Erfolg für deutsche Klimaklage
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz mit den Grundrechten unvereinbar ist, da „hinreichende Maßnahmen für die weitere Emissionsreduktion ab 2031 fehlen“. Dies kann als erster Schritt zu einem Grundrecht auf Generationengerechtigkeit nach Art 20a des deutschen Grundgesetzes interpretiert werden.
Der Gerichtshof in Karlsruhe argumentiert, dass es nicht einer Generation zugestanden werden dürfe „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Damit folgte das Gericht der Argumentation der jüngeren KlägerInnen, dass ihre Gestaltungsmöglichkeiten der Zukunft durch aufgeschobene Klimaschutzmaßnahmen massiv eingeschränkt werden würden.
Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Maßnahmen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“, um „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“ zu schaffen.
Das Verfassungsgericht fordert nun den Gesetzgeber auf, rechtzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion zu definieren. Bis spätestens Ende 2022 müssen Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume ab 2031 konkretisiert werden.
Auch bedeutend ist die Ausführung des Verfassungsgerichts zu Klimaschutz und Grundrechten:
Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Selbstverständlich müssten die Grundrechte abgewogen werden, doch „dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“
Klimaschutz ist damit mit Fortschreiten des Klimawandels eine wachsende Bedeutung in Abwägung zur Wahrung der Grundrechte zuzusprechen.
Damit hat eine weitere Klimaklage konkrete Vorgaben für die Klimapolitik in Europa definiert...Herzlichen Glückwunsch an die erfolgreichen KlägerInnen!
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