3a Einkauf: Ständerat Ettlin verlangt die Umsetzung!
Am letzten Mittwoch hat Ständerat Ettlin eine breit abgestützte Motion eingereicht, die die Schaffung eines 3a Einkaufs verlangt (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193702)
Worum geht es?
Jedes Jahr kann man als Angestellten (ab AHV-Lohn von 1.-) bis zu CHF 6'826.- in die dritte Säule einzahlen. Die Statistiken zeigen aber, dass nur etwa die Hälfte der Erwerbstätigen ein 3a Konto besitzen und davon nur ein Drittel den Maximalbetrag einzahlen. Die Gründe sind vielfältig - mangelnde Finanzen, mangelndes Interesse (vor allem in jungen Jahren) sind häufig genannte Gründe. Personen, die nicht erwerbstätig sind, können ausserdem nicht vorsorgen. Dies trifft vor allem nicht erwerbstätige Frauen, die eine Erwerbspause einlegen, wenn ihre Kinder klein sind. Anders als in der 1. und 2. Säule ist eine nachträgliche Einzahlung von früheren Jahren in der 3. Säule nicht möglich. Ständerat Ettlin möchte dies nun ändern!
Was will die Motion? Was will sie nicht?
Die Motion möchte die gesetzliche Möglichkeit schaffen, Einzahlungen von vergangenen Jahren, die man nicht getätigt hat, nachzuholen. Das Maximum ist in einer Tabelle festgehalten:
Davon zieht man das vorhandene 3a Guthaben --> dies ergibt der maximal mögliche Einkauf.
Die Idee der Motion ist es, die Vorsorgelücken zu füllen und nicht ein Steuersparinstrument zu schaffen. Deshalb sieht die Motion eine dreifache Beschränkung des Einkaufspotentials vor:
a) Zeitlich: ein Einkauf ist nur alle fünf Jahre möglich
b) Betragsmässig: der Einkaufsbetrag wird gedeckelt auf CHF 34'128.-
c) allfällige Vorbezüge für Wohneigentum werden vom max. Einkaufsbetrag abzogen.
Um Personen mit Lücken in der Erwerbstätigkeit (z.B. wegen Mutterschaft) zu erreichen, sind die Einkaufsmöglichkeiten so zu definieren, dass auch Beträge für Zeiten nachbezahlt werden können, in denen der Vorsorgenehmende kein AHV-Einkommen hatte. Im Einkaufsjahr sollen die üblichen Jahresbeiträge zusätzlich steuerwirksam geleistet werden können.
Rechnen Sie Ihre Lücke aus!
Falls Sie nicht wissen, ob Sie im Genuss eines Einkaufsbetrags kämen, können Sie dies hier gleich selbst nachrechnen: https://verein-vorsorge.ch/3a_rechner/
Weiteres Vorgehen
Die Motion wird im Herbst im Ständerat beraten werden. Der Verein Vorsorge Schweiz begrüsst die Motion und ist zuversichtlich, dass sie die notwendigen Mehrheiten findet. In einer repräsentativen Umfrage hatte er bereits gezeigt, dass eine Mehrheit in der Bevölkerung über alle parteipolitischen Präferenzen hinweg für die Umsetzung vorhanden wäre.
Disclaimer: es handelt sich hier um meine persönliche Meinung. Das Berechnungstool wurde für den Verein Vorsorge Schweiz programmiert.
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5 JahreHört sich interessant an, ich denke das eine gestärkte Eigenverantwortung das Rentensystem stärken würde. Trotzdem müsste eine sinnvolle Erweiterung für nicht erwärbstätige Mütter oder Väter etc. Gefunden werden.
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5 JahreMindestens so wichtig wie die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlungen ist, dass das Kapital im Wertschriftensparen angelegt wird. Langfristig sind Erträge von ca. 3% p.a. realistisch. Nur etwa 25% in der gesamten Säule 3a sind investiert, Milliarden liegen unverzinst auf den Konten, ein riesiges Aufholpotential.
2025 nicht stehen bleiben, sondern vorwärts gehen
5 JahreWird da die Steuerverwaltung mitmachen? Je nach Kanton sind es bei maximalen Einzahlungen einige 1000.- Franken Steuervergünstigung. Aus welchem Grund macht man nicht die Möglichkeit einen jährlichen zusätzlichen Betrag einzuzahlen? Dies könnte 1/5 des oben genannten max. Betrag sein. So würde der Anreiz auch auf mehrere nicht so Finanz starke Personen fallen.
CEO & Owner bei OEC Advisory AG
5 JahreSinnvolle, lösungsorientierte Motion - möge das Werk gelingen!
Werte schaffen - Werte erhalten
5 JahreDer Ansatz ist gut, die Rendite der 3a Konten jedoch sehr schlecht und von daher ist der Anreiz vermutlich zurzeit nicht so gross...