Beitrag im Staatsanzeiger Baden-Württemberg: Schlussanträge zur Selbstreinigung (C-14/17)

Der deutsche Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung des nationalen Rechts zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) möglicherweise über die Vorgaben des Richtlinienrechts hinausgegangen. Zur Selbstreinigung muss ein Unternehmen danach nicht nur bei der Sachverhaltsaufklärung aktiv mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenarbeiten. Die VK Südbayern hat das zum Anlass genommen, an den EuGH mit Beschluss vom 07.03.2017 vorzulegen und die Zulässigkeit der deutschen Regelung aufzuklären. Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.05.2018 geben nun erste Hinweise darauf, wie der EuGH entscheiden könnte. Unsere Einschätzung dazu lesen Sie im Staatsanzeiger Baden-Württemberv vom 15.06.2018, S. 28.


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