BGH-Urteil zu Negativbewertungen (YELP)

Heute Vormittag hat der Bundesgerichtshof zum Thema Bewertungsportale entschieden. Ein Urteil, das möglicherweise weitergehende Auswirkungen haben könnte.

Was ist passiert?

Das Bewertungsportal YELP hatte einen Algorithmus in seine Bewertungsfunktion eingebunden, welcher nur noch eine selektierte Auswahl an Bewertungen für den Gesamtwert heranzieht. Bewertungen von Nutzern, die vom System als "nicht empfohlen" eingestuft wurden, werden hierdurch im Gesamtwert nicht berücksichtigt. Ein Fitness-Studio hatte hiergegen geklagt, weil der Algorithmus von YELP nahezu alle positiven Bewertungen herausgefiltert ("nicht empfohlen") und die negativen Bewertungen voll berücksichtigt hatte. Die Gesamtbewertung des Studios war entsprechend schlecht. Die Vorinstanz (OLG München) hatte YELP noch verpflichtet, auch die anderen Bewertungen beim Gesamtwert entsprechend zu berücksichtigen. Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 496/18) hat die Rechtslage heute jedoch anders gesehen: Der Algorithmus ist zulässig, denn die Berechnung des Gesamtwertes wurde auf dem Portal transparent beschrieben und es sei dem Nutzer hiernach klar, dass nur die "empfohlenen" Bewertungen berücksichtigt werden.

Warum ist das wichtig für Sie?

Das Urteil dürfte Allgemeingültigkeit besitzen, also auch auf andere Bewertungsportale wie Google Business, Kununu, Holidaycheck oder Jameda Anwendung finden. Wenn Sie zukünftig im Internet zu Ihrem Unternehmen daher eine schlechte Bewertung vorfinden, dann wird sich die Rechtslage wohl nach dem heutigen Urteil zu richten haben. Insoweit sind alle Unternehmen betroffen.

Was ist zu tun?

Prüfen Sie durch eine Google-Suche, ob Ihr Unternehmen im Internet negativ bewertet wird (falls noch nicht durch Ihre Marketingabteilung ohnehin standardmäßig geschehen). Stellt sich die Negativbewertung als direkte oder indirekte, falsche Tatsachenbehauptung dar, so können wir in den allermeisten Fällen für eine Beseitigung sorgen. Ein Algorithmus der obigen Art dürfte allerdings in Zukunft nicht mehr als ausschlaggebendes Argument taugen. Handelt es sich dagegen bei der Bewertung nur um eine Meinungsäußerung ("Ich finde es unverschämt, dass..."), dann liegen die Chancen auf Beseitigung eher schlecht. Bislang konnten wir allerdings auf Plattformen wie Kununu in den meisten Fällen eine Löschung erreichen.

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