Europäische Union: Elektronische A1-Bescheinigung ist jetzt verpflichtend
Achim Heuser
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Gemäß den europäischen Vorschriften dient die A1-Bescheinigung als Nachweis dafür, dass für einen in einen anderen EU-Staat, EWR-Staat oder in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Entsendestaats und damit das Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats weiterhin gelten. Anderenfalls müssten Sozialversicherungsbeiträge bei Auslandstätigkeiten gegebenenfalls auch im Ausland abgeführt werden.
Während die elektronische Beantragung der A1-Bescheinigungen bis zum 31. Dezember 2018 nur eine Option für den Arbeitgeber war, sind ab dem 1. Januar 2019 die Regelungen zur elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen für die Arbeitgeber verpflichtend. Papieranträge dürften in einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2019 in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden.
Änderungen der EU-Vorschriften zur Erteilung von A1-Bescheinigungen verzögert
Die Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) und damit auch die vorgesehenen Änderungen zur Erteilung von A1-Bescheinigungen wurde durch das Europäische Parlament am 18.04.2019 vertagt.
Zu den Neuregelungen soll unter anderem zählen, dass für Dienstreisen ins EU-Ausland keine A1-Bescheinigung mehr beantragt werden muss. Fraglich ist, ob die Änderungen noch in diesem Jahr beschlossen werden. Im Mai wurde nämlich das neue Europäische Parlament gewählt und am 31. Oktober 2019 endet die Amtszeit der Europäischen Kommission. Das neu gewählte EU-Parlament muss zuerst die Ausschüsse neu besetzen und Unterhändler bestimmen. Dann wird das Parlament wahrscheinlich die neue EU-Kommission wählen und erst danach die Arbeiten an den Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 wieder aufnehmen.
(Aleksandra Pieczynska)
Quellen:
- Viktoria Winstel, Elektronische A1-Bescheinigung ist jetzt verpflichtend; Human Resources Manager, 21.01.2019,
- Frank Wiercks, A1-Bescheinigung muss 2019 elektronisch beantragt werden; DATEV, Trialog Das Magazin für erfolgreiche Unternehmen und Selbständige; 14.11.2018,
- Wendler Tremml Rechtsanwälte, Änderung der EU-Vorschriften zur Erteilung von A1-Bescheinigungen verzögert; Newsletter Ausgabe 1/2019, S. 1.