Gute Vorbereitung ist auch 2025 die halbe Miete
Zum Beginn des neuen Jahres stellt sich auch mir die Frage, mit welchen Veränderungen und Neuerungen die Energiewirtschaft 2025 rechnen darf und welche Themen darüber hinaus auf die regulierten Netzbereiche warten.
Zuletzt hatte die BK4 der Bundesnetzagentur am 20. Dezember 2024 noch die finale Höhe des generellen sektoralen Produktivitätsfaktos „Xgen“ für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit 0,86 Punkten veröffentlicht und lag damit 0,05 Punkte unter der bisherigen Vorgabe zur selbstständigen Anpassung der Erlösobergrenzen.
Der finale Wert basiert laut Veröffentlichung auf einem überarbeiteten WIK Gutachten und greift zudem wesentliche Kritikpunkte aus den Konsultationsprozessen auf, so die Bonner Behörde.
Ein Thema mit vermutlich deutlich höheren Auswirkungen wird die Vorbereitung auf die nächste Kostenprüfung sein, deren Basisjahr im Gas das unlängst begonnene Kalenderjahr 2025 ist.
Zu erwarten ist einerseits im Bereich der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals eine Umstellung der Verzinsungsmethode auf einen WACC Ansatz. Eine Änderung, welche bereits von der Branche begrüßt wurde. Im Bereich der aufwandgleichen Kosten gilt weiterhin das Basisjahrprinzip. Der Netzbetreiber erhält ein Budget, welches ihm für die verschiedenen Kostenarten jährlich fix zur Verfügung steht. Was sich zunächst vielleicht sogar auskömmlich anhört ergibt sich jedoch recht bald als große Kostenfalle insbesondere dort, wo bestimmte Kosten erst im Laufe des Basisjahres anteilig anfallen oder schlimmer noch, erst danach. Dies erleben wir häufig im Bereich Wartung und Instandhaltung, im Bereich EDV und im Personalbereich.
Eine sorgfältige Vorbereitung und Kostenplanung ist daher unumgänglich und selbst wenn die Regulierungsperioden von 5 auf 3 Jahre reduziert werden, kann es durch ein „Verpassen“ der Budgets zu empfindlichen Ergebnisveränderungen in der Netzsparte kommen.
Dies gilt im Übrigen genau genommen für Gas- und Stromnetze gleichermaßen. Grundsätzlich sollte die Kostensituation mit größter Aufmerksamkeit betrachtet und eine weitsichtige Planung mit Blick sowohl nach „hinten“ als natürlich auch nach „vorne“ vorgenommen werden. Erfahrungen aus den bisherigen Kostenprüfungen müssen in den Wirtschaftsplan mit eingehen. Besonders kostenempfindliche Bereiche wir HR und EDV müssen mit größter Aufmerksamkeit und Vorausschau angegangen und vorgesehen werden. Kostenveränderungen und spartenübergreifende Verschiebungen (Stichwort gMSB) sind zu berücksichtigen.
Im Gasbereich werden sich die Netzbetreiber in diesem Jahr endgültig für sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsdauern entscheiden, Transformationsprozesse werfen ihre Schatten allmählich sichtbar voraus.
Insgesamt wird es also wieder ein spannendes Jahr und Projekte in den unterschiedlichsten Bereichen und Themen stehen an, zu deren Gelingen und Erfolg wir wieder gerne unseren Beitrag leisten.