Der richtige Inhalt einer Betriebsvereinbarung zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Zuletzt haben das Potsdamer Treffen, bei dem auch Politikern offen eine „#Remigration“ gefordert haben, und das „Sylt-Video“, mit dem fremdenfeindliche Sprechchöre und #nationalsozialistische Gesten einer Partygesellschaft veröffentlicht wurden, gezeigt, dass rechtsextremistisches Personenpotential und rassistische und fremdenfeindliche Handlungen deutlich zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen gerade im Vorfeld der künftigen #Wahlen befürchten, dass fremdenfeindliche und rassistische Handlungen im #Betrieb zunehmen. Es ist daher sinnvoll, eine #Betriebsvereinbarung ab zuschließen, in der sich die Betriebspartner offen zu einem respektvollen Umgang mit ausländischen Beschäftigten bekennen, um so einen Beitrag zu einer wirksamen Integration zu leisten. In einem aktuellen Beitrag aus dem Haus der VBU in der Zeitschrift ArbeitsRechtsberater (#ArbRB) werden wichtige Regelungsbereiche aufgezeigt.
Enthalten sein sollten in einer solchen Betriebsvereinbarung insbesondere Ausführungen
➡️zu dem persönlichen Geltungsbereich
➡️zu Schulungsmaßnahmen
➡️zum Bericht in der Betriebsversammlung
➡️zum Beschwerderecht
➡️zu Sanktionen bei Verstößen
➡️zur Vorstellung der Betriebsvereinbarung
In unseren Personalleiterkreisen werden die Einzelheiten besprochen werden