Deutsche Grunderwerbsteuer – Nachträgliche Erhöhung beim Anteilskauf?
Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig - Share Deals könnten nachträglich zu einer höheren Grunderwerbsteuerlast führen
In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 23. Juni 2015 hat das Bundesverfassungsgericht die Heranziehung der sogenannten "Ersatzbemessungsgrundlage" für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ("GrESt") für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss daher für die Zeit ab Januar 2009 bis Mitte nächsten Jahres eine neue Regelung für die Besteuerung von Anteilskäufen (sog. Share Deals) mit grundbesitzhaltenden Gesellschaften finden.
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