Wir laden Sie ein, das von Prof. FH Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo verfasste Gutachten «Arbeits‐ und Erwerbsunfähigkeit, Massstäbe und Werturteile» zu lesen. Prof. FH Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo machen in ihrer rechtswissenschaftlichen Studie eine kritische Auslegeordnung zur Bemessung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit in der Invalidenversicherung, beleuchten die rechtliche Perspektive und zeigen den Spielraum für Lösungsansätze auf. In ihrer ernüchternden Analyse kommen sie zum Schluss, dass in den letzten Jahren eine schwer nachvollziehbare, schleichende Entwicklung hin zu mehr Fiktion versus Abklärung der Arbeits-und Erwerbsunfähigkeit stattgefunden hat. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden zunehmend auf den so genannten ausgeglichenen Arbeitsmarkt mit Arbeitstätigkeiten verwiesen, die es in der Realität kaum oder gar nicht gebe. Von der ursprünglich interdisziplinären Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sei es zu einer schleichenden Medikalisierung bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit gekommen. Den Ärzten und Durchführungsstellen fehle es schlicht an einem standardisierten Instrument, mit welchem abgeklärt werden könne, welche konkreten Arbeitstätigkeiten mit einer gesundheitlichen Einschränkung realistischerweise noch ausgeübt werden könnten. Als Lösungsansatz verweisen sie auf den Job Matching Ansatz, den Dr. phil. Urban Schwegler in seinem Gutachten vorstellt. Dr. iur. Martina Filippo stellt passend fest: «Von den persönlichen Verhältnissen der versicherten Person lässt sich in der Invalidenversicherung nicht absehen, ohne dass die Zumutbarkeit zur Zumutung wird.» Die sehr lesenswerten Gutachten des Weissenstein Symposiums vom 4. Juni 2024 zum Thema „die Crux mit der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit“ stehen auf der Webseite www.wesym.ch zum Download bereit. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und eine lebhafte Diskussion. #wesym
Beitrag von WESYM - Weissenstein Symposium
Relevantere Beiträge
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Die Sozialversicherungen sind für die realen Folgen von gesundheitlichen Probleme geschaffen worden, da helfen fiktive Lösungen nicht. Eine wichtige Studie und eine wichtige Tagung, damit die Sozialversicherungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag wieder gerechter werden.
Wir laden Sie ein, das von Prof. FH Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo verfasste Gutachten «Arbeits‐ und Erwerbsunfähigkeit, Massstäbe und Werturteile» zu lesen. Prof. FH Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo machen in ihrer rechtswissenschaftlichen Studie eine kritische Auslegeordnung zur Bemessung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit in der Invalidenversicherung, beleuchten die rechtliche Perspektive und zeigen den Spielraum für Lösungsansätze auf. In ihrer ernüchternden Analyse kommen sie zum Schluss, dass in den letzten Jahren eine schwer nachvollziehbare, schleichende Entwicklung hin zu mehr Fiktion versus Abklärung der Arbeits-und Erwerbsunfähigkeit stattgefunden hat. Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden zunehmend auf den so genannten ausgeglichenen Arbeitsmarkt mit Arbeitstätigkeiten verwiesen, die es in der Realität kaum oder gar nicht gebe. Von der ursprünglich interdisziplinären Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sei es zu einer schleichenden Medikalisierung bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit gekommen. Den Ärzten und Durchführungsstellen fehle es schlicht an einem standardisierten Instrument, mit welchem abgeklärt werden könne, welche konkreten Arbeitstätigkeiten mit einer gesundheitlichen Einschränkung realistischerweise noch ausgeübt werden könnten. Als Lösungsansatz verweisen sie auf den Job Matching Ansatz, den Dr. phil. Urban Schwegler in seinem Gutachten vorstellt. Dr. iur. Martina Filippo stellt passend fest: «Von den persönlichen Verhältnissen der versicherten Person lässt sich in der Invalidenversicherung nicht absehen, ohne dass die Zumutbarkeit zur Zumutung wird.» Die sehr lesenswerten Gutachten des Weissenstein Symposiums vom 4. Juni 2024 zum Thema „die Crux mit der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit“ stehen auf der Webseite www.wesym.ch zum Download bereit. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und eine lebhafte Diskussion. #wesym
Dr. iur. Martina Filippo im Gespräch mit Moderator Patrick Rohr.
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Das sind wirklich good news aus Bundesbern!!! Dieser Entscheid ist eine riesengrosse Chance für mehr Realitätsbezug bei der Abklärung und Festsetzung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit und bietet die Grundlage für nachhaltige berufliche Eingliederungen. Der Stein rollt!
Erfreuliche Nachrichten aus Bundesbern. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Sidney Kamerzin «Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen» wurde heute auch von der SGK-SR ohne Gegenstimmen mit 10 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Das Abstellen auf einen fiktionalen «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» scheint schon bald der Vergangenheit anzugehören. Somit kann nun die gesetzliche Grundlage für die Definition eines «realen Arbeitsmarktes» geschaffen werden. Der am Weissenstein Symposium vom 4. Juni 2024 von Urban Schwegler und Stefan Staubli vorgestellte Job Matching Ansatz gewinnt somit aufgrund seines starken Realitätsbezuges mit dem Fokus auf die Arbeitspartizipation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch eine grössere Relevanz. Der Stein rollt. Wir bleiben dran! Siehe auch parlament.ch: https://lnkd.in/damktTBh #wesym #cooprecht Die Parlamentsdienste - Les Services du Parlement - I Servizi del Parlamento www.wesym.ch Coop Rechtsschutz AG
WESYM 2024 | Weissenstein Symposium
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Wir müssen diese Umfrage ernst nehmen. Aber eines ist auch klar. Wer denkt, dass man in einem Dienstleistungsunternehmen wie einem Krankenhaus am Personal im kurativen Bereich sparen kann und will, hat die Abwärtsspirale eingeleitet. Das wäre genauso, wenn der FC Byern nur mit 11 Spielern in die Saison gehen würde. In meinen Vorträgen auf Führungskräftetagungen - über den Sinn solcher Veranstaltungen kann man geteilter Meinung sein - ist dies immer wieder Thema. Ein unkontrollierter Personalabbau in Dienstleistungsunternehmen ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels keine gute Straegie. Sie wird sich langfristig negativ auswirken und hat kurzfristig nur einen bilanzschönenden Effekt. Warum: Dienstleistungsunternehmen produzieren keine Ware und können somit auch kein Produktionsprozess automatisieren. Sie leben von der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese als reine Kostenfaktoren zu betrachten, ist ein grundsätzlich falscher Ansatz. Er wird bitter bestraft werden. Ein Tipping Point ist dann schnell erreicht.
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 14 Tsd+ Follower:innen
"Pünktliche Feierabende sind seltener als Einhörner" Klagen über die miserable Weiterbildungssituation gibt es seit vielen Jahren. Doch nun belegt eine Umfrage des Hartmannbundes, die der Ärzte Zeitung vorab vorliegt, erneut, wie belastend die Situation für viele junge Ärzte ist...
Umfrage: Über 40 Prozent der jungen Ärzte beurteilen Personallage in ihrer Klinik als mangelhaft
aerztezeitung.de
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👏 Erfolgreicher Match Talk: Wie kommt ein Defizitbescheid zustande? 📃 Gestern fand unser Match Talk zum Thema "Wie kommt ein Defizitbescheid zustande?" statt. Mit dabei waren Vertreter:innen der anerkennenden Stellen aus #SachsenAnhalt, #Bayern, #SchleswigHolstein und #MecklenburgVorpommern. 🤝 Unser Dank gilt den Expert:innen: Kathi Knaofmone | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Carolin Ziegaus | Bayerisches Landesamt für Pflege, Dr. Thomas Gurr | Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung sowie Doreen Lißke | Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern für ihre spannenden Einblicke und die Möglichkeit zum direkten Austausch für unsere Gäste. ✅ Der Defizitbescheid / Feststellungsbescheid - Das wichtigste Dokument im beruflichen Anerkennungsverfahren internationaler Pflegefachkräfte, das als Grundlage für die anschließende Anpassungsmaßnahme dient, um die Berufsanerkennung zu erhalten. Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der Bearbeitung? 👉hohes und ständig steigendes Antragsvolumen 👉knappe personelle Ressourcen in den anerkennenden Stellen 👉Komplexität der Prüfung durch Einzelfallprüfung 👉Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen 👉strenge rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden Was ist noch zu beachten? 💬 Bspw. betont Frau Knaofmone vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt beginnt die Bearbeitungszeit von 2 Monaten eines Antrages, wenn der Antrag “entscheidungsreif” vorliegt, also alle notwendigen Dokumente vorliegen. Das bestätigt auch Dr. Thomas Gurr vom SHIBB, das bei vollständigen Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Fristen bescheidet. ✅ Verschiedene Bundesländer ermöglichen zunehmend eine komplett digitale Einreichung der Unterlagen; hier sind bspw. Bayern und Schleswig-Holstein hervorzuheben. ✅Einschlägige Berufserfahrungen, die eine eventuelle Vollanerkennung begünstigen können, müssen mit aussagekräftigen Arbeitszeugnissen belegt werden. ✅ Wichtig ist für Personalagenturen und sonstige Bevollmächtigte, sich genau mit dem Antragsverfahren und dem Anerkennungsprozess auseinanderzusetzen. Fazit: ▶ Der Prozess der Anerkennung bleibt komplex und kann zeitaufwendig sein. ▶ Die einzureichenden Formulare sind umfangreich und müssen mit Sorgfalt geprüft werden. ▶ Personelle und zeitliche Ressourcen in den Behörden sind oft begrenzt. ▶ Ebenso müssen gesetzliche Änderungen beachtet werden, wie die Umstellung von Krankenpflegegesetz auf Pflegeberufegesetz. ▶ Zur Beschleunigung des Prozesses sollten alle Beteiligten gut informiert sein und alle Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen. Unser Match Talk hat gezeigt, wie wichtig ein offener Dialog zum Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Defizitbescheid? Besuchen Sie uns gern auf unserer Homepage. #Pflege #Fachkräftemangel #Anerkennung #Defizitbescheid #MatchTalk #Gesundheitswesen
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Interessant für alle, welche in Verbindung mit dem Beratungssystem der Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) oder den kantonalen Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) in Verbindung stehen. Als Coach ist es wichtig, die stellensuchenden Personen (STES) mit ihren Anliegen ernst zu nehmen und ihnen keine Standardlösung anzubieten. Es sollte darauf geachtet werden, dass jede stellensuchende Person ein Individuum ist und eine eigene Story hat, bezüglich der eigenen Situation. Die Individualberatung im Einzelsetting Remote, Digital und mit KI-Unterstützung kann die Beratungsqualität effektiv steigern und die Kosten der ALV massiv reduzieren. Gerne teile ich meine Masterarbeit mit allen interessierten.
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Was die Soziale Arbeit von der Pflege und aus der Medizin lernen sollte ist, dass sie sich quantifizierbarer machen darf. Individuelle Bedarfe sind über Hilfepläne mit Zielen abgedeckt. Jedoch stellt sich die Frage, inwieweit sie der Bequemlichkeit sich der Messbarkeit zu entziehen wehren können. Viele Ziele sind anhand ihrer Einhaltung maximal am Datum der Zielerreichungen quantifiziert. Einige Ziele werden nicht erreicht, weil sie nicht zureichend definiert werden, weil die Prozesse dem technologischen Defizit der Sozialen Arbeit zugeschrieben werden. Die Allzuständigkeit hat seine Ursache in falschem Selbstmanagement und schlecht organisierten Zuständigkeiten, sowie nicht bedienten Aktionssystemen als Handlungskompetenz. Das schlechte Dokumentationswesen ist ein Resultat aus uneinheitlich und ohne Schlüsselworte versehenen eigenen Formulierungen, statt professioneller Festlegung von Begriffen. Die Verwunderung über die Aufwendungen im kommunalen Haushalt sind offensichtlich daran festzumachen, dass wir nicht stringent zurückverfolgen können, weswegen diese zustande kamen - anders wie in anderen Sektoren heißt es ‚ah das Soziale‘, ohne die Verantwortung zu sichten Steuergelder zu verwalten. Wir werden die Einwirkung aus medizinischen Zusammenhängen und klinischen Kontextüberschneidungen bald spüren müssen - zurecht und zum Wohl des “fast Patienten” als Klient*in, der dies eventuell selbst sich wünschen wird.
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95 % der Deutschen sind nicht ausreichend abgesichert. Berufsunfähigkeit zerstört nicht nur Träume, sondern ganze Familien. 🚫💔 Jeder Vierte ist betroffen, und der Staat bietet keine ausreichende Lösung. Das ist ein gesellschaftliches Problem, das wir nicht akzeptieren können. Wir bei Consulting & Care haben uns daher auf die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und bieten eine Lösung, die fair, einfach und günstig ist. Hier sind die Highlights: – Keine Gesundheitsfragen und freie Arztwahl – Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, weltweit versicherbar – Bis zu 20.000 € monatlich oder 75 % des Bruttoeinkommens gedeckt Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht auf eine faire Absicherung hat. 95 % der Deutschen sind nicht ausreichend abgesichert – das muss sich ändern. Mit unseren innovativen Lösungen wollen wir die Qualität der Absicherung signifikant verbessern. Was denken Sie über die aktuelle Versorgungssituation in Deutschland? 🤔
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Die Missstände und Probleme in den Pflegeberufen sind vielfältig. Unfaire Entlohnung, schlechte Arbeitsbedingungen, Unterbesetzung, weniger Kompetenzen als im internationalen Vergleich, Geringschätzung der Leistungen, unklare fachliche Karrierewege.... Diese Missstände müssen angegangen werden, aber dafür bedarf es mehr als einer Gewerkschaft, deshalb machen wir uns für den pflegepolitischen Dreiklang stark: 💡 Wir beleuchten in den nächsten Tagen, was für Aufgaben und Kompetenzen Gewerkschaften, Verbände und Kammern in unserer Profession haben und wollen auch aufzeigen, warum es elementar ist, dass diese drei unterschiedlichen Institutionen gemeinsam ein Ziel erreichen können: Die Verbesserung der Umstände in denen wir arbeiten! 💪🤝 Habt ihr Fragen zu dem Thema?
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Mehr als 200 Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen - darunter unser Verband - haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es: "Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt." vmf-Präsidentin Hannelore König sagt dazu: "Wir fühlen uns diesem Ansinnen nicht nur für Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten in besonderer Weise verpflichtet, sondern dies gilt auch für die Tiermedizinischen Fachangestellten und die angestellten Zahntechniker*innen, die wir als vmf vertreten. Bereits in der Berufsordnung verpflichten sich Medizinische, Tiermedizinische, Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechniker*innen, jedem Patienten ohne Wertung des Alters, einer Behinderung oder Krankheit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Glaubens, der Hautfarbe, der Kultur, der Nationalität, der politischen Einstellung oder des sozialen Status Achtung entgegenzubringen." Weitere Infos hier: https://lnkd.in/eysR5kP5
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Beizug von externen Fachleuten bei der Rechtsetzung – eine sinnvolle Ergänzung? Die Rechtsetzung ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Sie erfordert vertiefte Kenntnisse in Gesetzgebungstechniken, Verständnis für gesellschaftliche und politische Fragen sowie eine klare Vorstellung über die langfristigen Auswirkungen. Die Adjurix GmbH wurde bereits von mehreren Kantonen mit der Unterstützung von Rechtsetzungsprojekten mandatiert. Für die Auslagerung dieser Kernkompetenz werden regelmässig folgende Gründe genannt: (a) Fachkräftemangel und Erfahrungsmangel Auch wenn es Ausnahmen geben mag, benötigen die meisten Juristinnen und Juristen mindestens zehn Jahre Berufserfahrung, um sich umfassendes Fachwissen anzueignen sowie ein sicheres politisches und strategisches Gespür zu entwickeln. Die gesellschaftlichen Entwicklungen haben bekanntlich dazu geführt, dass viele dynamische Mitarbeitende bereits nach wenigen Jahren ihre Stelle wechseln, bevor sie die erforderlichen Kenntnisse erwerben können. Der Abgang von langjährigen Mitarbeitenden durch Pensionierung oder Jobwechsel hinterlässt zudem grosse Lücken. (b) Bedarf für Peakleistungen Erfahrungsgemäss sind komplexe Gesetzgebungsprozesse sehr zeitaufwändig, weshalb die Projektfristen neben der übrigen Arbeitslast regelmässig nicht eingehalten werden können. Gleichzeitig lohnt es sich auch für grössere Kantone kaum, ein nicht optimal ausgelastetes «Heer» an Rechtsetzungsexperten aufzubauen und zu unterhalten. (c) Vermeidung von Konflikten Die Ausarbeitung von Gesetzen führt oft zu Meinungsverschiedenheiten, die sich nachhaltig negativ auswirken können. Externe können sich eher erlauben, potenziell konfliktreiche Aufgaben zu übernehmen und heikle Situationen zu entschärfen, da sie mangels Abhängigkeit weitaus weniger bedeutsame Folgen für ihren weiteren beruflichen Weg zu befürchten haben. Damit kann die persönliche Belastung der Mitarbeitenden und die dadurch drohende Gefahr der Abwanderung reduziert werden. (d) Unabhängige Betrachtungsweise Externe können, da sie weder in die Verwaltung eingebettet sind noch eigene Karriereagenden verfolgen, objektiv agieren und auch intern unpopuläre Vorschläge machen. Sie bringen oft eine andere Perspektive und spezifisches Wissen ein, das im engen Austausch mit der Führungsriege der Verwaltung zu innovativen und robusten Lösungsvorschlägen führt. Die externe Sichtweise kann dabei helfen, eingefahrene Denkstrukturen aufzubrechen und zielgerichtete, strategisch fundierte Vorschläge zu erarbeiten sowie einer unnötigen Überregulierung entgegenzuwirken.
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