BVIs wirtschaftlicher Substanztest
Die Regierung der Britischen Jungferninseln (BVI) hat zum 01. Januar 2019 ein neues Gesetz erlassen, wonach wirtschaftliche Substanzanforderungen für alle Gesellschaften und Kommanditgesellschaften eingeführt werden, die auf den BVIs eingetragen und steuerpflichtig sind. Hierunter fallen Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten: Banken, Versicherungen, Fondsverwaltungen, Finanzen und Leasing, Hauptsitz, Versand, Holding-Geschäft, geistiges Eigentum, Vertriebs- und Servicezentrum.
Anwendbar ist diese Rechtsvorschrift der wirtschaftlichen Substanz für alle BVI Unternehmen, die nach dem 01.01.2019 gegründet werden. Für Unternehmen, die vor dem 01.01.2019 gegründet wurden, besteht eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2019.
Ausgenommen von dieser Regelung sind reine Beteiligungsgesellschaften, die keine relevanten Tätigkeiten ausführen, sondern lediglich Beteiligungen an anderen Unternehmen zur Erzielung von Dividenden und Veräusserungsgewinnen halten.
Die wirtschaftliche Substanz muss jede juristische Person anhand folgendem wirtschaftlichem Substanztest belegen, die nicht ausserhalb der BVIs steuerlich ansässig ist:
- Die relevante Tätigkeit, die auf den BVIs geleitet und verwaltet wird.
- Nachweis einer angemessen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die auf den BVIs physisch anwesend sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter bei der betreffenden juristischen Person oder einer anderen angestellt sind und ob sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag haben.
- Angemessene Ausgaben auf den BVIs.
- Geeignete physische Büros bzw. Räumlichkeiten auf den BVIs innehaben.
- Sofern es sich bei der Unternehmenstätigkeit um geistiges Eigentum handelt, wofür spezielle Gerätschaften erforderlich sind, müssen sich diese auf den BVIs befinden.
Damit die zuständige Behörde der BVI zukünftig prüfen kann, ob die entsprechenden juristischen Personen zum einen unter die einschlägigen Tätigkeiten fallen und die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz erfüllt sind, müssen alle juristischen Personen jährlich diese Informationen zur Verfügung stellen.
Nähere Informationen: http://www.bvi.gov.vg/media-centre/legislation-passed-address-eu-economic-substance-concerns