EuGH erklärt die Safe Harbor-Grundsätze zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA für ungültig.
Dies hat unmittelbar erheblichen Einfluss auf deutsche Unternehmen, die - wie viele - auf Basis der Safe Harbor-Grundsätze Kunden- oder Mitarbeiterdaten in die USA übermitteln. Solche Übermittlungen sind nun grds rechtlich unzulässig. Das entspricht der seit einiger Zeit von deutschen Datenschutzbehörden vertretenen Auffassung zu Safe Harbor.
Unternehmen müssen ihre Praxis umstellen und auf andere Rechtfertigungstatbestände zur Übermittlung von Daten in die USA zurückgreifen: Musterklauseln und Binding Corporate Rules (BCR) sind mögliche Mittel.
Volltext anbei sowie Link zur deutschen PM hier: http://bit.ly/1Pg94uS
Independent Legal e-billing Consultant
9 JahreAlso many of us in the UK had been advised for a long time by our data protection lawyers not to solely rely on Safe Harbor for storing our client's e-billing data in the US. Will his mean that service providers within the EU have an advantage?