Anwalt und Berater der Republik

Anwalt und Berater der Republik

Gespräch mit Dr. Wolfgang Peschorn, dem Präsidenten der Finanzprokuratur über seine „Dienststelle“ mit 49 Anwältinnen und Anwälten, über die Beratungsresistenz politischer Auftraggeber, über die Wirtschaftlichkeit einer eigenen staatlichen „Anwaltskanzlei“ und über Herausforderungen in Zeiten der Digitalisierung. Interview: Dietmar Dworschak

Die Finanzprokuratur wird definiert als „Anwalt und Berater der Republik“. Wie schaffen Sie diese potentiell riesige Aufgabe. Was machen Sie selbst, was wird zugekauft?

Dr. Wolfgang Peschorn: Wenn die Finanzprokuratur beauftragt ist, dann erledigt sie die damit verbundenen Aufgabenstellungen selbst. Jedes oberste Organ der Republik ist in der Entscheidung frei, ob es sich von der Finanzprokuratur rechtlich beraten lässt oder Rechtsrat beispielsweise bei einem Rechtsanwalt einholt.Wir haben gerade in den letzten Jahren möglicherweise dazu beigetragen, dass die Anwaltschaft zusätzliches Geschäft erhalten hat. Wenn man kompromisslos im Interesse des Steuerzahlers die Interessen des Staates vertritt, kommt es immer wieder zu Verfahren – und diese Verfahren erfordern dann auch die Vertretung der Gegenseite durch Rechtsanwälte.

Eine aktuelle spektakuläre Headline zu Ihren Gunsten lautet: „200-Millionen- Forderung der Meinl-Bank abgeschmettert“. Sind Sie stolz drauf?

Dr. Wolfgang Peschorn: Sie sprechen das Investitionsschiedsverfahren an, das von der Eigentümerin der Meinl Bank AG gegen die Republik Österreich angestrengt wurde. Das ist zweifellos ein großer Erfolg gewesen, aber bei weitem nicht der einzige. Die Finanzprokuratur hat in diesem Fall mit einer in Investitionsschiedsverfahren erfahrenen internationalen Anwaltskanzlei zusammengearbeitet.

Sie haben dieses Verfahren „kostengünstig“ genannt. In welcher Relation zu den 200 Millionen steht das kostengünstige Honorar der Kanzlei?

Dr. Wolfgang Peschorn: Kostengünstig vor allem in Hinblick darauf, dass ein doch erheblicher Anspruch abgewehrt werden konnte. Kostengünstig auch deshalb, weil auch die gesamte Vorbereitung und Aufbereitung des Prozessgegenstandes für die Seite der Republik Österreich durch die Finanzprokuratur erfolgt sind. Dadurch sind dem Steuerzahler keine zusätzlichen Kosten entstanden, weil sich die Personalkosten der Finanzprokuratur dadurch nicht erhöht haben.

Ist diese Geschichte jetzt vom Tisch?

Dr. Wolfgang Peschorn: Das hängt nicht von uns alleine ab, sondern auch von den Gegnern des Investitionsschiedsverfahrens.

Haben Sie schon einmal den Vergleich angestellt, wie die Finanzprokuratur mit ihren 49 Anwältinnen und Anwälten in Relation zu einer ähnlich großen Rechtsanwaltskanzlei liegt?

Dr. Wolfgang Peschorn: Wir müssen uns tagtäglich diesem Vergleich stellen. Es ist eine Besonderheit unserer Einrichtung, dass wir im direkten Wettbewerb mit den Freien Berufen stehen. Wir sind sehr marktnah und daher auch ganz anderen wirtschaftlichen Umständen ausgesetzt als die Staatsverwaltung per se und gleichzeitig, und das ist auch ein Vorteil, sehen wir auch in das Innere des Staates. Wir kennen den Staatsaufbau, wir sind mit sämtlichen Umständen gut vertraut, die für eine wirkungsvolle Vertretung des Staates erforderlich sind. Allerdings sind im Wettbewerb unzulässige Vergleiche nicht sinnvoll. Als Finanzprokuratur haben wir auch die Aufgabe, viele Dinge zu tun, die für einen Anwalt manchmal unwirtschaftlich oder uninteressant wären. Aber auch unter diesem Aspekt bestehen wir den Vergleich bravourös.

An Ihnen persönlich ziehen Bundeskanzler und Finanzminister in munterer Folge vorbei. Wie gelingt es Ihnen, obwohl Sie des Öfteren Ihre abweichende Meinung deutlich gemacht haben, insgesamt 27 Jahre, davon 12 Jahre an der Spitze des Hauses, unbeschadet zu überstehen?

Dr. Wolfgang Peschorn: Unbeschadet übersteht niemand seinen Job. Auch ich habe vieles erlebt, was ich mir Gott sei dank am Anfang meiner Laufbahn weder vorstellen konnte noch gewünscht habe, aber letztendlich überwiegen immer die positiven Elemente. Ein ganz wichtiger positiver Teil meiner Arbeit besteht darin, Menschen kennen zu lernen. Menschen, die im unteren Drittel der Hierarchie stehen, aber mit ihrer Tätigkeit wahnsinnig viel dazu beitragen, dass der Staat funktioniert und zusammengehalten wird, wie es so schön heißt. Auf der anderen Seite begegne ich auch Menschen, die ganz oben stehen, die aber genauso das Bedürfnis haben, bei der Finanzprokuratur vor allem Rechtsrat und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung zu suchen. Für alle, die auf uns zukommen, ist es unsere Aufgabe, ihr Thema rasch zu behandeln. Wenn man Menschen offen und ehrlich begegnet, dann ist das nie ein Fehler.

Da die derzeitige Regierung offenbar den dringenden Bedarf hat, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Posten neu zu besetzen, muss ich Sie natürlich fragen, ob Sie um Ihr Amt fürchten?

Dr. Wolfgang Peschorn: Ich habe stets nur die Sorge um die Einrichtung Finanzprokuratur, die ich für einen Rechtsstaat und für eine ordentliche Vertretung staatlicher Interessen und damit der Republik Österreich für wichtig halte. Ich glaube nicht, dass ich mir in meiner Funktion zu viele Gedanken über meine persönliche Zukunft als Leiter der Finanzprokuratur machen sollte. Ich sehe meine Aufgabe darin, meine Arbeit tagtäglich ordentlich und korrekt zu machen.

2007, ein Jahr nach Ihrem Amtsantritt als Präsident, haben Sie dem damaligen Verteidigungsminister Darabos empfohlen, keinen Deal mit der Firma Airbus abzuschließen. Ärgert Sie’s, dass er es trotzdem gemacht hat und wie geht es in diesem beträchtlichen Schadensfall der Republik weiter?

Dr. Wolfgang Peschorn: Es gehört natürlich zu einer meiner Voraussetzungen im Amt, dass ich auch akzeptiere, dass Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Manchmal ist dies schwerer als in weniger glamourösen Fällen. Vieles von dem, was passiert ist, macht im Nachhinein, im Rückblick, durchaus Sinn. Manchmal bedarf es Menschen, die eben persönlich in der Lage sind, Empfehlungen umsetzen zu können – und das war dann letztendlich im Jahr 2017 mit dem Herrn Bundesminister Doskozil der Fall, der unseren Rechtsrat mit großer Energie und mit großem Nachdruck umgesetzt hat.

Zweiter Fall, in dem es um noch mehr Geld gegangen ist: die Hypo Alpe Adria Bank International AG. Wie fühlen Sie sich als „Anwalt und Berater der Republik“ angesichts der Tatsache, dass sich die verantwortlichen Politiker damals über den Tisch ziehen haben lassen und der Bayrischen Landesbank keine „harten Bedingungen“ stellten, wie Sie das vorgeschlagen haben?

Dr. Wolfgang Peschorn: Die Fragestellung ist ein wenig suggestiv. Ich würde meinen, dass sich die Politiker nicht über den Tisch ziehen haben lassen. Es waren außergewöhnliche Voraussetzungen. Man kann sich heute, obwohl seither nicht viel Zeit vergangen ist, anscheinend nicht mehr erinnern, dass es damals niemand für möglich gehalten hat, eine Bank in Konkurs gehen zu lassen. Jeder hat vor den Auswirkungen gewarnt, und hier gab es sehr prominente Stimmen, aus Europa und aus Österreich.

Daher sind die Verantwortlichen der Politik in Österreich unter sehr ungleichen Voraussetzungen in diesen Verhandlungswettbewerb gegangen. Es gab keine Aufklärung über die wesentlichen Umstände, die zu den Verlusten geführt haben, oder über die Fragen, wie weit die Verluste tatsächlich gehen und welche Prognose für die Hypo Alpe Adria Bank International AG abzugeben ist. All das war unklar, obgleich es Einrichtungen gab, die dazu sachdienliche Informationen haben hätten müssen. Erst unsere Untersuchungen danach haben die dramatische Wahrheit hervorgebracht. Es waren systemische bzw. strukturelle Probleme, die letztendlich die Verhandlungen beeinflusst haben.

Jetzt noch zur Statistik: Wie hoch liegt der Anteil der Aufträge des Bundes – die „obligatorischen Aufträge“ – und wie hoch ist der Anteil der Mandate von den so genannten Fakultativmandanten, für die von der Finanzprokuratur ein Honorar wie von einer Anwaltskanzlei zu verrechnen ist?

Dr. Wolfgang Peschorn: Von der Gesamtheit der im Jahr 2017 erbrachten anwaltlichen Leistungen entfielen rund 88 % auf den obligatorischen Bereich der Republik Österreich und rund 12 % auf so genannte Fakultativmandanten. Die Prozesserfolgsquote liegt im 10-jährigen Durchschnitt bei rund 70 %.

Haben Sie schon einmal ausgerechnet, ob es unter Umständen billiger wäre, die Aufgaben der Finanzprokuratur auszulagern, oder sind Sie ein Aktivposten im österreichischen Budget?

Dr. Wolfgang Peschorn: Wir sind tatsächlich ein Aktivposten. Wenn man daran denkt, dass wir beispielsweise im Jahr 2009 durchaus dazu beigetragen haben, dass eine große österreichische Bank mehrere Milliarden an staatlichen Zuwendungen nicht erhalten hat und es vielleicht fraglich wäre, ob diese Finanz- und Unterstützungsmaßnahmen gänzlich an die Republik Österreich zurückgeflossen wären, dann ist das sicherlich ein Aktivposten, genauso wie wir gerade in der letzten Woche ein gerichtliches Verfahren über einen dreistelligen Millionenbetrag für die Republik entscheiden konnten.

Sie sind fast drei Jahrzehnte in der Finanzprokuratur. Haben Sie das Haus in dieser Zeit verändert oder war das nicht nötig?

Dr. Wolfgang Peschorn: Ich habe das Haus mitverändert, indem ich im Jahr 2006 nach meiner Bestellung zum Präsidenten begonnen habe, diese Dienststelle grundlegend zu restrukturieren. Wir haben auf Grundlage unserer eigenen Überlegungen eine vollkommen neue Aufbau- und Ablauforganisation etabliert. Letztendlich konnten wir durch die Veränderung der Organisation unsere Effizienz verbessern und haben uns für die Bedürfnisse unserer Mandanten besser organisiert. Der Anwaltsdienst ist nun nach Rechtsmaterien in acht Geschäftsfelder strukturiert. Beispielsweise kommt dem Geschäftsfeld I „Arbeit und Soziales“ die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fällen eines Dienstverhältnisses zur Republik Österreich oder einem anderen Mandanten der Finanzprokuratur zu. Ich glaube, dass wir uns grundlegend verändert haben. Die nächsten Schritte sind, wie auch für jede Anwaltskanzlei, klar vorgezeichnet. Die Schlagworte der Digitalisierung oder auch Industrialisierung der Arbeitswelt eines Dienstleisters werden auch vor uns nicht Halt machen.

Herr Präsident, danke für das Gespräch. www.finanzprokuratur.bmf.gv.at

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