Ausgabe 2/2024
Liebe BIB-Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
lieber BIB-Freundeskreis,
die Resonanz auf unser erstes ESG-Update war durch die Bank positiv – das freut uns sehr und zeigt einmal mehr die Wichtigkeit des Themas und den damit verbundenen Informationsbedarf.
Für unsere zweite Ausgabe haben wir wieder einen – hoffentlich – spannenden Themenmix zusammengestellt, der sich rund um die nachhaltige Transformation im Firmenkundengeschäft der BIB dreht.
Dieses Mal werfen wir unter anderem einen ausführlichen Blick auf die soziale Säule der Nachhaltigkeit, die in der aktuellen Regulatorik eine untergeordnete Rolle spielt. Zum Leidwesen vieler unserer Kunden, deren Kerngeschäft im sozialen Sinne nachhaltig ist, die wegen der Fokussierung auf die ökologische Nachhaltigkeit aber in Erklärungsnot geraten.
Dieser Ungerechtigkeit versucht ein offener Brief des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI), zu dessen Unterzeichnern auch die BIB zählt, entgegenzusteuern.
Außerdem richten wir unser Augenmerk auf ein Thema, das aktuell sehr kontrovers diskutiert wird, zu dem wir aber eine klare Haltung haben: Die Klassifizierung von Investitionen in Rüstungsgüter und Waffen als nachhaltig.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Meinungen.
Herzlichst
Ihr BIB-Team
Rahmenwerk für nachhaltige Investitionen: BIB unterzeichnet Appell
„Europa muss Kapital für soziale Investitionen mobilisieren“ – so lautet der Titel eines Appells, der am 10. Oktober 2024 an die EU-Kommission adressiert veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde er von zahlreichen Sonderinstituten, unter anderem auch von der BANK IM BISTUM ESSEN.
Und darum geht’s: Die für etliche Einrichtungen ab 2025 inkrafttretende EU-Taxonomie klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten aktuell ausschließlich auf Basis ökologischer Faktoren als nachhaltig. Soziale Wirtschaftstätigkeiten sollten ursprünglich in einer Sozialtaxonomie separat betrachtet werden. Die Pläne für eine solche sind mittlerweile aber mehr oder weniger vom Tisch. Die damit verbundene Ungerechtigkeit für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen liegt auf der Hand: Ihr Kerngeschäft, also das Soziale, per Definition eine tragende Säule der Nachhaltigkeit, zahlt nur noch nebensächlich auf die Bewertung eines nachhaltigen Geschäftsmodells ein. Dies wiederum kann zu einer gravierenden Benachteiligung bei künftigen Finanzierungen führen.
Das nun veröffentlichte Papier zielt darauf ab, den Dialog wieder aufzunehmen und ein freiwilliges Rahmenwerk für soziale Investitionen auf europäischer Ebene zu verabschieden. Zwar fokussieren sich die Forderungen insbesondere auf Regeln für ein sozial-nachhaltiges Anlagegeschäft. Ebenso wie bei der EU-Taxonomie könnten diese aber auch als wichtige Leitplanken für das Kreditgeschäft wirken. Und solche Leitplanken braucht es dringend, um auch in Zukunft faire und vergleichbare Konditionen für die Sozialwirtschaft anbieten zu können.
Lesen Sie hier das gesamte Papier.
Berichtspflichtig oder nicht? Das ist hier die Frage!
Ist unsere Einrichtung von der CSRD-Berichtspflicht betroffen? Für Kapitalgesellschaften ist die Antwort darauf recht schnell und eindeutig gefunden (siehe z.B. hier). Vereine und Stiftungen hingegen müssen sich schon tiefer in die Materie einarbeiten, um eine valide Aussage treffen zu können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt am besten direkt beim eigenen Wirtschaftsprüfer nach.
Zwar kann auch der aktuell nur unter Vorbehalt informieren, weil die CSRD noch nicht final in deutsches Recht umgewandelt wurde. Es ist allerdings eher wahrscheinlich, dass der Regierungsentwurf in den entscheidenden Inhaltspunkten übernommen und verabschiedet wird.
Darum ist es für Institutionen und Einrichtungen, die als Verein organisiert sind, so wichtig, möglichst rasch Klarheit zu erhalten. Im Zweifel gilt eine Berichtspflicht ab 2025 mit einer ersten Veröffentlichung als Teil des Lageberichts in 2026. Dies kann der Fall sein, wenn in der Satzung festgelegt wurde, dass die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften Anwendungen finden sollen.
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Freiwillige vor: VSME-Berichtsstandard schafft Sicherheit und Akzeptanz
Institutionen und Einrichtungen, die nicht unter die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, sollten das Thema nicht gänzlich ignorieren. Als Teil diverser Lieferketten und als Geschäftspartner von meist mehreren Banken, werden auch solche Einrichtungen Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen machen müssen, die nicht unter die gesetzlichen Vorschriften der CSRD fallen.
Für diese Unternehmen bietet der VSME, der sogenannte Voluntary SME-Standard (freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen) eine sinnvolle und machbare Vorlage.
Hier erfahren Sie mehr.
Anpassung an den Klimawandel: Förderung für soziale Einrichtungen
Hitzewellen, Dürren, Überflutungen & Co. bedrohen zunehmend unser Wohlergehen und unsere Gesundheit. Besonders schutzbedürftig sind in diesem Zusammenhang Menschen in sozialen Einrichtungen – egal, ob in Pflege- und Altenheimen oder in Kitas. Gleichzeitig ist es gerade für soziale Einrichtungen herausfordernd, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel finanziell zu realisieren.
Die Förderrichtlinie „Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kann hier eine Lösung sein. Gefördert werden innovative Modellvorhaben, die Anpassungen an den Klimaschutz in Gesundheits-, Pflege- und Sozialeinrichtungen systematisch und ganzheitlich realisieren. Im Fokus stehen dabei naturbasierte Lösungen wie Gründächer, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen.
Die Antragsfrist läuft noch bis zum 15. Dezember 2024. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Starker Partner für die Energiewende: BIB als Finanzierungspartner
Als Bank mit intrinsisch nachhaltiger Motivation ebnen wir aktiv den Weg in eine emissionsarme Zukunft. Darum bildet die Energiewirtschaft einen wichtigen Schwerpunkt in unserem Portfolio. Dabei stehen wir unseren (potenziellen) Kunden sowohl als Finanzierungs- als auch als Projektpartner zur Seite. Wir beraten Unternehmen bei der Wahl der richtigen Maßnahmen, übernehmen die langfristige Projektbegleitung inklusive Controlling und vermitteln Experten aus unserem Netzwerk.
Unser Finanzierungsfokus liegt auf Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Vorhaben für den Klimaschutz.
Klicken Sie hier für weitere Informationen und kommen Sie mit unserem Kollegen Dr. Thomas Weiß, Direktor Energiewirtschaft, ins Gespräch.
Investitionen in Rüstung und Waffen sind nicht nachhaltig
In der Tages- und Wirtschaftspresse wurde in den vergangenen Wochen die Frage diskutiert, ob Investitionen in Waffen und Rüstungsgüter als nachhaltig deklariert werden sollten. Hintergrund ist – salopp formuliert – die Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) darüber, dass Finanzunternehmen der Branche Finanzierungen verwehren würden. Die Bundesregierung legte daraufhin ein Papier vor, das eine nachhaltige Klassifizierung ermöglichen würde. Wir finden: Investitionen in Rüstung sind wichtig – aber nicht nachhaltig. Hier erfahren Sie mehr.
Bildnachweis: Canva
Vermögensmanagement bei BANK IM BISTUM ESSEN eG
2 MonateSehr informativ