Geldwäsche als professionelle Dienstleistung
Im Juli 2018 veröffentlichte die FATF unter dem Namen "professional money laundering" einen neuen Typologiebericht (klick: hier) und bestätigte damit etwas, was in Fachkreisen längst bekannt war: Geldwäscher agieren zunehmend professioneller und bieten Ihre Dienstleistung Gelegenheitskunden auf dem kriminellen Markt an.
Für Fachleute sind die Erkenntnisse in dem Bericht nicht ganz neu. Eines ist dennoch deutlich hervorzuheben - die in dieser Klarheit noch nie kommunizierte Unterscheidung zwischen Eigengeldwäsche (also der Geldwäsche durch den Täter selbst) und der Geldwäsche für/durch Dritte. Im Englischen auch als third-party money laundering bezeichnet. Die Erbringung professioneller Dienstleistungen auf diesem Gebiet wird durch die FATF als klassisches "third-party money laundering" klassifiziert. Weiters schreibt die FATF in ihrem Bericht, dass professionelle Geldwäscher im allgemeinen nicht über die genaue Herkunft der Gelder informiert sind und keinerlei Bezug zur Vortat haben. Sie seien sich zwar darüber im Klaren, dass die Vermögenswerte illegal sind, ihre Aufgabe ist jedoch lediglich das Entwerfen von Mechanismen zur Legalisierung.
Professionelle Geldwäscher sind sich zwar bewusst, dass der Vermögenswert illegal erlangt wurde, haben aber keinen näheren Bezug zu der Vortat.
Wendet man diese Erkenntnis auf österreichisches Recht an, ergeben sich durchaus Herausforderungen in der Strafverfolgung. Die österreichische Strafprozessordnung greift bei der Entscheidung, ob Ermittlungen eingeleitet werden dürfen auf den Begriff des so genannten "Anfangsverdachts" zurück. Seit der Entscheidung 1 Präs 2690-2113/12i wurden zahlreiche Geldwäsche-Ermittlungen mit dem Verweis auf den fehlenden Vortatnachweis eingestellt oder gar nicht erst begonnen. Aber das ist eine andere, lange, Geschichte.
Zurück zur FATF. Die mit dem Bericht betraute Arbeitsgruppe stellte fest, dass professionelle Geldwäscher im Wesentlichen wie andere Servicedienstleister agieren. Sie erhalten ihre Kunden durch Mundpropaganda oder Werbeanzeigen im Darknet. Im Regelfall erhalten Sie für die Dienstleistung eine Kommission, deren Höhe von unterschiedlichen Faktoren abhängt. Insbesondere ist dies die Komplexität des aufgebauten Schemas, die Höhe des zu waschenden Betrages und die Entdeckungsgefahr. Das angebote Schema wird streng dokumentiert und jede Transaktion in einer Schatten-Buchhaltung vermerkt.
Professionelle Geldwäsche funktioniert so wie jede andere legale Dienstleistung: Eine für den Kunden unangenehme Aufgabe wird an jemanden ausgelagert, der sich damit besser auskennt.
Die FATF unterscheidet in ihrem Bericht zwischen drei Kategorien professioneller Geldwäscher:
- Individuelle Personen mit besonderen Fachkenntnissen
- Profesionelle Geldwäsche-Organisationen oder
- Informelle Geldwäsche-Netzwerke.
Während Erstere sich insbesondere durch die persönliche Beratung im Einzelfall auszeichnen, ist es informellen Netzwerken möglich, sehr flexibel auf die jeweils erforderliche Dienstleistung zurückzugreifen.
Je nach Stadium im Geldwäsche-Kreislauf greifen die Anbieter auf sämtliche Möglichkeiten zurück, die der legale und illegale Markt zu bieten haben. Vom Bargeschäft über die Eröffnung von Konten, Unternehmen, Offshore-Strukturen, dem Erwerb und Verkauf von Immobilien und Luxusgütern bis hin zur Verwendung von virtuellen Währungen und Schattensystemen wie beispielsweise "Hawala-Banking" ist alles möglich. Welche Methode verwendet wird, hängt maßgeblich von dem zu waschenden Betrag und der Person des Kunden ab. In ihrem Bericht führt die FATF als Anschauungsbeispiel einzelne Fälle an, welche durch Strafverfolgungsbehörden weltweit aufgedeckt werden konnten.
Je nach Stadium im Geldwäsche-Kreislauf greifen die Anbieter auf sämtliche Möglichkeiten zurück, die die legalen und illegalen Märkte zu bieten haben.
Schaut man sich die bisherigen Praxisfälle an wird klar, dass der Kampf mit der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in den vergangenen Jahren mehr Herausforderungen entgegensieht als je zuvor. Die Methoden werden zunehmend verfeinert und die Verlagerung zur Professionalisierung bietet den Kriminellen weitere Möglichkeiten, nicht entdeckt zu werden.
Unterstützung durch so genante "Gatekeepers", also Personengruppen im Dienstleistungssektor welche mit der kriminellen Organisation oder mit dem Netzwerk kooperierten, gab es auch früher schon. Durch die zunehmende Intensivierung und Ausweitung von Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen gibt es immer weniger Verpflichtete, welche leichtfertig oder sorglos mit ihren Verpflichtungen umgehen und vielleicht weniger Fragen stellen als notwendig.
Dies stellt die Kriminellen vor die Herausforderung gezielt nach Personen zu suchen, die sich bewusst gegen die Einhaltung der Bestimmungen entscheiden. Wenn sie fündig werden, ist nicht mehr mit einer Entdeckung aus dem Sektor der Meldeverpflichteten zu rechnen. Dann kommt es bei der Aufdeckung alleine darauf an, welche Vollmacht den Behörden bei der Ermittlung zukommt - auch dann, wenn keine konkrete Vortat nachgewiesen werden kann.
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Wann: 23.11.2018, 09:30-12:00
Wo: WKO Forum, 1040 Wien
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