Zeitarbeit in Frankreich

Nachdem von deutschen Politikern immer wieder gerne das Beispiel Frankreich aufgegriffen wird, weil dort die Zeitarbeiter mehr verdienen würden als Stammmitarbeiter, einige Anmerkungen zu Frankreich:

Die Politik hat ebenso wie in Deutschland 1972 #Zeitarbeit erstmals entsprechend reguliert. Zeitarbeitseinsatz ist nur möglich, wenn eine vorübergehend abwesende Stammkraft ausgeglichen wird, vorübergehend größere Auftragseingänge und damit verbunden entsprechende Auslastung (aber nur, wenn in den letzten sechs Monaten keine Entlassungen vorgenommen wurden), saisonale Schwankungen.

Auch in Frankreich gibt es eine #Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und als Entlohnung erhalten die Zeitarbeiter Equal Pay ab dem ersten Tag zuzüglich 10 % (wie andere befristet Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen auch!).

Zeitarbeiter erhalten zwar mehr Geld, aber haben weniger Schutz, der deutlichste Unterschied ist aber die fehlende #Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Frankreich.

Aufgrund der zeitlichen Gleichschaltung zwischen den beiden Vertragsverhältnissen überrascht es nicht, dass die Gefahr, als Zeitarbeiter in Frankreich nach einem Arbeitseinsatz arbeitslos zu werden, wesentlich höher ist, als in Deutschland.

Es gibt noch einen weiteren gravierenden Unterschied: der Ruf der Zeitarbeit und die Grundhaltung zur Zeitarbeit ist in Frankreich ist deutlich besser.

Wenn deutsche Politiker das Modell Frankreich loben, sollten Sie nicht nur die 10 % Prekariatszulage betrachten, sondern auch das hohe Risiko französischer Zeitarbeiter sehen. Auf deutsches Recht bezogen, wäre die französische Form der Zeitarbeit eher als #Scheinselbständigkeit einzustufen.

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