Endlich Klarheit für die Entsorgung von E-Zigaretten?
Union legt Antrag zum Umgang mit E-Zigaretten vor
Die Bundestagsfraktion CDU/CSU hat einen Antrag zur ordnungsgemäßen Entsorgung und zum Umgang mit Einweg-E-Zigaretten vorgelegt, der den Schutz von Umwelt und Verbrauchern gleichermaßen zum Ziel hat.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die schnellstmögliche Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes für Einweg-E-Zigaretten zur Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen auf der Grundlage der neuen EU-Ökodesign-Verordnung einzusetzen. Darüber hinaus soll sie im Rahmen des Ökodesign-Forums darauf hinwirken, dass Einweg-E-Zigaretten als eine der ersten zu regelnden Produktgruppen im Rahmen des Arbeitsplans berücksichtigt werden.
Des Weiteren spricht sich die Fraktion für die Einführung einer eigenen Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte sowie für die Untersuchung der Möglichkeit eines in die Batterie integrierten Chips aus, um Batterien im Abfallstrom besser identifizieren zu können.
Der Antrag wurde an den zuständigen Ausschuss übermittelt und wird nach der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament behandelt.
Der Handel mit Emissionen
BMWK legt Entwurf zur TEHG-Novelle vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende Juni einen Entwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vorgelegt. Durch das Gesetz soll die geänderte EU-Emissionshandels-Richtlinie (EU-ETS) in nationales Recht überführt werden.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel einer Kontinuität der CO2-Bepreisung, damit sämtliche Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem nationalen Emissionshandel (BEHG) unterliegen, auch innerhalb des EU-ETS einer CO2-Bepreisung unterliegen.
Seit dem 1. Januar unterliegen CO2-Emissionen aus Abfall- und Altölverbrennungsanlagen dem BEHG, entsprechend den Vorgaben der ETS-Richtlinie, welche eine Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer als 20 Megawatt vorschreibt. Die Teilnahme ist allerdings auf die Überwachung und Berichterstattung beschränkt. Eine Pflicht zur Abgabe von EU-Emissionsberechtigungen besteht bisher nicht.
Durch den neuen Entwurf würden allerdings auch die Anforderungen an Sonderabfallverbrennungsanlagen geändert. Diese fallen bislang unter den nationalen Emissionshandel, und nicht unter den EU-ETS. Zukünftig könnten Sonderabfallverbrennungsanlagen durch ein Opt-in-Verfahren ab 2027 in den Emissionshandel einbezogen werden, um die Kontinuität der CO2-Bepreisung sicherzustellen. Dies muss jedoch noch von der Europäischen Kommission gebilligt werden, sodass Betreiber von Sonderabfallverbrennungsanlagen bis zur Billigung von den Überwachungs- und Berichtspflichten befreit bleiben.
Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.
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