Haftung für Link auf Website
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18.06.2015 - I ZR 74/14 entschieden, dass auch das Setzen eines Links im Rahmen einer geschäftlichen Handlung nicht ohne weiteres zu einer Haftung für den Inhalt der verlinkten Seite führt. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung danach geboten, ob (i) sich der fremde Inhalt mit dem Link zu Eigen gemacht wird, oder (ii) eine Störerhaftung wegen Verletzung absoluter Rechte (z.B. Urheberrechte) besteht, oder (iii) eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verletzt wurde.
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