Geringfügige Beschäftigungen – Zeitgeringfügigkeit versus Entgeltgeringfügigkeit
Viele Arbeitnehmer wollen sich mit einer geringfügigen Beschäftigung etwas dazuverdienen. Dabei gibt es aber einiges für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu beachten, denn es gilt zwischen Entgeltgeringfügigkeit und Zeitgeringfügigkeit zu unterscheiden. In diesem Blogbeitrag werden wir beide Arten erklären und einen tieferen Einblick in die Themen Zeit- und Entgeltgeringfügigkeit geben.
Entgeltgeringfügigkeit
Was ist eine entgeltgeringfügige Beschäftigung?
Es wird dann von einer entgeltgeringfügigen Beschäftigung gesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 520€ im Monat verdient oder das pro Jahr zu erwartende Entgelt von 5.400€ nicht übersteigt.
Haben geringfügige Beschäftigte Urlaubsanspruch?
Ja, denn geringfügig Beschäftigte werden als Arbeitnehmer in Teilzeit behandelt. Wie hoch der Anspruch ist, hängt davon ab, wie oft der Arbeitnehmer im Büro ist:
Was ist die Kündigungsfrist?
Geringfügige Beschäftigte können innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Genauere Informationen zu den einzelnen Untergruppen von entgeltgeringfügigen Beschäftigungen findest du in unseren designierten Blogbeiträgen zu Praktika oder Werkstudenten.
Zeitgeringfügigkeit
Was ist eine zeitgeringfügige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung wird dann ausgeführt, wenn die Dauer der Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres auf maximal drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Außerdem muss die Beschäftigung von vornherein befristet sein und darf nicht die Haupteinkommensquelle des Arbeitnehmers sein. Beispiele dafür sind Ferienjobs, Nebenjobs, Saisonarbeiten, Vertretungen oder Studentenjobs. Somit gehört die kurzfristige Beschäftigung zu de geringfügig entlohnten Beschäftigungen.
!Kurzfristig Beschäftigte müssen bei der Minijob-Zentrale an- und abgemeldet werden!
Welche Voraussetzungen müssen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sein?
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Was muss in dem Arbeitsvertrag stehen?
Die kurzfristige Beschäftigung muss vertraglich festgehalten werden. Wir empfehlen folgende Vertragsbestandteile:
Haben kurzfristig Beschäftigte Urlaubsanspruch?
Ja, wenn der Arbeitnehmer länger als einen vollen Monat im Betrieb arbeitet, hat er Anspruch auf Urlaub (pro Monat ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs). Nach einem Monat steht dem Arbeitnehmer auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Wie hoch ist die Vergütung?
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Gehaltsgrenze. Der Arbeitnehmer erhält auch einen höheres Nettoentgelt, weil keine Sozialabgaben anfallen. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer müssen aber abgeführt werden. Außerdem müssen die Umlagen U1 und U2 an die Krankenkassen bezahlt werden.
Für die Berechnung der Lohnsteuer wird die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers verwendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer auch pauschal mit 25% berechnet werden:
Bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft müssen nur 5% an Lohnsteuer abgeführt werden.
Vorteile von kurzfristigen Beschäftigungen für Unternehmen?
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