Das Jahr 2015 in Fatwas - Islamismus und Frauenrechte
Islamismus
Auch dieses Jahr war Islamismus ein wichtiges Thema im Fatwawesen. Allerdings differenzierte sich das Thema in mehrfacher Hinsicht aus. Während letztes Jahr ISIS dominierte, spielte dieses Jahr auch al-Qaida wieder eine Rolle, die sich u. A. zu dem Anschlag auf Charlie Hebdo bekannten. Zunächst sprach sich der bekannte orthodoxe Mufti Yusuf Qaradawi per Fatwa für Meinungs-, Rede- und Kritikfreiheit aus. Auch das ägyptische Staatsmuftiamt missbilligte die Anschläge scharf. Auch wenn islamischen Theologen Karikaturen von Muhammad eher missfallen, so rief das Amt doch zur Besonnenheit im Angesicht solcher Karikaturen auf. Ebenso missbillligte das Amt die Anschläge auf zwei schiitische Moscheen im Jemen im März deutlich.
Thematisch differenzierte sich die Beschäftigung mit dem Islamismus ebenfalls aus. Die Verbrennung des jordanischen Piloten durch ISIS sorgte dafür, dass sich die traditionell orientierten Muftis damit auseinander setzten, ob diese Strafe zulässig ist, was sie verneinten. Weiterhin wurde die Zerstörung der Artefakte in Mossul vom ägyptischen Staatsmuftiamt missbilligt. Es legte dar, dass es nach seiner Auffassung kein Bilderverbot gibt, sondern dass lediglich die Anbetung von Götzen verboten ist. Interessant und gewichtig war hier das Argument, dass zahlreiche Monumente in der langen islamischen Geschichte nicht angetastet wurden. Eine Fatwa pakistanischer Gelehrte bekräftigte im Mai die herrschende Lehre im islamischen Recht, dass Selbstmordattentate verboten sind. Es handelt sich nämlich bei einem Selbstmord um einen Eingriff in die Schöpfung.
Eine Sonderrolle spielte der libysche Staatsmufti, der sich auf die Seite der Islamisten geschlagen hatte. Er erlaubte im Sommer per Fatwa die von den Vereinten Nationen organisierten Friedensverhandlungen, lehnte allerdings eine Einmischung in innere Angelegenheiten ab.
Durch hohe Anzahlen an erteilenden Muftis fielen in der zweiten Jahreshälfte Fatwas aus Indien auf. Im einen Fall handelte es sich um mehr als 1.000 Muftis, im Anderen sogar um etwa 70.000 Muftis der sufisch orientierten Strömung der Barelwis. Beide Fatwas erklärten ISIS als unislamisch. Das ist problematisch, da damit die Mitglieder von ISIS zu Nichtmuslimen erklärt werden, was nach klassischem islamischem Recht die Todesstrafe ins Spiel bringt. Arabische Muftis tendierten eher dazu die einzelnen Handlungen von ISIS als verboten zu bezeichnen.
Aus Anlass der Attentate von Paris am 13.11.2015 befasste sich der Höchste Rat islamischer Gelehrter Marokkos in einer Fatwa mit der Bedeutung von Dschihad. Er folgte dabei der derzeit herrschenden Meinung islamischer Gelehrter, die den kriegerischen Dschihad im Ergebnis nur in seiner defensiven Variante unter engen Bedingungen zulassen. Weiterhin legte er einen Schwerpunkt auf andere Bedeutungen von Dschihad, was schon wörtlich lediglich Mühe bzw. Bemühung bedeutet. So kann man sich beispielsweise auch durch Bildung und Erziehung bemühen.
Längst überfällig waren schließlich Fatwas, die sich mit dem Thema Sklaverei befassten. Eventuell wurde vorher schlicht nicht danach gefragt. Es kann aber auch sein, dass entsprechende Fatwas nicht veröffentlicht wurden. Die erste Fatwa vom 07.07.2015 des sufisch orientierten Fatwa-online-Dienstes eShaykh befasste sich gleich mit dem Zusammenhang von Sklaverei und Sexualität. Der Mufti hielt zwar in Orientierung am klassischen islamischen Recht Geschlechtsverkehr mit Sklavinnen für erlaubt, eine Vergewaltigung allerdings für verboten. Weiterhin ging er wohl zumindest von einem grundsätzlichen Verbot der Sklaverei aus. Das blieb aber letztlich unklar. Deutlicher war da das ägyptische Staatsmuftiamt, das die Sklaverei für abgeschafft hielt. Gefragt wurde hier, wie man die (spirituelle) Belohnung für die Freilassung eines Sklaven erhalten kann, wenn die Slaverei abgeschafft ist. Ähnlich wie der Höchste Rat islamischer Gelehrter Marokkos dehnte das Staatsmuftiamt den Begriff der Freilassung auf die Befreiung von Ignoranz durch Bildung und die Gewährung von Obdach für einen Obdachlosen aus. Im Unterschied zum Begriff des Dschihads könnte es sich hierbei aber um eine Rechtsfortbildung handeln.
Frauenrechte
Im Hinblick auf Frauenrechte war zunächst eine Fatwa auf der Plattform OnIslam bemerkenswert, da die Frage nicht nur von einer Frau gestellt wurde, sondern auch von einer Frau, d. h. von einer Muftiyya, beantwortet wurde. Inhaltlich ging es um Gewalt gegen Frauen in der Familie. Hiergegen führte sie das Beispiel Muhammads an, der seine Frauen gut behandelt habe. Sie kam zum Ergebnis, dass Gewalt gegen Frauen verboten ist und diese das Recht haben einen Missbrauch vor Gericht zu bringen, so dass der Mann bestraft wird. In einer weiteren Fatwa der Plattform wurde die herrschende Lehre im islamischen Recht wieder gegeben, wonach Kondome erlaubt sind und die Frau bei ihrer Benutzung zumindest ein Mitspracherecht hat.
Eine bemerkenswerte Fatwa hat das ägyptische Staatsmuftiamt erlassen. Im Grunde ging es um Fotos einer Frau auf Facebook, was das Amt erlaubte. Der Wichtigste unter einigen weiteren interessanten Aspekte der Fatwa dürfte der sein, dass das Amt ausdrücklich von gleichen Rechten sprach. Denn sonst ist in islamischen Zusammenhängen gerne von der Gleichwertigkeit der Geschlechter die Rede, die gerade keine gleichen Rechte beinhaltet. In einer späteren Fatwa des Amtes hielt dieses allerdings am Kopftuch fest. Die Schuld für gleichwohl stattfindende Belästigungen wies es immerhin den Männern zu.
Ergebnis
Im Ergebnis lassen sich zumindest langsame Fortschritte bei den traditionellen Muftis beobachten was die Gleichberechtigung von Frauen angeht. Vieles war noch ambivalent bzw. hing davon ab was gefragt wurde und wer antwortete.
Die Ablehnung des Islamismus war wie schon in 2014, mit Ausnahme des libyschen Staatsmuftis, sehr deutlich. Gerade hier konnte immer wieder an den Fundus islamischer Rechtsgeschichte angeknüpft werden und es konnten somit gut begründete Antworten zu verschiedenen aufgeworfenen Themen gegeben werden. Es existiert somit ein breiter Konsens (Idschma) in der Ablehnung des Islamismus, insbesondere von ISIS, dem Grunde nach. In den Begründungen als auch was die Rechtsfolgen angeht, gab es allerdings unterschiedliche Meinungen.
Der Artikel geht zurück auf meinen Vortrag "Das Jahr 2015 in Fatwas - Islamismus und Frauenrechte" vor etwa 40 interessierten Zuhörern an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Lörrach am vergangenen Dienstag. Eine Linkliste dazu gibt es auf der Website www.cyberfatwa.de, in: "Die aktuelle Fatwa".
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9 JahreIch habe lieber eine eingebildete Ausbildung als eine ausgebildete Einbildung. Ihre Bemerkungen sind ziemlich hohl und ignorant. Man kann ja schon seine Meinung haben und diese kund tun, aber zu einem Beitrag zu sagen: interessiert mich nicht die Bohne, weil er wahrscheinlich einfach nicht ins eigene Weltbild passt, zeugt nicht gerade von Weitsicht. Leben Sie doch Ihren Frust auf Facebook aus - dort haben Sie ein grösseres Publikum. Übrigens stehe ich mit meinen Vergleich in guter Gesellschaft. Benedikt der XVI hat in seiner Regensburger Rede aus der gleichen Zeitepoche in ähnlichem Zusammenhang zitiert - es ging unter anderem auch um Islamismus. Wahrscheinlich ist er für Sie auch ein Dummschwätzer.
Gesellschafter / Geschäftsführer MHC-Gruppe
9 Jahre@Messieur Hertzog ... Ja ja es ist schon ganz toll, dass Sie so wunderschön Französisch parlieren können - das macht schon was her! Aber ansonsten ... taisez-vous qu'on entende les orateurs. P.S. Nur wenn man nicht jeden Blödsinn als relevant betrachtet ist man noch lange kein "Idiot" und jeden naiven Dummschwätzer würde ich nicht zwingend als "fin gourmet" bezeichnen.
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9 JahreEtre un imbécile dans les yeux d'un idiot c'est un plaisir d'un fin gourmet.
Gesellschafter / Geschäftsführer MHC-Gruppe
9 Jahre@Herr Hertzog .., Reden Sie nicht so ein Blech! Was für dämlich, untauglicher Vergleich mit den "Kreuzrittern" vor 900 Jahren!!! Sind Sie ignorant oder einfach unwissend?
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9 JahreMich interessiert das schon, weil der Islamismus (ISIS?) letztlich nicht mit unseren westlichen Mitteln überwunden werden kann, sondern nur durch die Reaktion der gemässigten Kreise des Islam. Um ein Beispiel aus unserer Geschichte zu nehmen: Kreuzritter bekämpft man nicht; je mehr Widerstand sie haben, umso stärker werden sie. Man führt sie in die Wüste und lässt sie verdursten ...