5-Sterne Autobahn
Den Wenigsten wird bekannt sein, dass die Nationalstrassen in drei Klassen eingeteilt sind. Wobei diese Klassen nicht vergleichbar sind mit denen der Eisenbahnwagons. Die Nationalstrassen 1. Klasse sind zwar breiter, richtungsgetrennt und verfügen über min destens 4 Spuren. Die Fahrbahn ist aber nicht gepolstert wie die Sitze in der Nobelklasse der Bahn, dafür kostet die Benutzung wie bei den anderen Nationalstrassenklassen läppische 40 Franken im Jahr.
Die Nationalstrassen 2. Klasse sind ebenfalls nur für Motorfahrzeuge zugänglich, das Kreuzen dieser Strassen kann aber höhengleich erfolgen. Die 3. Klasse bei der Eisenbahn, die bis 1956 bestand, wurde als Holzklasse bezeichnet. Die Holzklasse bei der Auto bahn ist für den gemischten Verkehr vorgesehen. Hier müssen die Autofahrer die Strasse mit Traktoren und Fahrrädern teilen, dafür sind sie „gratis“, d.h. nicht vignettenpflichtig.
Da nun heute anscheinend alle Dienstleistungen bewertet werden müssen, entschied die «Permanent International Association of Road Congresses (PIARC)» die Autobahnen weltweit nach einem einheitlichen Bewertungsschlüssel zu benoten. Es sollten aber nicht die Strassenbenutzer auf Sozialen Plattformen analog von Tripadvisor oder Google eine Bewertung abgeben können, denn diese Kommentare entbehren jeder Seriosität und jedem Anstand. PIARC, auch bekannt als der Weltstrassenverband, hat sich ein erfahrenes Bewertungsgremium zur Seite gestellt, das aus einem verurteilten Fahrer mit Fahre rflucht oder einem Serien Gegenfahrer, einem Fahrer ohne Führerschein, einem zwei Monate alten Baby, Santa Barbara und dem Göttlichen Merkur besteht. Die Bewertung erfolgte nach dem Hotelsterne System.
Den 1. Stern gibt es, wenn alle 5 km nur ein Schlagloch auftritt und Tunnels auch Notausgänge haben.
Den 2. Stern gibt es für Abschnitte, die keine Raststätte mit einem Fastfood Restaurant haben.
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Der 3. Stern wird Abschnitten vergeben, bei denen pro Streckenkilometer jährlich nur 800 kg Abfall von den Stra ssenrändern eingesammelt werden muss.
Mit dem 4. Stern kann eine Autobahn rechnen, wenn nicht mehr als 60% der Streckenlänge die Sicht auf die Landschaft durch Lärmschutzwände verbaut oder 50% der Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen belegt sind.
Den 5. und letzten Stern gibt es für eine während 24h garantierten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Sollte dereinst autonomes Fahren möglich sein, könnte dem entsprechenden Streckenabschnitt der 6. Stern verliehen werden.
P.S. In der italienischen Übersetzung bekommt der Titel noch eine politische Komponente. Die Partei „Cinque Stelle“ aus Italien hat sich nach dem Einsturz der Morandibrücke in Genova mit seinem Regierungspartner gestritten. Sie wollte der privaten Autobahngesellschaft, resp. deren Hauptak tionär Benetton, die Konzession sofort entziehen. Auf alle Fälle hat die Autobahnbetreiberfirma Autostrada per l’Italia für ihre Unterhaltspolitik keine fünf Sterne verdient.