⚖️ Verwaltungsgericht Leipzig kippt Mindestpreis für Mietwagen: Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein Urteil mit bundesweiter Strahlkraft gefällt: Die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen wurde für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil setzt ein Zeichen im Wettbewerb zwischen Taxigewerbe und modernen Ride-Hailing-Anbietern. Städte müssen künftig sorgfältiger abwägen, wie sie regulierend eingreifen, ohne Berufsfreiheit ✍️ und Marktteilnahme 📈 einzuschränken. Was bedeutet das Urteil für die Branche? Mehr dazu in unserem aktuellen Beitrag: https://lnkd.in/gj-sXu2v
Beitrag von wirfahren
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BZ-Kommentar: "Gebührenschock" Wenn Berlin KEIN Bullerbü ist, dann sollte es zukünftig weder in Politik noch in Lokalpresse solche Überschriften geben, denn: - Berlin ist mit 10,20 EUR/Jahr (!!!) im untersten Level des Gebühren-Rankings in Deutschland angesiedelt (ADAC: https://lnkd.in/eGnN-ptN). - Reden wir von 100 EUR /Jahr, bedeutet dies rund 8 EUR/Monat (= etwa 1 Currywurst mit gr. Pommes). - Verwaltungskosten: Bewohnerparkausweis (Ausschreibung Klebevignetten, Kosten Onlineplattform, Terminservice, Bürgeramt etc.) + Kontrolle + Instandhaltung Parkstände etc. Bewohnerparkausweise sollten diese Kosten & den Preis des öffentlichen Raumes in den dichten Zentren decken. Aktuell bezahlen alle Steuerzahler:innen die günstigen Vignetten mit. https://lnkd.in/eHeTgUj2
SPD-Chefs fordern Anwohner-Vignette für 100 Euro im Jahr
bz-berlin.de
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Hat die Bundesregierung den fairen Wettbewerb im Taxi- und Mietwagensektor erreicht? 🤔 In ihrer Antwort auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betont die Regierung, dass die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes eine solide Basis für faire Wettbewerbsbedingungen im Taxi- und Mietwagensektor geschaffen habe. Doch die Realität in vielen Großstädten spricht eine andere Sprache: Das Mietwagengeschäft floriert oft nur durch ruinösen Wettbewerb und Sozial-Dumping. Die Novelle zeigt hier bisher kaum Wirkung. Als Verkehrs- und Mobilitätspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer fordere ich: Um Mobilität für alle nachhaltig und fair zu gestalten, brauchen wir jetzt klare Regeln und entschlossenes Handeln. Auf Evaluierungsberichte bis 2026 zu warten ist zu langwierig und dem Taxi- und Mietwagengewerbe nicht gerecht. Es ist höchste Zeit, praxisorientierte Maßnahmen zu schaffen, die den Alltag der Menschen in diesen Berufen verbessern! Antwort der Bundesregierung der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/13035 – Novelle des Personenbeförderungsgesetzes https://lnkd.in/gZ3JZCjM #Taxi #Mietwagen #Verkehrspolitik #FairerWettbewerb #Mobilität #Personenbeförderungsgesetz #PBefG CDU Frankfurt am Main
Drucksache 20/13458
dserver.bundestag.de
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Aktuelle VwGH-Rechtsprechung zu Grundstücksvermietungen von Gemeinden Ob in umsatzsteuerlicher Hinsicht durch die Vermietungstätigkeit ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art begründet wird, hat nach dem VwGH allein nach zivilrechtlichen Kriterien zu erfolgen. Erforderlich ist demnach ein entgeltlicher Bestandsvertrag. Ein solcher liegt vor, wenn zumindest die Grenze von in etwa 10 % einer ortsüblichen Miete bzw. Pacht unter Berücksichtigung von gebrauchsunabhängigen Kosten erreicht wird; eine Verrechnung einer AfA-Komponente von mindestens 1,5 % ist hierfür explizit nicht erforderlich. „Die bisher in der Verwaltungspraxis vorgesehenen Regelungen für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art (Rz 265 UStR) sind daher nicht mehr aufrecht zu erhalten. Ob jedoch der auf den ersten Blick entstehende leichtere Weg zum Vorsteuerabzug tatsächlich besteht, ist zu bezweifeln“, geben Josef Klug und René Wind zu bedenken. Mehr dazu: https://lnkd.in/dJ2Usprp #Rabel_Partner #Tax #Steuerberatung #Vermietung #Gemeinden #News
Vermietungstätigkeiten von Städten und Gemeinden - Rabel & Partner
rabelpartner.at
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Die „Pflicht zur Losaufteilung“ gehört wohl zu den unbeliebtesten Hürden des Vergaberechts. Wie viele Tonnen Altpapier wohl schon mit Vermerken produziert wurden, die die gesamthafte Vergabe aller Leistungen zu begründen versuchten? Eine recht aktuelle Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zeigt, dass es mit der richtigen Begründung funktionieren kann. Ich habe die Entscheidung kürzlich im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG näher erläutert. Auch online zu finden unter https://lnkd.in/evPa-FgC
Bieter fordert Aufteilung in Fachlose und verliert vor Vergabekammer | Staatsanzeiger BW
staatsanzeiger.de
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Während das 1. Halbjahr 2023 v. a. durch „Hiobsbotschaften“ am Bau gekennzeichnet war, „beruhigten“ sich die Entwicklungen in der #Gewerberaummiete im 2. Halbjahr 2023 ein wenig. So waren vermehrt „Vermietungsaktivitäten“, wie neue Vertragsschlüsse oder aber der Abschluss von Nachträgen zu bestehenden Mietverträgen zu verzeichnen, und auch die Rechtsprechung zur Gewerberaummiete blieb im 2. Halbjahr 2023 durchaus „überschaubar“. Gleichwohl waren wiederum praxisrelevante Entscheidungen zu den „mietrechtlichen Dauerbrennern“ wie der Schriftform, Betriebs- und Nebenkosten und Gewährleistungsrechten sowie prozessuale Themen zu beobachten.
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Sind die Wartungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten auf Gewerbemieter umlegbar oder Sache des Vermieters? Diese Frage beschäftigt aktuell insbesondere Vermieter von Einkaufszentren und hochtechnisierten Flächen – und diverse Gerichte. Ein großer Textilfilialist hatte Nebenkostenabrechnungen angefochten, indem er Argumente des BGH zur Begrenzung von Instandhaltungskosten auf Wartungskosten übertragen wollte. Die Urteile des OLG Brandenburg schränken die Umlagefähigkeit erheblich ein, während das LG Konstanz widerspricht und Wartungskosten weiterhin für umlegbar hält. Wie es weitergeht, ob der BGH zur Klärung der auseinandergehenden Urteile angerufen wird oder die Berufung zum OLG Karlsruhe Klarheit bringt: Das lesen Sie im Blogbeitrag von Dr. Susanne Schiesser, FPS-Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht – via Link in den Kommentaren. #fpslaw #Mietrecht #Gewerbemieter #Umlagefähigkeit
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Wie mit dem schrumpfenden Taximarkt umgehen? IGES Mobility aus der IGES Gruppe hat dazu ein Gutachten erstellt: Ursache für den Rückgang der Taxikonzessionen sind laut dem Gutachten die derzeitigen Wettbewerbsvorteile von digitalen Mietplattformen wie Uber und Bolt, die eine systematische Unterbietung der Taxitarife ermöglichen. Um dies zu stoppen, sollten die Preisgestaltungsmöglichkeiten der beiden unterschiedlichen Fahrdienstanbieter angeglichen werden. Möglich machen dies Mindestpreise für Mietwagen, die mit Tarifkorridoren für Taxis kombiniert werden sollten. Nötig sind diese Maßnahmen, damit Taxis weiterhin ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Rolle als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen können. Mehr bei IGES Mobility:
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Das Bundeskabinett hat das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Vierte Gesetz zur Entlastung von Bürokratie verabschiedet: Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Mietverhältnisse. So sollen Vermietende berechtigt sein, ihnen erteilte analoge Belege in digitaler Form bereitzustellen. Mieter*innen haben dann keinen Anspruch auf Einsicht in analoge Originalbelege mehr, um abgerechnete Betriebskosten zu prüfen, sondern müssen nach Wahl der Vermietenden gegebenenfalls digitale Kopien akzeptieren. In seiner Stellungnahme lehnt unsere Dachverband, der Deutscher Mieterbund diese Änderung ab. Sie würde keine angemessene Erleichterung im Zusammenhang mit der Belegeinsicht bewirken, sondern dazu führen, dass Mieter*innen in ihren Möglichkeiten zur Belegeinsicht unangemessen eingeschränkt werden und ihnen eine Kontrolle abgerechneter Betriebskosten zusätzlich erschwert wird. https://lnkd.in/dZZgw-RK . . . . . . . #münchen #bürokratie #mieter #mieterin #nebenkosten #mieterverein #ausspekuliert #miete #mietrecht #bezahlbareswohnen #ampelkoalition
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🚐 Interpellation eingereicht: "Ungenügende Lösung für Cars" 👉 In verschiedenen Stellungnahmen hat der Stadtrat in der Vergangenheit aufgezeigt, dass aus seiner Sicht vier Carhalteplätze als Ersatz für den aufgehobenen Carparkplatz Inseli im Raum Bahnhofplatz-Inseli ausreichen, um den Bedarf zu decken. Auch wenn der Stadtrat ursprünglich immer von bis zu sechs Haltekanten gesprochen hat. 👉 Im März 2024 wurden nun die Pläne für die neue Haltekante Y vor dem Bahnhofgebäude öffentlich aufgelegt. Dabei zeigt sich, dass es sich nicht um vollwertige Halteplätze handelt, denn sie sind ausschliesslich für den Ausstieg von Fahrgästen bestimmt. Weiterhin kann die SBB im Bedarfsfall die Haltekante Y für den Bahnersatzverkehr verwenden. Auch für die bereits bestehende Haltekante Z gelten analoge Einschränkungen. Somit ist festzustellen, dass nur zwei vollwertige Haltekanten beim Inseliquai dauerhaft zur Verfügung stehen. 🚐 In diesem Zusammenhang gelangen unsere FDP-Grossstadträte Rieska Dommann und Marija Bucher mittels Interpellation an den Stadtrat. Die Initiative «Die Määs muss auf dem Inseli bleiben» forderte, dass genügend Haltekanten für die Cars realisiert werden, damit ein Ein- und Umsteigen möglich ist. Die beiden wollen vom Stadtrat wissen, ob er der Auffassung ist, dass mit nur zwei vollwertigen Carhaltekanten diese Forderung erfüllt sei. Des Weiteren wollen die beiden vom Stadtrat wissen, ob zwei Haltekanten für das Einsteigen ausreichen, insbesondere dann, wenn noch Gepäck verstaut werden muss. Der Stadtrat hat diesbezüglich in der Vergangenheit ausgeführt, dass es eigentlich vier bräuchte. #stadtluzern #politik #fdp #cars
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𝐁𝐆𝐇 𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭 𝐤𝐥𝐚𝐫: 𝐖𝐞𝐫 𝐧𝐮𝐭𝐳𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐩𝐫𝐨𝐟𝐢𝐭𝐢𝐞𝐫𝐭, 𝐳𝐚𝐡𝐥𝐭! Warum sollte ich als Wohneigentümer*in für den Erhalt einer Auto-Hebebühne mit zahlen, wenn ich nur Fahrräder besitze ? 🚘 💳 Und bin ich verpflichtet, mich an neuen Dachfenstern zu beteiligen, wenn ich doch im Erdgeschoss wohne? 🏡 🤔 Wenn es darum geht, beschädigtes oder abgenutztes Gemeinschaftseigentum zu reparieren oder zu ersetzen, streiten Wohnungseigentümer nicht selten über die anfallenden Kosten. Zu diesem Thema entschied der Bundesgerichtshof gerade heute in zwei Fällen: Der erste Fall behandelt den Beschluss einer #Eigentümergemeinschaft, nach dem Kosten für die Reparatur einer Auto-Hebebühne für Doppelparker nur von den nutzenden Autobesitzenden zu tragen sind. Ein Teileigentümer ging dagegen mittels Anfechtungsklage vor und zog bis vor den BGH. Doch umsonst, denn Deutschlands höchstes Zivilgericht erklärte die beschlossene Kostenregelung heute für zulässig. Es entspricht einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“, wenn nur derjenige, der einen Nutzen, einen wirtschaftlichen Vorteil, aus der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zieht, auch die Kosten hierfür tragen muss. 👩⚖️ 🚗 Ähnlich war auch der Wortlaut im zweiten Verfahren. Hier ging der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung dagegen vor, dass er den Austausch der maroden Dachfenster alleine tragen sollte. Doch der BGH folgte auch hier dem Beschluss der Eigentümerversammlung : Weil alleine der Kläger die Dachgeschossfenster in Gebrauch hat, ist es sinnvoll, dass er für die Instandhaltung aufkommt. 👷♀️ 🏚 „Die Entscheidungen des BGH sind von hoher Bedeutung für die Praxis“ ordnet unsere Rechtsanwaltskollegin Charlotte Peitsmeier die Urteile ein. „Sie legen einen Maßstab dafür, wann Kosten generell und dauerhaft bestimmten Eigentümern zugeordnet werden können. Im Grundsatz soll der Wohnungseigentümergemeinschaft dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zukommen.“ #bgh #bauanwaelte #wohneigentumsrecht Bildquelle: U. J. Alexander/Shutterstock
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