colonel (OF-5) retired)
Einerseits beeindruckend, dass er auf seiner Linie bleibt. Andererseits bringen dauernde Warnungen erfahrungsgemäß wenig oder sind sogar kontraproduktiv (Abstumpfung). Momentan kurz vor Weihnachten sowieso. Und es muss seine Parteigenossin Frau Faeser und das BMI endlich die notwendige Koordinierung der Vorbereitungsmaßnahmen übernehmen und die Schlagzahl deutlich erhöhen. Die SPD hat nach meiner Erfahrung durchaus gute Fachpolitiker, die da mitgehen würden. Ich bin immer noch Anhänger einer Einrichtung eines starken Nationalen Sicherheitsrates und Einrichtung eines Heimatschutzministeriums wie in den USA. Oder, hatte ich auch schon mal geschrieben, einer Bundesoberbehörde für Nationale Resilienz und Gesamtverteidigung (oder Nationale Risikovorsorge) mit regelmäßigen Berichtspflichten gegenüber Bundestag und Bundesrat.
Pistorius warnt vor hybrider Kriegsführung aus Russland
tagesschau.de
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Kurz nachdem die Trilog-Verhandlungen abgeschlossen waren und damit NIS-2 auch langsam auf die deutsche Agenda rückte, startete mein Kollege Benjamin Stiebel beim Tagesspiegel Background Seitdem begleitet er das Thema und schreibt über Entwürfe, Stellungnahmen und Auswirkungen – von der Kommune bis zum Automobilzulieferer. Heute ist er der Frage nachgegangen, welche Länder bei der Umsetzung von NIS-2 eigentlich wie weit sind? 👉 Knapp zwei Monate vor Ablauf der Frist haben drei von 27 EU-Mitgliedsländern geliefert: Belgien, Kroatien und Ungarn haben Umsetzungsgesetze für die NIS-2-Richtlinie vorgelegt ... 👉 Für eine Reihe weiterer Länder lässt sich der Fortschritt der Gesetzgebung mehr oder weniger gut nachvollziehen... 👉 Aus etlichen anderen Ländern war dagegen bislang nur wenig bis nichts zu hören... 👉 Wieviel Freiheit nehmen sich die EU-Länder denn eigentlich bei der Umsetzung? ❗ „Vergleicht man die veröffentlichten Umsetzungsgesetze und Entwürfe, sieht man bislang nur in Deutschland eine aufwändige Ausregulierung“, sagt Stefan Hessel, IT-Rechtsanwalt bei reuschlaw. ❗ ❗ Noch mehr Antworten gibt es heute im Tagesspiegel Background Cybersecurity (Link in den Kommentaren)
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Ist die Bundesregierung verpflichtet, US-Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung der US Air Base Ramstein zu verhindern? Das gestern vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelte Ramstein-Verfahren gehört zu den spannendsten verfassungsgerichtlichen Verfahren dieses Jahrzehnts: Die USA fliegen u.a. im Jemen tödliche Luftangriffe mit Kampfdrohnen gegen Zielpersonen im Rahmen des „Global War on Terror“. Die Piloten, die die Drohnen steuern, sitzen in den USA. Wegen der Erdkrümmung können die Signale von den Piloten aber nicht direkt zur Drohne gelangen, sondern benötigen für ihre Übermittlung ein Relais. Diese dafür genutzte Relaisstation steht auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Welche verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit trägt Deutschland, wenn die USA die Relaisstation in Ramstein – und damit deutsches Hoheitsgebiet – nutzen, um teilweise völkerrechtswidrige Drohnenangriffe im Jemen durchzuführen? Oder mit den – von Legal Tribune Online (LTO) berichteten – Worten von Verfassungsrichter Maidowski aus der mündlichen Verhandlung: „Wenn ich einen Nachbarn auf mein Grundstück lasse, damit er einen besseren Schusswinkel hat, weil er jemand erschießen will, dann habe ich doch eine gewisse Verantwortung?“ Der Fall wirft grundlegende und weitgehend ungeklärte Rechtsfragen auf: 💥 Gilt die verfassungsrechtliche Schutzpflicht auch im Auslandssachverhalt und zum Schutz von Ausländern vor Drittstaaten? 💥 Unter welchen Voraussetzungen muss sich Deutschland völkerrechtswidriges Verhalten der USA zurechnen lassen? 💥 Welche Maßnahmen muss Deutschland in Ausübung seiner Schutzpflicht ergreifen, um die USA zur Einhaltung von Völkerrecht zu bewegen, wenn sie die Ramstein als Relais für Drohneneinsätze nutzen? Persönlich – auch ausgehend von meiner Befassung mit den Rechtsfragen im Rahmen meiner Diss am Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law – halte ich die Schutzpflicht in einem solchen Fall für begründet. Denn die Nutzung der auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen technischen Infrastruktur ist unmittelbare und unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Drohnenangriffe. Welche Rechtsfolgen die Schutzpflicht hier nach sich zieht, erscheint offen. Die Verteidigungshaltung der Bundesregierung, wonach hier lediglich eine Datendurchleitung erfolge, die keine Verantwortung der Bundesrepublik nach sich ziehen könne, überzeugt mich verfassungsrechtlich jedenfalls nicht. Vor über drei Jahren, in der 3. Folge unseres Jurafuchs Podcast „Spruchreif“, habe ich mich mit Prof. Mehrdad Payandeh (Bucerius Law School) und Prof. Heiko Sauer (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) über die vorangehende Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgericht|s unterhalten. Wen das Thema interessiert, dem sei diese #Podcast-Folge sehr ans Herz gelegt! 🎧 Alexander Thiele Dr. Roya Sangi, M.A. Ulrich Karpenstein Andreas Kulick Helmut Aust Dr. Felix W. Zimmermann Max Kolter Christian Leupold-Wendling #Jura #Grundgesetz
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Streit statt Faktencheck!? Zugegeben, die Überschrift will provozieren. Allerdings gibt es dazu begründete Anlässe: nämlich zwei Entscheidungen des #Bundesverfassungsgerichts zur Reichweite der #Meinungsfreiheit. In unserer Debattenkultur haben sich „Faktenchecks“ zu wirkmächtigen Tools entwickelt. Alles wird überprüft und gegebenenfalls mit den geradezu inflationär gebrauchten Labels „Fake-News“ Oder „Desinformation“ gekennzeichnet oder treffender: gebrandmarkt. „Seht her, wer sowas behauptet, den muss man nicht ernst nehmen oder auch nur zu Wort kommen lassen.“ Nur: Vieles, was da ge-faktcheckt wird, ist gar keine Überprüfung von Tatsachenbehauptungen, welche dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Es ist der Streit um die Richtigkeit von Werturteilen. Und denen kann man zustimmen oder sie ablehnen - aber „falsch“ im Sinne einer unwahren Wiedergabe der Welt sind sie nicht. Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist mitunter schwierig, doch juristisch notwendig. Denn erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Werturteile dagegen genießen sehr weite Freiheit, es sei denn sie schlagen in Schmähkritik oder Formalbeleidigung um. Wenn Gerichte vorschnell eine Tatsachenbehauptung annehmen und die Äußernden verurteilen, obwohl ein Werturteil vorliegt, ist die Meinungsfreiheit verletzt. So entschied es kürzlich das #Bundesverfassungsgericht in zwei Fällen. Politische Schlagseite kann man dem Gericht dabei schwerlich vorwerfen: Einmal obsiegte ein Klimaaktivist (1 BvR 820/24), ein anderes Mal Julian Reichelt (1 BvR 2290/23). Die Moral von der Geschicht‘? Lasst uns weniger mit Faktenchecks überziehen und der Unwahrheit unserer Äußerungen bezichtigen. Lasst uns lieber über die RICHTIGKEIT von Werturteilen streiten! Zur Causa Reichelt: https://lnkd.in/ekXuN9mW Zur Causa „Klimaaktivisr“: https://lnkd.in/eZ5FExnU
IM NAMEN DES VOLKES
bundesverfassungsgericht.de
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Politikwissenschaftler | Sicherheitspolitik | Mittel- und Osteuropa | Privat: Gemeinderat und Bikepacker
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