Firmenkonto erst gesperrt, dann gekündigt
Wenn Sie AGB-Änderungen ignoriert haben und Ihnen droht Ihre Bank mit einer Kündigung des Kontos, sind Sie nicht allein. Die Sparda-Bank Baden-Württemberg hat beispielsweise bereits Ende Januar einige Kündigungen rausgeschickt. Auch bei der Deutschen Bank, der Postbank, einigen Sparkassen und anderen Banken wurde bereits zu diesem Mittel gegriffen.
Nun formiert sich eine neue Welle der Kontokündigungen, ausgelöst durch das Geldwäschegesetz, das es Banken ermöglicht, beim geringsten Verdacht – auch automatisiert – Konten von Kunden zu sperren. Hierzu hatten wir in den vergangenen Monaten mehrfach mit der Commerzbank zu tun.
Unternehmer wie auch Privatmenschen können ein gesperrtes Konto ohnehin nicht ignorieren. Zu den teils schwerwiegenden Folgen gehört allerdings auch, dass die Bank ein dauerhaft eingefrorenes Konto schnellst möglichst kündigen wird, um die Geschäftsbeziehung vollständig zu beenden.
Darf die Bank ohne Weiteres das Konto kündigen?
Konten können aus unterschiedlichen Gründen gekündigt werden - einige davon sind jedoch nicht zulässig. In diesem Fall sollte umgehend ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultiert werden, der die nächsten Schritte plant und einleitet. Denn oftmals ist es möglich, die Kündigung aufzuheben oder zumindest hinauszuzögern.
Vor allem für Unternehmer gilt: Gerade in Sachen Bankverträge und Finanzen sollte man keine Experimente machen und lieber gleich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
In einigen Fällen wird das Konto seitens der Bank ohne vorherige Ankündigung gekündigt. In anderen Fällen gibt es jedoch vorab eine Warnung, dass die Kündigung bald erfolgen wird. Das unterscheidet die Kontokündigung von der Kontosperre, die oft ohne jegliche Vorwarnung erfolgt.
Zudem gilt: Ein gekündigtes Konto bedeutet, dass die Vertragsbeziehung zu Ende ist, während ein gesperrtes Konto nur den Zugang zum Konto einschränkt. In beiden Fällen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen.
Warum kündigt eine Bank das Konto?
Nehmen Sie die Warnzeichen ernst: Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Banken in den meisten Fällen mehrfach warnen, bevor sie ein Konto kündigen. Die Gründe für eine Kündigung können neue Vertragsbestimmungen, deren Erhalt der Kunde nicht bestätigt hat, Pflichtverletzungen oder Geldwäscheverdachtsmeldungen sein. Unter Geldwäscheverdacht können Sie beispielsweise geraten, wenn es ungeklärte Geldeingänge auf dem Konto gibt, vor allem Bareinzahlungen hoher Summen oder Erträge aus dem Handel an Kryptobörsen.
Banken versuchen zudem, Geschäftskonten zu kündigen, wenn es Kontoüberziehungen gibt, der Gerichtsvollzieher bereits tätig wurde oder es Hinweise auf ein steuerrechtliches Problem gibt.
Wir müssen unseren Mandanten immer wieder sagen: Grundsätzlich sind Banken sehr frei darin, ihren Kundinnen und Kunden zu kündigen. Gegen eine Kündigung kann man sich jedoch anwaltlich wehren.
Wie stehen die Chancen auf eine Zurücknahme der Kündigung?
Eine Kontokündigung beendet die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Bank – ganz gleich, ob Sie Guthaben auf Ihrem Firmenkonto, ein Darlehen oder eine jahrzehntelange Vertragsbindung zu Ihrer Bank haben.
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Sehen Sie die Kündigung als eine vertragliche Streitigkeit zwischen Ihnen und der Bank.
Erfahrungsgemäß können durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts die Probleme mit einer Bank geklärt werden.
Denn anders als bei der durch Geldwäscheverdacht ausgelösten Kontosperre sollte die Bank für eine Kündigung der Geschäftsbeziehung eine gute Begründung liefern können. Andernfalls könnte es sich um eine unangemessene Maßnahme handeln, also eine rechtswidrige oder unwirksame Kündigung.
Dann besteht eine Möglichkeit beispielsweise darin, die Finanzaufsichtsbehörden zu informieren.
In Deutschland ist die BaFin für in Deutschland ansässige Banken zuständig und überwacht rechtskonformes Bankengeschäft. Sollte Ihr Geschäftskonto bei einer ausländischen Bank geführt werden, kann es sein, dass eine andere Finanzaufsicht anzusprechen ist.
Konkret können Finanzaufsichten rechtliche Maßnahmen gegen Banken verhängen, die sich in unangemessener Weise verhalten.
Ist das Geschäftskonto gekündigt worden, muss sich dieses Kündigungsrecht aus dem Vertrag oder aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben – das macht das Thema so komplex.
Es ist wichtig, die Gründe für die Kündigung zu kennen und mit Ihrem Anwalt zu besprechen, um das weitere Vorgehen zu planen. In vielen Fällen hilft es, wenn der Anwalt mit der Bank kommuniziert und versucht, eine Lösung zu finden.
Schützen Sie Ihr Unternehmen
Zwischenzeitlich sollten Sie unbedingt Ihre Gläubiger informieren, wenn das Konto nicht nur gekündigt, sondern auch gesperrt wurde. Bevor es zu Zahlungsausfällen kommt, die Ihre Geschäfte und den laufenden Betrieb nachhaltig schädigen, informieren Sie Ihre Gläubiger, dass sich das Problem bereits in Bearbeitung befindet und höchstwahrscheinlich nur vorübergehend ist. Auf diese Weise können Sie weitere Probleme vermeiden.
Es ist ratsam, im Streitfall die aktuellen offenen Forderungen von einem anderen Konto oder über Dritte zu begleichen. Andernfalls drohen Mahnung und Vollstreckungstitel. Das kann man vermeiden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie können sich bei uns melden, wenn Ihr Konto gesperrt ist. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an, damit Sie wissen, was Sie tun können. Teilen Sie uns mit, welche Bank das Konto gesperrt hat und ob es eine Vorgeschichte gibt. Dann erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.