Corona Krise: 15 Tipps, um eine Unternehmenspleite zu vermeiden
Die Corona Krise wird die Wirtschaft nachhaltig beeinflussen. Das steht außer Frage. So leiden bereits jetzt zahlreiche KMU, Soloselbstständige und mittelständische Unternehmen unter den Auswirkungen der Pandemie. Dabei ist es neben dem Versiegen der Liquidität vor allem die Ungewissheit, die das momentane Geschehen für Gewerbetreibende so gefährlich macht. Denn auf ein Szenario, das gleichzeitig Angebot und Nachfrage einbrechen lässt, damit hatte wohl niemand ernsthaft gerechnet.
Doch gerade jetzt, bei diesen eingetrübten konjunkturellen Aussichten, muss der kühle Kopf oberste Maxime sein. Diese 15 Tipps werden Sie dabei unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern und so eine Unternehmenspleite zu vermeiden.
1. Passen Sie Ihr Geschäftsmodell an
Spätestens jetzt ist es nicht mehr möglich, den Blick vor der Digitalisierung zu verschließen. Setzen Sie daher Pläne auf, wie Sie deren Vorzüge zukünftig für Ihren Erfolg nutzen können. Einbrüche aus lokalen Geschäftstätigkeiten lassen sich etwa durch ein tragfähiges Online Geschäftsmodell abfedern.
Sind Sie beispielsweise Tanzlehrerin könnten Sie nun Live-Unterricht über Zoom, Skype oder einer anderen Plattform anbieten. Live Sessions werden gerade jetzt von sehr vielen Menschen angenommen.
Möglich ist auch, einen Mitgliederbereich auf Ihrer Firmenwebsite zu integrieren. Hier erhalten Kunden exklusiven Zugang zu Videokursen, White Paper oder andere kostbare Informationen. Dieses Angebot lässt sich branchenübergreifend und skalierbar nutzen.
2. Fordern Sie ausstehende Zahlungen ein
Hat einer Ihrer Kunden eine Rechnung noch nicht beglichen, dann leiten Sie ein Mahnwesen ein und erinnern ihn höflich an eine baldige Zahlung zum angebenden Zahlungsziel. Zögern Sie besonders in diesen schweren Zeiten nicht, das Mahnwesen einzuschalten.
Wenn ein Mahnwesen nicht erfolgreich war, können Sie ein Inkasso beauftragen. Ein Inkassobüro hilft Ihnen dabei, Ihre Kassen mit längst überfälligen Geldern aufzufüllen. Das bringt neben einer gesteigerten Liquidität einen weiteren großen Vorteil mit sich: Dank einer nachgekommenen Mahnung sind offene Forderungen endlich vom Tisch.
Sollte es finanziell wirklich eng werden, können Sie auch an einen Factoring-Partner wenden und Ihre offenen Forderungen verkaufen.
3. Greifen Sie auf einen Kredit von Mikrofinanzinstituten zurück
Mikrofinanzinstitute bieten Unternehmen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen Kredit aufzunehmen. Diese umfassen in der Regel eine maximale Linie von 25.000 Euro. Dabei sind sie bei entsprechenden Voraussetzungen rasch gewährt, was jedoch einen Nachteil mit sich bringt: deren hohe Zinsen. Es gilt in jedem Fall abzuwägen, ob die schnelle Verfügbarkeit dieser Finanzspritze wichtiger ist als die vergleichsweise hohe Zinsbelastung.
Für weitere Informationen empfehle ich einen Besuch der BMAS Website. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Ihnen dort eine Auswahl an seriösen Anbietern und Möglichkeiten vor.
4. Optimieren Sie Zahlungsvereinbarungen mit Auftraggebern
Eine weitere Option für die Gewährleistung Ihrer Liquidität ist, Zahlungsvereinbarungen mit Auftraggebern neu zu verhandeln. Dies empfiehlt sich jedoch nur bei Partnern, die selbst über ausreichende Rücklagen verfügen. Schildern Sie Ihre Lage und besprechen Sie, ob Zahlungsziele kürzbar sind oder zumindest angepasst werden können.
5. Liquidieren Sie ungenutztes Anlagevermögen
Haben Sie ungenutztes Anlagevermögen, könnte nun der richtige Zeitpunkt für dessen Liquidierung sein. Denken Sie hierbei jedoch langfristig, denn sicher ist: Auch diese Krise geht vorüber.
6. Wägen Sie die Öffnung für Investoren ab
Vor allem Startup Unternehmen und Gründer könnten nun massiv von einer Öffnung für Investoren profitieren. Die Aktienmärkte sind äußerst volatil, was vielversprechende Anlagemöglichkeiten noch attraktiver macht.
7. Profitieren Sie von staatlichen Hilfsangeboten
Staatliche Hilfsangebote trugen in der Vergangenheit massiv zur Bewältigung einer Krise bei. Das wird auch bei Corona der Fall sein. Nutzen Sie daher das Angebot an Kreditprogrammen, das Bund und Länder individuell zusammenstellen.
In Bayern etwa gibt es ein Programm für effektiven Zuschuss, das nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlungshöhe bemisst sich an der Betriebsgröße und reicht von 5.000 Euro bis 30.000 Euro. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten speziell aus den einzelnen Bundesländern.
8. Sichten Sie Ihre Fixkosten
Eine Bestandsaufnahme in Sachen Fixkosten ist zu jeder Zeit in unerlässlich, um eine Pleite abzuwenden. Fragen Sie sich, was Sie für Ihren Fortbestand unbedingt brauchen und worauf Sie verzichten können.
Über die Begleichung der Mietkosten könnten Sie etwa mit Ihrem Vermieter reden. Bei unvorhersehbaren Situationen sind diese in der Regel bereit, eine Stundung zu gewähren.
9. Nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht
Überprüfen Sie Ihre letzten getätigten Bestellungen und überlegen Sie ob diese aktuell wirklich notwendig ist. Wenn nicht, dann nutzen Sie Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Das 14-tägige Widerrufsrecht können Sie zwar nicht entkräften, doch eine Anpassung ist möglich. Etwa, wenn Rückgaben aus hygienischen Gründen nicht möglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand Ihrerseits verbunden sind.
10. Informieren Sie Ihre Krankenkasse über verringerte Einnahmen
Auch der Kontakt mit Ihrer Krankenkasse ist nun sinnvoll. Schließlich orientieren sich deren Beiträge an Ihrem Einkommen. Korrigieren Sie dieses nach unten, sparen Sie wertvolle Kosten.
11. Stoppen und verzögern Sie Investitionen
Ist eine bestimmte Investition derzeit unbedingt nötig? Wenn nein, stoppen oder verzögern sie diese. So erhöhen Sie Ihre Liquidität und verringern das Risiko einer Pleite. Als Tipp für die Zeit nach der Corona Krise: Fragen Sie sich, auf welche aufgeschobene Investition Sie nun ganz verzichten können.
12. Passen Sie Darlehen an
Bemühen Sie sich darum, Ihr Darlehen anzupassen. Dies stärkt Ihren momentanen finanziellen Spielraum. Hierzu sollten Sie Kontakt mit Ihren Gläubigern aufnehmen und Ihre Situation schildern. Achtung: Ist das vorgerichtliche Mahnverfahren bereits involviert, könnte es zu spät für eine Reduktion oder Laufzeitverlängerung der Tilgung sein. Ein Versuch lohnt dennoch – Corona ist ein Ausnahmeszenario.
13. Schöpfen Sie steuerliche Erleichterungen aus
Belastet Sie die Zahlung der Ertragssteuer? In diesem Fall lohnt der Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Diese erlauben nach individueller Fallsichtung eine Stundung oder informieren Sie über Kreditmöglichkeiten. Auch an dieser Stelle gilt wieder, schnell zu handeln. Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, schwächt dies Ihre Verhandlungsposition.
14. Setzen Sie auf Kurzarbeit
Kurzarbeit half in vergangenen Wirtschaftskrisen massiv dabei, Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitsagentur erstattet Vollzeit-Mitarbeitern hierbei 60 Prozent ihres Nettolohns, wenn eine unverschuldete Unterbeschäftigung vorliegt. Bei fest angestellten Gesellschaftern oder CEOs ist dies jedoch nicht automatisch der Fall. Eine Rücksprache mit der Agentur für Arbeit ist alsbald zu empfehlen.
15. Vereinbaren Sie neue Rahmenbedingungen mit Gläubigern
Damit es zu keinem vorgerichtlichen Mahnverfahren oder weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, sollten Sie Ihre Vereinbarungen mit Gläubigern anpassen. Idealerweise können Sie Ratenzahlungen vereinbaren oder das Zahlungsziel in gegenseitigem Einvernehmen auf einen späteren Zeitpunkt schieben.
Fazit: Gemeinsam für die Zukunft
Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft vor ernst zu nehmende Probleme. Dennoch dürfen wir nicht den Mut verlieren, sondern müssen uns auf Lösungen konzentrieren. Und diese gibt es, wie diese 15 Tipps beweisen.
Liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle möchte ich Ihnen erneut meine Unterstützung zusichern. Wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an mich. Gemeinsam werden wir auch diese Zeiten meistern.
Anbei eine Linksammlung für weitere Informationen:
Allgemein zu COVID-19:
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Info-Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
030-18615-1515