Ärztliche Leistungen werden vermehrt ins Ausland ausgelagert, was zu intensiven Diskussionen führt
Radiologieunternehmen lassen CT-, MRI- und Röntgenbilder von Ärzten im Ausland befunden, während die Telemedizinfirma Medgate Ärzte beschäftigt, die von Deutschland, Spanien, Italien oder Frankreich aus arbeiten:
„Dieses Vorgehen wird häufig als Mittel zur Kostensenkung angesehen.
Medgate hingegen betont, dass nicht Einsparungen, sondern der Ärztemangel die Hauptmotivation sei. Zusätzliche Kosten und Lohnnebenkosten im Ausland neutralisieren laut der Firma mögliche finanzielle Vorteile.
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Kritiker werfen ein, dass im Ausland tätige Ärzte nicht an den in der Schweiz üblichen medizinischen Fortbildungen teilnehmen und weniger mit den Besonderheiten des Schweizer Gesundheitssystems vertraut seien. Medgate hält dagegen, dass Qualität der ärztlichen Leistungen von der fachlichen Qualifikation abhänge.
Alle Ärzte im Ausland durchlaufen eine Schweizer Anerkennung, ein mehrwöchiges Einführungstraining und regelmäßige Rezertifizierungen. Zudem gewährleistet das Unternehmen laut eigenen Angaben hohe Datenschutzstandards.
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Die Abrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen birgt rechtliche Probleme. Nach dem Territorialitätsprinzip dürfen telemedizinische Leistungen nur dann über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abgerechnet werden, wenn sie in der Schweiz erbracht wurden.
Ausnahmen bestehen nur im Rahmen grenzüberschreitender Zusammenarbeit, wie im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.
Der Krankenkassenverband Santésuisse argumentiert, dass Abrechnungen für im Ausland erbrachte Leistungen – auch indirekt über Schweizer Institutionen – nicht legal seien. Krankenkassen fordern daher, dass Kantone und Institutionen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und fehlerhafte Abrechnungen zurückweisen.
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Die Kontrolle des tatsächlichen Orts der Leistungserbringung gestaltet sich für Krankenkassen schwierig, da ihnen lediglich die Angaben von Schweizer Institutionen vorliegen. Daher liege es an den Kantonen, sicherzustellen, dass das Territorialitätsprinzip eingehalten wird. Spitäler und Praxen riskieren bei Verstößen gegen die Vorschriften den Ausschluss von der OKP. Zukünftig könnten telemedizinische Leistungen aus dem Ausland nur noch von Selbstzahlern oder Privatpatienten in Anspruch genommen werden…“
https://lnkd.in/daTGjHuR
-> Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten und Bedenken prüfen Ärzteverbände und andere Akteure, ihre Richtlinien zum Outsourcing ärztlicher Leistungen ins Ausland zu überarbeiten. Strengere Kontrollen & klare Vorgaben bei der Abrechnung werden erwartet.
-> Die Debatte verdeutlicht Spannungsfelder zwischen Ärztemangel, Digitalisierung und Kostendruck im Gesundheitswesen.
-> Reformbedarf?!