#14 Frauenquote im Aufsichtsrat: Fortschritt oder Tropfen auf den heißen Stein?

#14 Frauenquote im Aufsichtsrat: Fortschritt oder Tropfen auf den heißen Stein?

Es gibt so viele Frauen in deutschen Aufsichtsräten wie nie zuvor. Ein Zufall? Leider nein!

Die steigende Anzahl von Frauen in Führungspositionen deutscher Unternehmen ist das Ergebnis gezielter Maßnahmen und gesetzlicher Vorgaben. Insbesondere die Einführung der Frauenquote zwingt Unternehmen dazu, sich aktiv um weibliche Führungskräfte zu bemühen, was in vielen Fällen zu einem Wandel in der Personalpolitik geführt hat.

Ein Blick zurück zeigt: Das im Jahr 2015 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) war so eine regulatorische Vorgabe, die offenbar überfällig war.

Folgt man der Beschlussempfehlung zum Gesetzesentwurf, waren im Jahr 2012 nur 15,1 % der Aufsichtsratsposten der damaligen Top 200 Unternehmen in Deutschland mit Frauen besetzt. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden lag bei 27 % und damit ebenfalls weit weg von einer paritätischen Besetzung.

Was regelt das FüPoG?

Zur signifikanten Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen gilt für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, nunmehr eine Frauenquote von 30 %. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Managementebenen festzulegen.

Im öffentlichen Dienst des Bundes gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ebenfalls eine Frauenquote von mindestens 30 % für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

Nachjustiert wurde im Jahr 2021 mit FüPoG II, um die Wirksamkeit der ursprünglichen Vorgaben (FüPoG I) zu verbessern und (Regelungs-)Lücken zu schließen. Eine zentrale Neuerung war zudem ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen.

Wo stehen wir heute?

Mit den verbindlichen Vorgaben wurde bewirkt, dass der Frauenanteil in Führungspositionen der Privatwirtschaft einen historischen Höchststand erreicht hat.

Der aktuelle Women-on-Board-Index von FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) untersucht seit 2011 den Status-quo der Gleichstellung und gibt transparente Einblicke in die Entwicklung. Demnach beträgt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der im DAX, MDAX, SDAX sowie der im regulierten Markt notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen nunmehr 37,3 % und liegt damit über der geforderten Quote. Das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände wirkt ebenfalls. 65 Unternehmen fallen aktuell unter die seit knapp zwei Jahren geltende Regelung und stellen ein Frauenanteil in den Vorständen von 19,3 % dar (Stand der Studie: 1. Mai 2024).  

In den letzten Monaten haben sich weitere Verschiebungen bei den Besetzungen (in beide Richtungen) ergeben. Wir dürfen gespannt sein, welche Ergebnisse das nächste FidAR-Update bereithält.

Eines steht fest: Der Weg bis zur Parität ist noch weit und Fortschritt allein durch gesetzliche Regelungen verläuft oft träge. In Unternehmen ohne verpflichtende Quote bleibt der Frauenanteil in den Führungsetagen zudem oftmals niedriger. Das macht deutlich: Ohne externen Druck und strukturelle Veränderungen bleibt die gläserne Decke für viele Frauen in der Wirtschaft bestehen. Auch wenn der Anstieg von Frauen in Kontrollgremien ermutigend ist, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass Gleichberechtigung in der Wirtschaft immer noch eine große Herausforderung darstellt.

Praxistipp

Wenn das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Parität bis 2030 erreicht werden soll, muss mehr Bewegung in die Besetzung der Aufsichtsräte kommen. Das funktioniert unseres Erachtens nicht nur durch Ausweitung der gesetzlichen Regelungen sowie Sanktionierung bei Missachtung, sondern insbesondere auch durch ein intrinsisches Umdenken und dem Aufbrechen veralteter (Besetzungs-)Strukturen. Die neu benötigten Kompetenzprofile im Aufsichtsrat bieten eine sehr gute Möglichkeit, den Kreis hin zu mehr Parität zu öffnen.

Stay Tuned

Folgen Sie gerne unseren LinkedIn-Profilen für weitere Artikel zu (regulatorischen) Hot Topics für die Aufsichtsratsagenda und aktivieren die Glocke. Feedback ist herzlich willkommen!

Melanie Schunk und Nora Schmidt-Kesseler

 

 

Monika Schulz-Strelow

Invest in people! Frauen in Führungspositionen

3 Monate

Liebe Melanie Schunk, es ist so bitter, dass wir in Deutschland weiterhin Quoten brauchen werden, um die Gleichstellung voranzubringen. Da helfen die Zahlen von FidAR, um die Entwicklung und die Wirkung der Gesetze aufzuzeigen. Doch das reicht nicht, es muss zu einem Aufbrechen der blockierenden Strukturen kommen. Und sind auch die Wirtschaftsprüfer als Gesprächspartner der Aufsichtsratsvorsitzenden gefragt.

Anais Cosneau

Vorständin, Unternehmerin & Aufsichtsrätin | Dein Weg zu Deiner ersten Immobilie

3 Monate

Es sind immernoch zu wenige, toll dass du hilfst Melanie Schunk

Daniela Harzer

MD & COO @ PIABO TECH PR & Communication Agency I Mentor I Supervisory Board Member I Passion for diversity & leadership & organisational growth management

3 Monate

Woman-on-Board heißt auch langfristig wirtschaftlich erfolgreicher! Bin sehr gespannt auf eure Artikel dazu Melanie Schunk

Kathrina Meisl

Führungskraft | Nicht-Techie in der Tech-Welt | Homeland Security@secunet | Dozentin | Mentorin | Speakerin | Arbeiterkind 💪

3 Monate

Schon mal besser, als früher & da geht noch was 💪🙏

Yvonne Zwick

Vorsitzende BAUM e.V. | pro nachhaltige Entwicklung & nachhaltiges Wirtschaften | ohne Parteibuch | Theologin | Beirätin

3 Monate

Super, danke fürs Update. Wir merken uns: die Quote wirkt. #DieHälfteDerWeltbevölkerung #Proxy #Diversity

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen